Teasergrafik Altpapier vom 25. Juni 2020: Porträt Autor Ralf Heimann
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Das Altpapier am 25. Juni 2020 Der Wert von schlechten Erfahrungen

25. Juni 2020, 11:15 Uhr

Horst Seehofer hat die Debatte über die taz-Kolumne ganz gut aus der Spur gedrückt. Seine Anzeige kommt jetzt doch nicht. In der eigentlichen Debatte geht es um ganz fundamentale Fragen wie: Hat Expertise aus eigener Erfahrung Vorrang? Ein Altpapier von Ralf Heimann.

Seehofers Schwerter

Mohamed Amjahid hat bei Twitter einen Auszug aus dem Protokoll des Bundestagsausschusses für Inneres und Heimat veröffentlicht, nach dem Bundes-Innen-und Deutschland-Minister Horst Seehofer dort den Satz gesagt hat:

"Die Pressefreiheit ist ja immer so hoch, dass man kaum die Möglichkeit hat, da strafrechtlich was zu unternehmen."

Das ist natürlich sehr ärgerlich für jemanden, der kritische Kolumnen gern mit einer Strafanzeige erledigen würde. Es ist aber vor allem bemerkenswert, weil Seehofer das jetzt im Laufe der Woche erst aufgefallen zu sein scheint. Am Sonntag hatte er über die "Bild"-Zeitung eine Strafanzeige gegen die taz-Autorin Hengameh Yaghoobifarah angekündigt, über deren Kolumne wir hier seit Tagen sprechen (zuletzt gestern im Altpapier). Am Montagabend hatte es geheißen, Seehofer würde gern klagen, müsse aber erst mit seinen Anwälten sprechen, die ihm diese ärgerliche Sache mit der Pressefreiheit dann möglicherweise noch einmal erklärt haben. Seitdem lesen wir Meldungen wie "Seehofer schweigt zur angedrohten Anzeige gegen die taz". Am Dienstag sagte er alle Termine ab. Und gestern hörten wir: "Seehofer hat über die Anzeige noch immer nicht entschieden." Es könne noch bis Donnerstag dauern. Es sei eine wichtige Frage, er müsse "sehr sorgfältig vorangehen". Da hat er natürlich recht. Da muss man sorgfältig vorgehen: So etwas sollte man möglichst nicht einfach aus einer Laune heraus der Boulevard-Presse stecken. Unter Umständen muss man es dann später nämlich zurücknehmen. Und so war es. Am Donnerstagmorgen kam die Meldung: Seehofer zeigt die taz-Kolumnistin doch lieber nicht an. Unterdessen hat Helene Bubrowski die Wartezeit genutzt, um für die FAZ eines von vielen Missverständnissen aufzuklären:

"Was Seehofer wohl eigentlich meinte – und was in der Alltagssprache auch durchaus synonym verwendet wird –, ist ein Strafantrag. Für die Beleidigung ist er notwendig, die Behörden ermitteln hier nicht von Amts wegen. Werden Amtsträger beleidigt, kann der Dienstvorgesetzte den Antrag stellen. Für die Bundespolizei ist das Seehofer."

In Deutschland gibt es aber nicht nur einen Seehofer, sondern sehr viele. Deswegen wäre seine Anzeige, oder wie auch immer man das jetzt nennen mag, eigentlich gar nicht nötig gewesen. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nämlich, Stand Mittwoch, bereits 25 Anzeigen entgegengenommen, wie der Evangelische Pressedienst meldet (hier bei saechsische.de). Es kämen täglich neue hinzu. Wahrscheinlich geht es aber auch gar nicht darum, dass irgendwer eine Anzeige erstattet, sondern um die Wirkung des Schrittes.

"Der Weg über das Strafrecht ist immer mit Einschüchterung verbunden",

hat Roman Portack, der Geschäftsführer des Presserats, der Augsburger Allgemeinen gesagt. Und wenn Seehofer sich selbst diesen Schritt entschieden hätte, wäre das noch etwas einschüchternder gewesen, als wenn irgendein Otto aus Alt-Mariendorf sich bei den Behörden meldet. Roman Portack findet die Ankündigung nicht gut ("Das war kein guter Schritt von Seehofer"), wählt klugerweise aber nichts das schärfste Phrasen-Schwert, um Seehofers Ankündigung zu kritisieren. Das wäre der "Angriff auf die Pressefreiheit". Den sieht er hier nicht. Ein Gericht prüft ja zunächst einmal nur, ob eine Äußerung von der Pressefreiheit gedeckt ist. Allerdings ist eine Anzeige umgekehrt schon so etwas wie das schärfste Schwert. Und zu diesem Schritt hätte Portack Seehofer auch deshalb nicht geraten, weil die Institution, die er vertritt, noch ein anderes Schwert im Angebot hat, ich will nicht sagen, ein stumpfes, aber auf jeden Fall ein weniger scharfes: die Beschwerde beim Presserat. Davon lagen laut Portack am Dienstagvormittag bereits 318 vor. Ein Urteil wird der Rat aber vermutlich nicht vor Anfang Dezember abgeben. Dann tagt der zuständige Beschwerdeausschuss 2.

Neben der Spur

Damit legen wir das Thema Strafanzeige nun erst einmal zur Seite. Es hat sich ja ohnehin erledigt. Im Grunde war es nur heiße Luft, wobei, dann doch nicht ganz, denn damit ist Horst Seehofer natürlich etwas gelungen, was seinem Anliegen durchaus dient. Wir sprechen nicht über die eigentliche Sache, sondern über ihn und die Strafanzeige. Hier ist die Polizei Opfer und Hengameh Yaghoobifarah eine mögliche Täterin. Damit kehren wir den ursprünglichen Sachverhalt um.

Samira El Ouassil erklärt diese Technik in ihrer Kolumne für das Deutschlandfunk-Medienmagazin @mediasres. Das Fachwort lautet, Sie werden es wissen: Derailing.

"Das heißt, man setzt ein aktuelle Thema gleichsam auf ein anderes Gleis: Aus der Debatte um rassistisch motivierte Polizeigewalt wird eine Debatte, wie Medienberichte Gewalt gegen die Polizei befördern. Man lenkt den Diskurszug um, um abzulenken."

Mit dem eigentlichen Thema, der strukturellen Diskriminierung bestimmter Gruppen, vor allem durch Behörden, unter anderem eben der Polizei, beschäftigt sich Andrej Reisin in einem Beitrag bei Übermedien.

Dort arbeitet er sehr schön eine falsche Annahme in Bezug auf Autorinnen und Autoren heraus, die selbst Erfahrungen mit rassistischen Beleidigungen und Bedrohungen gemacht haben. Die taz-Chefredakteurin Barbara Junge hatte diesen Menschen "ein anderes Verhältnis zum Thema" attestiert, sie könnten das, also ihr Verhältnis, "in emotionalere und zugespitztere Worte fassen als Autorinnen und Autoren ohne entsprechende Erfahrungen". Der Journalistikprofessor Thomas Hestermann sieht in dieser Feststellung keine "Entlastung", sondern eine "Entmündigung aller Medienschaffenden mit Migrationshintergrund", denn das bedeute, ein Mensch, der selbst Diskriminierung erlebt habe, sei "nicht mehr so klar in Urteil und Sprache".

Das allerdings würde voraussetzen, dass die Erfahrungsdimension, von der Junge spricht, ein Handicap darstellt. Reisin hält das für eine falsche Interpretation. Er schreibt:

"Ich stimme zu, dass Junges Formulierung nicht besonders glücklich ist, da sie tatsächlich so gelesen werden kann, als wisse Yaghoobifarah halt als Betroffene manchmal nicht so genau, was sie sage. Intendiert ist diese Lesart allerdings nicht. Sie entspringt exakt dem Bias, den Hestermann auch bei sich selbst nicht zu erkennen vermag. Denn: Es ist gar nicht die Rede davon, Yaghoobifarahs Urteil sei unklar, sondern: Es könnte sein, dass ihr Misstrauen gegenüber der Institution gerechtfertigt ist."

Im Umkehrschluss würde das bedeuten: Menschen ohne diese Erfahrungen sind möglicherweise nicht in der Lage, ein klares Urteil zu treffen, weil ihnen die Möglichkeit, diese Perspektive einzunehmen, fehlt. Lösen lassen wird sich das nur, wenn Menschen mit dieser Möglichkeit in Interessenvertretungen erst einmal überhaupt vorkommen. Doch das ist noch immer nicht der Fall. Reisin schreibt:

"Bei der Berliner Polizei zum Beispiel haben mittlerweile 32,5 Prozent der neu eingestellten Polizist:innen einen Migrationshintergrund. Im Landesvorstand der Berliner DPolG beträgt ihr Anteil dagegen augenscheinlich: 0."

Danach besteht also eine Differenz zwischen der "deutschen Normalität des Jahres 2020" und der Wahrnehmung dieser Normalität. Reisin prognostiziert:

"Die Debatte um und in der 'taz' nimmt daher nur vorweg, was anderen noch bevorsteht: die Austragung der damit einhergehenden Konflikte im eigenen Haus."

Wer darf eigentlich reden?

Unterdessen geht die Debatte in der taz aber weiter. Christian Jakob hat einen Essay verfasst, über den Stefan Niggemeier bei Twitter schreibt:

"Ich muss zugeben, dass ich das nicht alles verstehe. Aber es scheint mir sehr gut, dass @chrjkb hier versucht zu erklären, welche fundamentale Auseinandersetzung hinter dem Streit um die taz-Kolumne steht, und wie sie den Journalismus herausfordert."

Es geht um die Frage, wer zu welchen Thema etwas beizutragen hat, wer etwas sagen soll oder darf, was die Forderung bedeutet, dass nur bestimmte Gruppen etwas beitragen mögen. Und es geht um die verschiedenen Linien zwischen den Gruppen, die sich hier gegenüberstehen. Das sind zum einen die etwas Jüngeren und die etwas Älteren. Es sind Menschen aus unterschiedlichen Geschlechtern, People of Color – Menschen, die teilweise aus unterschiedlichen Gründen von Diskriminierung betroffen sind. In einem Wort: Intersektionalität.

Zuallererst zu der "Frage, was es genau bedeutet, wer spricht". Hätten weiße Menschen in der Diskussion um die Müllkolumne einfach den Mund halten sollen? Bedeutet der Wunsch danach ein Redeverbot für Weiße?

Nein, sagt Christian Jakob. "Denn natürlich wird niemandem verboten zu reden. Erwartet wird vielmehr, sich der Auffassung anzuschließen, nichts zum Diskurs beizutragen zu haben, wenn man keine eigenen Erfahrungen hat – und deshalb freiwillig zu schweigen (…). So soll die gesellschaftliche Auseinandersetzung stärker von Benachteiligten bestimmt werden können und sich die Dinge deshalb zum Besseren verändern mögen."

Und das bedeutet,

"eine PoC-Autorin wie Hengameh Yaghoobifarah" darf "in den Augen intersektional Denkender (…) 'alles', wie es hieß. Wer ihr das abspricht – und etwa an der Kolumne herummäkelt –, ist kein guter ‚ally‘, Verbündeter der Diskriminierten, sondern verteidigt seine Privilegien. Und wer ihr das abspricht und selber PoC ist, ist in dieser Lesart ein 'token', also von Weißen manipuliert."

Man ahnt inzwischen, was Stefan Niggemeier meint. Den Stand bis hierher könnte man grob zusammenfassen mit dem Satz: Wer betroffen ist, hat die Definitionshoheit.

Nun ergibt sich aber laut Jakob ein Ungleichgewicht. Dort, "wo viel Geld verdient und wichtige Entscheidungen getroffen werden", findet man intersektional denkende Menschen bislang eher selten; in Universitäten, Stiftungen, NGOs und anderen Institutionen sei die Position dieser Menschen dagegen "nicht marginalisiert, sondern teils hegemonial". Eine große Konfliktlinie verläuft laut Jakob zwischen den Jungen und den Alten.

Die Älteren verstehen die ihnen zugedachte neue Rolle nicht (über ihren Rassismus reflektieren, aber erst mal zuhören und nichts sagen) und wehren sich. Die Jüngeren stört, wenn die Anliegen der privilegierten Weißen weiterhin die Debatte über Diskriminierung überlagern. Aber was ist die Folge? Eine Revolution?

"Veränderung soll zum einen über moralische Anrufung und die daraus folgende Bereitschaft kommen, unrechtmäßige Vorteile abzutreten. In einer 'neoprotestantischen Selbstdisziplinierung' sollen Weiße ihre Besserstellung aufgeben und 'Machtverhältnisse aktiv verlernen', sagt der Soziologieprofessor und Mitgründer der Gruppe 'Kanak Attak', Vassilis Tsianos, dazu. 'Die Organisationsfrage wird nicht gestellt, die Eigentumsverhältnisse werden nicht angetastet.'"

In Bezug auf Medien geht es um drei Forderungen:

  1. "Meinungen sollen unterschiedlich behandelt werden, je nachdem, wer sie äußert. Wer unterdrückt wird, hat erst mal recht."
  2. "Expertise, die auf eigener Erfahrung gründet, hat Vorrang."
  3. "Diskriminierten soll Sicherheit vor Verletzungen garantiert werden. Für den Journalismus heißt dies, sprachliche Gewalt zu unterbinden. Das bekannteste Beispiel ist die Ächtung des verletzenden N-Worts."

Und hier werden auch die Schnittmengen zur Neutralitätsdebatte im Journalismus deutlich, die in den vergangen Wochen wieder mal geführt wurde (Altpapier). Dabei sind es vor allem die Jungen, die Journalismus nicht einfach als Rollenspiel verstehen, bei dem jeder Mensch in jede journalistische Rollen schlüpfen kann, ohne dass im Ergebnis zu erkennen wäre, um was für einen Menschen es sich in dieser Rolle handelt. Hier geht es darum, dass nicht jeder Mensch jede journalistische Rolle einnehmen kann, weil dazu möglicherweise eine Erfahrungsperspektive fehlt.

Ich will wirklich nicht sagen, ich hätte das alles verstanden, aber ich glaube, man liegt auf keinen Fall falsch, wenn man sagt: Hier beginnt gerade eine Debatte, die uns noch lange begleiten wird.


Altpapierkorb (Uploadfilter in Sicht, Babylon Berlin, Guardian, Facebook und die Daten, Deniz Yücel, das Ende von Ze.tt)

+++ Neues vom Leistungsschutzrecht: Das Bundesjustizministerium hat einen Vorschlag zur Umsetzung von Artikel 17 veröffentlicht. Julia Reda schreibt bei Twitter: "Die Uploadfilter kommen! Gerade hat das @BMJV_Bund seinen ersten Vorschlag zur Umsetzung von #Artikel17 vorgestellt. Es enthält klar #Uploadfilter, aber auch Vorschläge, um Nutzerrechte zu schützen." Dazu hat sie einen sehr interessanten Thread geschrieben, ein Pressestatement veröffentlicht, und sie macht eine Kurzanalyse bei Twitch. Patrick Beuth hat vor zwei Tagen für den Spiegel aufgeschrieben, was in Sachen Leistungsschutzrecht gerade hinter den Kulissen passiert.

+++ Im Oktober beginnt im Ersten die dritte Staffel der Kulissenschlecht "Babylon Berlin". Claudia Tieschky hat sich die Folgen für die SZ angesehen und lobt den dritten Teil der Serie in einem Video, das leider nur in der Zeitungs-App zu sehen ist, als "hinreißende Liebeserklärung an die Weimarer Republik" und "in gewisser Weise auch ein Staatskrimi, der davon erzählt, wie verletzlich die Errungenschaft von Weimar war". Der Auftakt läuft im Oktober auf dem Tatort-Sendeplatz am Sonntag um 20.15 Uhr.

+++ Der Guardian prangert eine Reihe Großunternehmen an, die im 19. Jahrhundert vom Sklavenhandel profitiert haben, vergisst dabei aber ein Unternehmen, nämlich den eigenen Verlag, berichtet Gina Thomas auf der FAZ-Medienseite (55 Cent bei Blendle).

+++ Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Facebook in Zukunft nicht mehr so exzessiv Daten sammeln darf, wie unter anderem der Tagesspiegel berichtet. Der Kartellrechtsexperte Rupprecht Podszun urteilt im Interview mit Bettina Schmieding für den Deutschlandfunk, die Verpflichtung treffe das Geschäftsmodell"wirklich ins Herz des Geschäftsmodell". Facebook hat nun allerdings noch eine Chance vor dem Berufungsgericht und will diese auch nutzen. Ein Facebook-Sprecher sagt dazu, für die Menschen oder Unternehmen, die Facebook nutzen, werde sich nichts ändern. Und man hat das blöde Gefühl, dass er sich zwischen dem "sich" und dem "nichts" noch ein "eh" dazugedacht hat.

+++ Die Prozess gegen Deniz Yücel ist überraschend vertragt worden, berichten unter anderem dpa und AFP, hier nachzulesen beim Spiegel. Warum die Verhandlung gleich wieder endete ist nicht klar. Die Termine scheinen in etwa so unvorhersehbar zu sein wie später dann die Urteile. Am 16. Juli soll es weitergehen. So ist es jedenfalls angekündigt.

+++ Nach Bento fällt nun auch das Jugendportal Ze.tt der Coronakrise zum Opfer, berichtet David Hein für Horizont. Anders als der Spiegel-Ableger verschwinden die Jugendseiten der Zeit allerdings nicht ganz. Sie sind in Zukunft einfach bei Zeit Online zu finden. 

Neues Altpapier gibt es am Freitag.

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