Atteste zur Genesung Ministerien: Schulen und Kitas sollen auf Gesundschreibung verzichten

15. Dezember 2022, 10:36 Uhr

Wegen der angespannten Lage in den Kinderarztpraxen im Land, empfehlen Gesundheits- und Bildungsministerium Kitas und Schulen keine unnötige Atteste zu verlangen. Ansonsten drohe eine Überlastung der Kinderarztpraxen. Eine Gesundschreibung sei schon seit 2013 nicht mehr nötig, so Ministerin Grimm-Benne. Bildungsministerin Feußner betonte, dass nicht jedes kranke Kind auch zum Arzt muss.

Schulen und Kitas in Sachsen-Anhalt sollten momentan auf den Nachweis unnötiger Atteste und Gesundschreibungen verzichten. Das empfehlen sowohl das Gesundheits- als auch das Bildungsministerium angesichts der angespannten Lage in den Kinderarztpraxen im Land.

Aus dem Gesundheitsressort hieß es, wenn Eltern nach Krankheit der Kinder noch einmal zum Arzt gehen müssten, damit sie wieder betreut werden, könne das zu einer Überlastung der Praxen führen.

Gesundschreibung seit 2013 freiwillig

Ministerin Petra Grimm-Benne (SPD) sagte MDR SACHSEN ANHALT am Mittwoch: "Seit 2013 ist so eine Gesundschreibung nicht mehr nötig. Deswegen haben wir alle Kitas in einem Schreiben aufgefordert, darauf zu verzichten." Zudem laufe man Gefahr, dass Kinder wieder krank werden, wenn sie erneut in eine Praxis gehen müssten.

In manchen Kitas und Schulen werden aber dennoch nach einer Erkrankung Gesundschreibungen gefordert.

Nicht jedes kranke Kind muss auch zum Arzt

Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) sagte MDR SACHSEN-ANHALT, man könne die Gesundschreibung nicht verbieten. Deshalb die Empfehlung. Außerdem müsse nicht jedes kranke Kind automatisch zum Arzt.

Eine Meldung spätestens am zweiten Fehltag reiche in der Regel aus. Ein Attest sei nur in Abschlussklassen und an der gymnasialen Oberstufe nötig, beispielsweise wenn Arbeiten geschrieben würden, die abiturrelevant seien.

MDR (Sabine Falk-Bartz, Julia Hohmann, Annekathrin Queck)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 14. Dezember 2022 | 13:30 Uhr

14 Kommentare

Sozialberuflerin am 16.12.2022

Ich lege nicht falsch aus, sondern habe es in der letzten Woche selbst so geregelt bekommen!

Da können Sie auch halten von, was sie wollen!

In dem Fall ist "Übermutti" für mich eher ein Kompliment, da ich "bei meinem Beruf" täglich sehe, was passieren kann, wenn man es diesbezüglich nicht ist.

Mag sein, dass es die Regelung gibt, hab ich mit keinem Wort dagegen gesprochen.
Lediglich eine andere, eigene Erfahrung mitgeteilt.
Mag am Alter meines Kindes liegen, mag am vertrauen des Kinderarztes liegen, mag sein, dass die Praxis einfach froh war, dass nicht noch jemand dort sitzt
Ich war in jedem Fall sehr froh, mein Kind in seinem Bett liegen lassen zu können und unkompliziert die AU im Briefkasten zu finden.

Ob sie das nun gut finden oder nicht
Krankes Kind gehört nach Hause, der Arbeitgeber hat die Bescheinigung, ich mein Geld und kein schlechtes Gewissen.
Grüße einer sehr großen Übermutti 😉

Reuter4774 am 16.12.2022

Auch Sie leben in Unkenntnis der Regelungen und verbreiten, bei Ihrem Beruf, Halbwahrheiten? Wundert mich das mdr Falschauslegungen gültiger nachlesbarer Verordnungen durchlässt?

Reuter4774 am 16.12.2022

Nicht unbedingt! Unsere Kinderärzte machen das nicht aus versicherungstechnischen/ rechtlichen Gründen. Das heißt wenn mal irgendwas passiert bekommen sie nur Recht wenn sie sich an die vorgegebenen Bestimmungen halten. Und die sind für Kindermedizin klar und eindeutig geregelt Liebe Übermuttis.

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