Förderprogramm Defekte Elektrogeräte: Wie bekomme ich den Reparaturbonus?

06. November 2023, 11:06 Uhr

In Sachsen startet am Montag der sogenannte Reparaturbonus. Das Förderprogramm soll Menschen dazu ermutigen, defekte Elektrogeräte reparieren zu lassen, wie die Sächsische Aufbaubank (SAB) mitteilte. Die Anträge für eine Förderung können ab Montag, 11 Uhr, ausschließlich digital bei der SAB gestellt werden.

Ein Techniker repariert eine Waschmaschine.
Waschmaschine kaputt? Ab sofort gibt es in Sachsen einen Bonus zur Reparatur. (Symbolbild) Bildrechte: imago/blickwinkel

Die Förderung gebe es ab einer Mindestrechnung von 75 Euro. Übernommen würden maximal 50 Prozent der Rechnungskosten, maximal aber 200 Euro. Sachsenweit stünden für dieses und das nächste Jahr insgesamt 2,5 Millionen Euro bereit, hieß es.

Reparatur nur in bestimmten Werkstätten

Laut Aufbaubank wird der Bonus gezahlt, wenn man das defekte Gerät bei einer der gelisteten Werkstätten reparieren lässt. Interessierte Betriebe können sich weiter registrieren lassen, teilte das sächsische Umweltministerium auf Nachfrage von MDR SACHSEN mit. Nach einer Überprüfung der entsprechenden Qualifikationen durch die zuständige Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer, würden Firmen mit auf die Liste aufgenommen. Die bereits integrierten Firmen sind auf der Internetseite der SAB zu finden.

Was genau wird mit dem Bonus gefördert?

  • Es werden ausschließlich Reparaturen an privaten Elektro- und Elektronikgeräten, beispielsweise Autoradios, Kaffeemaschinen, Staubsauger, etc., gefördert.
  • Den Bonus gibt es für bis zu zwei Reparaturen pro Antragsteller im Jahr. Die Förderung gilt anteilig bis zu 50 Prozent der Reparaturkosten, maximal 200 Euro je Reparatur.

Wer ist berechtigt?

  • Zum Antrag berechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Sachsen, die mindestens 18 Jahre alt sind.

Was sind die Voraussetzungen zur Förderung?

  • Die Reparatur darf nicht vor dem 03. November 2023 begonnen worden sein.
  • Die Reparatur wurde von einer gelisteten Werkstatt durchgeführt.
  • Das reparierte Gerät befindet sich auf der Liste der geförderten Geräte.
  • Eine bezahlte Rechnung liegt vor.
  • Der Rechnungsbetrag beträgt mindestens 75 Euro.

Wo finde ich den Antrag?

  • Der Antrag auf eine Förderung kann erst nach Abschluss der Reparatur und dem Bezahlen der Rechnung gestellt werden.
  • Der Zugang zur Antragstellung wird ab 06. November 2023 auf der Internetseite der SAB bereitgestellt.

MDR (ben)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 06. November 2023 | 10:00 Uhr

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