Prozess Thüringer AfD-Polizist erfolgreich im Streit gegen Dienstherrn
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22. Februar 2023, 07:11 Uhr
Das Thüringer Innenministerium muss laut einem Gerichtsurteil ein umstrittenes Beförderungsverfahren stoppen. Geklagt hatte ein beurlaubter Polizist, der zugleich als Spitzenfunktionär für die AfD-Landtagsfraktion tätig ist. Der Fall sorgt seit Wochen für landespolitischen Wirbel.
Das Verwaltungsgericht Weimar hat ein umstrittenes Beförderungsverfahren im Thüringer Innenministerium gestoppt. Das Gericht teilte MDR THÜRINGEN mit, dass ein beurlaubter Polizeibeamter, der für die AfD-Landtagsfraktion arbeite, bei dem Verfahren benachteiligt wurde. Er habe nicht die gleiche Chance in dem Verfahren bekommen wie seine beiden Konkurrentinnen. Der Beamte war gegen die Auswahlentscheidung im Herbst 2022 gerichtlich vorgegangen.
Innenministerium muss Auswahlverfahren stoppen
Das Gericht rügte in seiner Entscheidung besonders, auf welcher Grundlage der beurlaubte Beamte seine Beurteilung erhalten habe. Da er sich aktuell nicht im Dienst befindet, wird seine Leistung anhand einer sogenannten fiktiven Fortschreibung bewertet. In dieser wird eine Vergleichsgruppe von Beamten gebildet, die seiner Tätigkeit und Dienstgrad gleichwertig sind, um daraus eine Beurteilung zu gewinnen.
Laut Gericht habe die Vergleichsgruppe nur aus drei Beamten bestanden. Dies sei aber eine zu kleine Gruppe, um einen aussagekräftigen Vergleich herzustellen. Deshalb muss das Innenministerium die aktuelle Auswahlentscheidung, bei der der Beamte unterlegen war, stoppen und zurücknehmen.
Polizist wegen AfD-Mitarbeit beurlaubt
Bei dem Polizeibeamten handelt es sich um einen hochrangigen Mitarbeiter der Thüringer AfD-Fraktion. Er ist dort seit 2015 beschäftigt und deshalb vom Dienst beurlaubt. Bei der Beurlaubung handelt es sich um eine beamtenrechtliche Kann-Bestimmung, auf die er kein Anrecht hat. Trotzdem hatte das Innenministerium ihm nach der Landtagswahl 2019 erneut eine Beurlaubung für seinen Job in der AfD-Fraktion genehmigt.
Polizist unterliegt im Beförderungsverfahren
Ende 2021 hatte das Ministerium ihn dann zu einer entsprechenden Beförderungsrunde eingeladen, was rechtlich auch für beurlaubte Beamte möglich ist. Nachdem er die Beförderung bereits im Sommer 2022 nicht erhalten hatte, war er vor das Verwaltungsgericht Weimar gezogen. Dieses Auswahlverfahren hatte das Innenministerium von sich aus gestoppt, weil es damals schon Verwaltungsfehler gab.
In einem zweiten Anlauf unterlag der beurlaubte Polizeibeamte und AfD-Mitarbeiter erneut. Im Herbst vergangenen Jahres ging er wieder vor das Verwaltungsgericht, dessen abschließende Entscheidung nun vorliegt.
Laut Gericht ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Das Thüringer Innenministerium kann innerhalb der kommenden zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Fall sorgt für landespolitischen Wirbel
Der Fall des beurlaubten Beamten hatte nach einer MDR THÜRINGEN-Veröffentlichung für landespolitischen Wirbel gesorgt. Denn es wurde bekannt, dass der AfD-Mitarbeiter ein Arbeitszeugnis seines aktuellen Arbeitgebers für seine Beförderung im Innenministerium eingereicht hatte. Ausgestellt und unterschrieben ist es von Landes- und Fraktionschef Björn Höcke. Dessen AfD-Landesverband wird vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuft. Zudem hatte der Polizeibeamte seinem alten Dienstherren signalisiert, dass er im Falle einer Beförderung die AfD-Fraktion verlassen und auf seinen Dienstposten zurückkehren wolle.
MDR (dst)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Johannes und der Morgenhahn | 20. Januar 2023 | 06:00 Uhr