Rodaborn Endgültiges Aus für Bratwurstverkauf an der A9

30. Mai 2017, 17:31 Uhr

Der Streit um den Bratwurst-Verkauf an der ehemaligen Autobahnraststätte Rodaborn ist endgültig entschieden. Imbissbetreiberin Christian Wagner darf ihre Würste nicht über den Zaun an der A9 verkaufen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht ließ nach eigenen Angaben die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gera nicht zu.

Ein Zaun steht zwischen Parkplatz an der Bundesautobahn A 9 und ehemaliger Raststätte. Verkauft wird trotzdem, über den Zaun, zum Beispiel eine der besten Thüringer Rostbratwürste.
Christina Wagner darf nicht mehr Bratwürste über den Zaun verkaufen. Bildrechte: IMAGO / Hohlfeld

OVG bestätigt Urteile aus den Vorinstanzen

Das OVG begründete seine Entscheidung damit, dass die erstinstanzlichen Urteile keine Fehler aufweisen würden. Damit ist der Rechtsweg erschöpft. Das Verwaltungsgericht Gera hatte am 3. Mai 2016 entschieden, dass der Verkauf von Bratwurst und Getränken über den Zaun rechtswidrig sei. Wagner brauche dafür eine sogenannte "erlaubnispflichtige Sondernutzung". Das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises hatte diese Sondernutzung im November 2016 abgelehnt. Zur Begründung hieß es, das Landesamt für Bau und Verkehr sehe am Standort Rodaborn keinen Bedarf zur Versorgung.

Juristischer Streit seit 2009

Wagner hatte die historische Raststätte 2009 gemeinsam mit ihrem Mann vom Bund gekauft. Das Lokal aus dem Jahr 1935 gilt als erste Autobahnraststätte Deutschlands. Wagner beteuerte stets, ihr sei beim Kauf zugesichert worden, dass es mindestens einen Zugang von der Autobahn gebe. Doch auf beiden Seiten der A9 sind die Parkplätze mit einem Zaun abgeriegelt. Daher kam sie auf die Idee mit dem Bratwurstverkauf über den Zaun. Zwischenzeitlich erwog sie, für die Raststätte einen Weltkulturerbestatus zu beantragen.

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 30. Mai 2017 | 16:00 Uhr

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