Im Auftrag der Bürger Im Chat: Kurt Herzberg Bürgerbeauftragter Thüringens

25. September 2019, 11:57 Uhr

Kurt Herzberg ist in den nächsten sechs Jahren Thüringens Bürgerbeauftragter. In diesem Amt kümmert er sich unabhängig und überparteilich um Bürgeranfragen, - beschwerden und -probleme. Thüringer können sich brieflich, per E-Mail, telefonisch und bei Sprechtagen in den Regionen des Landes an den Beauftragten wenden.

Kurt Herzberg beantwortete im Chat Fragen zu seinem Amt und zu seiner Person.

  • Moderator1: Liebe Chatteilnehmer, sehr geehrter Herr Herzog herzlich Willkommen. Wir freuen uns auf eine informative Veranstaltung.
  • steli: Brauchen wir in Thüringen tatsächlich eine zweite Petitionsinstanz zum Thüringer Landtag?
  • Kurt_Herzberg: Darüber kann man streiten. Die Erfahrung zeigt, dass die Arbeit des Bürgerbeauftragten die Arbeit des Petitionsausschusses nicht verdoppelt, sondern sinnvoll ergänzt. Meist ist der Bürgerbeauftragte schneller unterwegs und kann direkter (als der Ausschuss) auf Behörden und Ämter zugehen. Der Ausschuss hat mehr Power, wenn es um Beschwerden oder Gesetzesvorschläge geht. Und natürlich gibt es Verfahren, die verhindern, das beide Einrichtungen an ein und demselben Anliegen arbeiten.
  • MDR.DE: Herr Herzberg, könnten Sie sich bitte in aller Kürze unseren Usern vorstellen?
  • Kurt_Herzberg: Gerne. Ich bin 49 Jahre als, verheiratet, habe drei Kinder. Ich habe Theologie, Psychologie und Kommunikationswissenschaften in Erfurt und Bamberg studiert. Meine berufliche Biographie ist geprägt von der Arbeit für und mit Familien. Hier habe ich viele (kleine und große) Sorgen und Probleme des Alltags - auch mit Behörden - mitbekommen und Menschen unterstützt. Als Bürgerbeauftragter versuche ich dasselbe, aber mit einem deutlich breiteren Themenspektrum.
  • Löschner Michael: Hallo Herr Herzberg, Mein Name ist Michael Löschner,ich bin 40 Jahre alt. Im März 2014 hat man bei mir Herzinsuffizens 25% festgestellt. Seit Mitte April beziehe ich Krankengeld. Vor ca. 6 Wochen hatte ich eine OP die meine Herzleistung nicht verbessern kann.(s-icd Implantat,Defrie). Jetzt schreibt die Krankenkasse (DAK)das ich bis Anfang Oktober eine AHB machen muß.Im Antragsbogen steht,sollte keine Verbesserung eintreten ,zählt dieser gleich als Rentenantr.Muß ich in Rente gehen?
  • Kurt_Herzberg: Herr Löschner, Sie haben sich heute auch über das Hörertelefon von MDR Thüringen an mich gewandt. Wir haben uns mit Ihnen schon tel. in Verbindung gesetzt und arbeiten an dem "Fall".
  • Dirk: hallo Herr Herzberg. Ich hätte gerne eine Email-Adresse oder Telefonnummer um mit Ihnen in Kontakt treten zu können. Das Problem bezieht sich auf leistungen zum SGBII und ist hier zu umfangreich um es zu beschreiben
  • Kurt_Herzberg: Sie erreichen mich und mein Team unter: 0361/3771871 oder gerne auch per E-Mail: buergerbeauftragter@landtag.thueringen.de.
  • Dirk: danke schön
  • Kurt_Herzberg: gerne
  • ente61: Hallo herr herzberg die tafel in schmalkalden werden pflegebedürftige behinderte schikaniert wir haben immer um 14 uh4 von andreas diakonie unsere ware bekommen aufeibmal heiss es 14 tage unter prostet wieder wöchentlich aber dwr pflegedienst eck bekommt nach wie vor 14 uhr die diakoniestation schmalkalden wird so schikaniert mir ist auch zu ohren gekommen Asylbewerber werfen ihr hinzeuf weg oderstellen es einfach irgendwo was können wir tuen dasspeineUngerechtigkeit aufhört
  • Kurt_Herzberg: mir ist bei Ihrem Beitrag nicht klar, was genau Sie meinen. Ich mache Ihnen den Vorschlag, dass Sie sich telefonisch an mich bzw. mein Team wenden und Ihr Anliegen direkt schildern. Einverstanden?
  • zuschauerredaktion: Frau Perthes aus Gera fragt: "Ich bin Schwerbehindert 100% und Buchstaben G und kämpfe lange schon lange um den Buchstaben AG. Ich werde immer wieder abgelehnt. Was halten Sie davon , dass man so um die Buchstaben kämpfen muss? Warum können die 100% nicht mehr aussagenm, dass man somit eher Erleichterungen bekommt. Oder muss man weiterhin ewig kämpfen? Wie können Sie mich dabei vielleicht auch unterstützen?"
  • Kurt_Herzberg: Das Vergeben vom Merkzeichen (z.B. aG) ist an enge rechtliche Voraussetzungen gebunden. Ob diese bei Frau Perthes vorliegen, muss zunächst im Austausch mit ihr geklärt werden. Empfehlung: Frau Perthes meldet sich bei uns und wir überprüfen den Sachverhalt.
  • zuschauerredaktion: Herr Husung aus Guttmannshausen fragt: "Eine Frage zu den Straßenausbaugebühren. Es geht um unser Gartengrundstück, dass nun in einem neuen Bereich ist und wir müssen dadurch viel mehr bezahlen. Das ist allerdings kein Bauland. Was können wir da tun wie können Sie uns auch vielleicht helfen?"
  • Kurt_Herzberg: Straßenausbaubeiträge werden auf der Grundlage des Thüringer Kommunalabgabengesetzes erhoben. Für die Höhe des Beitrages sind regelmäßig die Merkmale des Grundstückes entscheidend (bspw. Art und Maß dessen baulicher Nutzung. Um den Fall prüfen zu können, brauchen wir den entsprechenden Bescheid. Herr Husung sollte sich mit dem Bescheid an uns wenden.
  • zuschauerredaktion: Frau Burmeister aus Eisenberg fragt: "Wir haben schon einiges durch. Unsere Wohnung ist zu kalt und vom Schimmel befallen. Dies ist sogar schon über den Anwalt gegangen, und auch das Amt gibt uns keine neue Wohnung. Was können wir tun?"
  • Kurt_Herzberg: Offensichtlich hat Frau Burmeister ja schon die Misstände mit Hilfe eines Anwaltes zu klären versucht. Mir ist auch nicht klar, welches Amt hier gemeint sein könnte. Dem Grunde nach ist die Wohnungssuche zunächst eine private Aufgabe. Um jedoch zu klären, ob ich Frau Burmeister helfen kann, müsste ich ihre konkreten Lebensumstände kennen. Sie sollte daher direkt den Kontakt zu mir aufnehmen, damit der Sachverhalt und mögliche Lösungen besprochen werden können.
  • zuschauerredaktion: Frau Fahrig aus Silkerode: "Ich bin seit 4 Jahren verwitwet. Ich habe ein Häuschen und kann verschiedene Instandhaltungen nicht bezahlen. Man droht mir sogar, dass ich das Haus verkaufen muss. Wie kann ich mich dabei verhalten und welche Möglichkeiten gibt es beispielsweise für eine Befreiung beim Straßenausbau oder Sachen die den Anschluss der Klärgrube betreffen?"
  • Kurt_Herzberg: Das Schicksal von Frau Fahrig ist sicher sehr hart. Die Frage, ob eine Befreiung von Straßenausbaubeiträgen und Anschlusskosten (Klärgrube) möglich ist, muss verneint werden. Beiträge werden nicht unter der Berücksichtigung der jeweiligen Lebensumstände entschieden, sondern hinsichtlich der Eigenschaften des Grundstücks. Insofern gibt es keine Befreiung aufgrund sozialer Notlagen. Bei Härtefällen ist eine Stundung der Beiträge möglich. Vielleicht sind auch ergänzende soziale Leist
  • zuschauerredaktion: Frau Christiane Möschen fragt: "Hat einen besonderen DDR Abschluss für Berufsschulen, der richtig anerkannt und bezahlt wir. Hat Kindergärtnerin gelernt und 5 Jahre in dem Beruf gearbeitet. Hat dann 2 Jahre studiert und damit eine Diplomarbeit geschrieben und eine Lehrbefähigung erhalten. Sie darf in dem Beruf arbeiten, aber sie bekommt ca.1000 Euro weniger als eine Kollegin, die gleich qualifiziert ist. Ihr DDR Abschluss wird leider nicht anerkannt. Was kann Sie tun?"
  • Kurt_Herzberg: Die Anerkennung von Bildungsabschlüssen ließe sich hier nochmals prüfen. Die Frage ist auch, wer der Arbeitgeber von Frau Möschen ist. Bei der Höhe des Arbeitsentgeltes handelt es sich um ein zivilrechtliches Problem, bei dem ich nicht tätig werden darf. Wenn es um die Anerkennung des Abschlusses geht, kann sich Frau Möschen gerne an mich wenden.
  • Anmelden: Es scheint mir, Städte wie Erfurt bemühen sich nicht Autoparkflächen zu schaffen, sondern kassieren entsprechende Ablöse von Gewerbetreibenden und später dann Knöllchen. Bei mir in Erfurt ist sogar ein großes Ärztehaus und die oft gehbehinderten Patienten müssen tagtäglich im absoluten Halteverbot stehen, dort werden natürlich tüchtig Knöllchen verteilt...
  • Kurt_Herzberg: Sie beschreiben ein allgemeines Problem, dass wohl nicht vom Bürgerbeauftragten bearbeitet werden kann. Die für eine Lösung notwendigen Grundsatzentscheidungen müssen die gewählten kommunalen Vertreter (Stadtrat) treffen. Sollten Sie der Meinung sein, dass in Erfurt die gesetzlichen Vorgaben (z.B. über die Anzahl notwendiger Behindertenparkplätze) nicht eingehalten werden, bitte ich Sie, mir dies konkret mitzuteilen. Dann werde ich der Sache nachgehen.
  • Moderator: Unsere Zeit ist schon wieder um. Vielen Dank für Ihr Kommen und Ihre Fragen. Bis zum nächsten Mal. Auf Wiedersehen.
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