Blick auf den Teresitas Beach und San Andres auf Teneriffa, Kanarische Inseln, Spanien.
Die Schüler aus Schnepfenthal hatten an einem Schüleraustausch auf Teneriffa teilgenommen. (Symbolbild) Bildrechte: imago images/VWPics

Schüleraustausch Streik im Flugverkehr: Rückflüge für Thüringer Schüler von Teneriffa gefunden

28. März 2023, 18:57 Uhr

Rund 40 Jugendliche und Schüler hängen derzeit auf der spanischen Insel Teneriffa fest. Wegen des bundesweiten Warnstreiks am Montag wurde ihr Rückflug gestrichen. Weil es in den kommenden Tagen und Wochen keine Gruppenrückreisen über die Fluggesellschaft gibt, müssen Eltern nun Einzelflüge für ihre Kinder buchen. Die ersten Kinder werden am Dienstag zurück erwartet.

Für die 40 Schülerinnen und Schüler der Salzmannschule Schnepfenthal im Landkreis Gotha, die wegen des Warnstreiks am Montag auf Teneriffa festsitzen, sind Flüge gefunden worden. Das bestätigte ein Sprecher des Bildungsministeriums MDR THÜRINGEN. Demnach kommen noch am Dienstag die ersten Jugendlichen zurück nach Deutschland. Auch in den nächsten Tagen könnten Schüler zurückfliegen; die letzten Flüge seien dann für Sonntag und Montag gebucht.

Zuvor hatte die Fluggesellschaft Condor der Reisegruppe den Rückflug gekündigt. Die Jugendlichen der Klassenstufen 9 und 10 des Sprachen-Gymnasiums waren am 20. März nach Teneriffa geflogen, um an einem Schüleraustausch mit dem Colegio Sta. Maria del Mar in Santa Cruz teilzunehmen.

Keine Gruppenrückreise möglich

Das Gothaer Reisebüro, bei dem die Schülerreise gebucht wurde, hatte der Schule eine Liste möglicher Flüge geschickt. Condor habe mitgeteilt, dass es in den nächsten Tagen und Wochen keine Gruppen-Alternativen gebe. Die Eltern müssten somit für ihre minderjährigen Kinder alle Flüge separat buchen. Das sei auch bei anderen Fluggesellschaften möglich. Die Preise für einen Rückflug liegen zwischen 350 und 640 Euro. Laut Reisebüro gilt der Streik als höhere Gewalt. Es könne daher nicht garantiert werden, dass die Kosten von Condor erstattet werden. Die Schule steht nach eigenen Angaben im engen Austausch mit dem deutschen Konsulat. Die Schüler wurden in Gastfamilien untergebracht, wo sie nun auch bis zu ihrem jeweiligen Abflug bleiben können. Zuerst berichtete die "Thüringer Allgemeine".

Landeselternvertretung kritisiert Rechtslage

Die Landeselternvertretung fordert angesichts des Vorfalls eine eindeutige Rechtslage für solche Ausflüge zu schaffen. Sprecherin Claudia Koch sagte, Klassenreisen und Exkursionen seien "Lernen am anderen Ort". Darum sollte auch rechtlich die Schule und damit das Land in der Verantwortung stehen. Es könne nicht sein, dass die Eltern auf den entstehenden Zusatzkosten sitzen blieben.

Koch erinnerte an das Jahr 2020, als wegen der Pandemie zahlreiche Klassenreisen storniert werden mussten. Schon damals sei deutlich geworden, dass die aktuelle Rechtslage zumindest verbesserungswürdig sei.

MDR (cfr)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 28. März 2023 | 09:00 Uhr

29 Kommentare

garoba am 28.03.2023

Liebes MDR-Team, einen solchen Ausschluss sieht die verlinkte Verordnung für Unterstützungsleistungen nach Art. 9 (Unterkunft, Verpflegung) und Alternativbeförderung nach Art. 8 gerade NICHT vor. Die sind unabhängig vom Grund der Annulierung geschuldet. Lediglich der Ausgleichsanspruch nach Art. 7 entfällt. Um den geht es hier aber gar nicht.

gebert1901 am 28.03.2023

Nein! Höhere Gewalt schränkt die Haftbarkeit von Fluggesellschaften bei der Ausgleichsleistung nach Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverodnung ein.
Aber -> die Pflicht der Airline, die Fluggäste (auch einzeln) auf die nächstmögliche Flugverbindung umzubuchen, ergibt sich aus Artikel 8. Und Artikel 8 lässt keine Einschränkungen wg. Höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Streik etc.) zu. Und Condor hat diese Verpflichtung ja endgültig abgelehnt. Damit haftet Condor für die Kosten der Ersatzflüge - egal, ob Höhere Gewalt vorlag oder nicht. Das gleiche gilt für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung. Bitte lesen Sie sich die EU-Fluggastrechteverordnung noch einmal genau durch, insb. Artikel 8.

MDR-Team am 28.03.2023

Grundsätzlich haben sie recht. Die Fluggastrechteverordnung schränkt jedoch die Haftbarkeit von Fluglinien in "außergewöhnlichen Umständen" ein. Zu diesen Umständen gehören u.a. auch Streiks. Quelle: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004R0261:de:HTML

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