❌ Stimmt nicht: Abrechnungen beweisen tausende Impfschäden

Geprüft von der MDR WISSEN-Redaktion am 25.03.2022.

Faktencheck Krankenhausabrechnung
Bildrechte: MDR/ imago images/ Chromorange

Es kursiert die Behauptung, dass Krankenhausabrechnungen mit dem ICD Schlüssel U12.9 tausende Impfschäden beweisen würden. Der Schlüssel wurde im April 2021 von der WHO eingeführt und wird abgerechnet, wenn im Krankenhaus unerwünschte Nebenwirkungen bei einer Anwendung von COVID-19-Impfstoffen diagnostiziert wurde. Diese Diagnose erfolgt als Nebendiagnose, wenn ein zeitlicher Zusammenhang zur Impfung festgestellt wurde und zusätzlich zur Hauptdiagnose, die der Grund für den Krankenhausaufenthalt ist, z.B. Kopfschmerzen. Die Nebendiagnose ist aber weder eine bewiesene Impfnebenwirkung, noch hat sie Aussagekraft über die Schwere oder Dauer dieser. Darüberhinaus besteht ein Unterschied zwischen Impfreaktion, Impfkomplikation und Impfschaden. Auch darüber sagt der Schlüssel nichts aus. Schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelwirkungen sind laut IfSG meldepflichtig und werden vom PEI geprüft.

Quelle: RKI; PEI, WHO, InEK, KVB

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1 Kommentar

MDR-Team am 30.03.2022

Hallo maranatha, es ist möglich zu unterscheiden, ob Menschen an oder mit Corona gestorben sind, ob sie mit oder wegen Corona im Krankenhaus sind und ob sie geimpft oder ungeimpft sind. In den Aufschlüsselungen des RKI sind diese Angaben zu finden. Das heißt aber nicht, dass es tatsächlich für jede einzelne Person möglich ist. Beispiel "Gestorben an oder gestorben mit": es ist nicht immer eindeutig. Wie die Kennzeichnungen in den Abrechnungen zu Stande kommen, ist im Artikel beschrieben. Hier will Sie niemand für dumm verkaufen, sondern erklären, dass ein Abrechnungsschlüssel keinen Aufschluss darüber gibt, ob tatsächlich eine Impfkomplikation oder ein Impfschaden vorliegt. Mit besten Grüßen vom MDR Wissen Team