Die Lage in Sachsen-Anhalt zeigt: Es ist nicht mehr mit einer Zustimmung zur Anpassung des Rundfunkbeitrags zu rechnen. Nun geht es vors Bundesverfassungsgericht. Auch der MDR wird den Klageweg der ARD mitbeschreiten.
Die Rundfunklandschaft in Deutschland ist stark geprägt von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Auch aktuell steht eine Entscheidung aus. Es geht um die Anpassung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent.
Die ARD respektiert den parlamentarischen Prozess in der Diskussion um den Rundfunkbeitrag. Viele Behauptungen in der hitzig geführte Debatte entsprechen allerdings nicht den Tatsachen.
Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist vorerst gestoppt. ARD, ZDF und Deutschlandradio ziehen aber vor das Bundesverfassungsgericht. MDR-Intendantin Karola Wille verteidigt diesen Schritt.