Das Altpapier am 12. Oktober 2017 Rechtsstaat im Konjunktiv

Das eigentümliche Verständnis von Terror-Propaganda in der Türkei am Beispiel der Journalistinnen Meşale Tolu und Ayla Albayrak. Die neue ARD-ZDF-Onlinestudie ist da und lehrt irgendwas über Bewegtbild im Netz. Die Staatsanwaltschaft Dresden hörte gerne Journalisten bei der Recherche zu. Warum früh aufgezeichnete Wettervorhersagen ein Problem sind. Die "Babylon Berlin"-Festspiele nähern sich ihrem Höhepunkt. Ein Altpapier von Juliane Wiedemeier.

Hohe Fluchtgefahr und starke Beweislage. So begründete gestern Abend das Gericht in Silivri bei Istanbul, warum die deutsche Journalistin Meşale Tolu weiterhin in Untersuchungshaft bleiben muss, bis die Verhandlungen kurz vor Weihnachten fortgeführt werden.

"'Ich fordere meine Freilassung und meinen Freispruch', sagte (Tolu) am ersten Verhandlungstag. 'Ich habe keine der genannten Straftaten begangen und habe keine Verbindung zu illegalen Organisationen.' […] Tolu kritisierte, dass sie seit mehr als fünf Monaten ohne Urteil in Istanbul in Untersuchungshaft gehalten wird. 'Deswegen lebt mein Sohn, der eigentlich in den Kindergarten gehen müsste, seit fünf Monaten mit mir im Gefängnis', sagte sie. 'Aus diesem Grund ist die Untersuchungshaft nicht nur für mich, sondern auch für meine Familie und für meinen Sohn zur Bestrafung geworden.'" (Quelle: Zeit Online)

Die Rechtslage in der Türkei im Allgemeinen und der Umgang mit Journalisten im Speziellen, man kann ihnen nur mit immer noch zu steigernder Fassungslosigkeit begegnen. Was man, als wenn es dessen noch bedürfte, auch mit folgendem Zweiklang belegen kann.

Am Konjunktiv zu erkennendes Wunschdenken ( Frank Wiesner, @mediasres):

"Wenn man rechtsstaatliche Maßstäbe ansetzt, hätte das Gericht die Frage zu klären: War Meşale Tolu dienstlich oder privat auf diesen Veranstaltungen? Wenn sie dienstlich, also als Journalistin, dort war, dann geht es sogar um die Frage, wie es derzeit um die Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei bestellt ist. War sie 'nur' privat dort, müsste das Gericht klären, ob sie tatsächlich eine Aktivistin ist oder nur Mitläuferin.  Und dann müsste man ja, so Beobachter, auch nach der Verhältnismäßigkeit der Strafe schauen."

Realität (Volkan Agar, taz):

"Mustafa Çakar, der vorsitzende Richter des Prozesses, ist zugleich jener Richter, der Tolu im Mai in Untersuchungshaft nehmen ließ. Weil dies rechtswidrig ist, legten die Anwälte Widerspruch ein. Dieser wurde vom Gericht abgelehnt. Kader Tonç, Tolus Anwalt, sagte vor Gericht: 'Der Gerichtsvorsitzende verlor bereits seine Neutralität. Der Prozess beginnt, ebenso wie die Ermittlungen, in rechtswidriger Weise.'"

Türkei verurteilt WSJ-Reporterin wegen vermeintlicher Terrorismus-Propaganda

Dass es durchaus reicht, als Journalist in der Türkei seinen Job zu machen und über die PKK zu berichten, um vor Gericht dann wegen Terrorismus-Propaganda verurteilt zu werden, zeigt der Fall der Wall-Street-Journal-Reporterin Ayla Albayrak. Sie wurde, allerdings in Abwesenheit, nun zu über zwei Jahren Gefängnis verurteilt, "declaring her guilty of engaging in terrorist propaganda in support of a banned Kurdish separatist organization through one of her Journal articles", wie Thomas Grove im WSJ schreibt.

"Turkish legal actions against Ms. Albayrak began after the publication on Aug. 19, 2015, on the Journal’s website of her article 'Urban Warfare Escalates in Turkey’s Kurdish-Majority Southeast.' The article and accompanying video reported on the state of a conflict in Silopi, Turkey, between Turkish security forces and the outlawed Kurdistan Workers’ Party, or PKK. It included interviews with the local mayor and residents, a Turkish government official, as well as a representative of an organization Turkey says is the youth unit of the PKK."

Alle online, vor allem die Jungen: Die neuen ARD-ZDF-Onlinestudie

Im Angesicht solcher Entwicklungen scheint es irgendwie irrelevant, ob die Deutschen ihre Zeit online lieber in den Mediatheken von ARD und ZDF oder doch bei WhatsApp verbringen. Aber nun ist halt gestern die neue ARD-ZDF-Onlinestudie veröffentlich worden, und da müssen wir uns zumindest kurz damit beschäftigen, dass mittlerweile 90 Prozent der Deutschen, die älter als 14 Jahre sind, online sind, und zwar im Schnitt zweieinhalb Stunden jeden Tag, von denen wiederum im Schnitt eine Dreiviertelstunde mediale Inhalte konsumiert werden (nachzulesen u.a. in einer neunseitigen Kurzfassung der Studie, in der dazugehörigen Pressemitteilung oder zusammengefasst und ausformuliert von Joachim Huber im Tagesspiegel).

Medialen Nachhall finden vor allem zwei Aspekte. Zum einen das Nutzungsverhalten junger Menschen zwischen 14 und 29 Jahren, die eben nicht im Schnitt liegen, sondern über viereinhalb Stunden jeden Tag online sind und davon knapp zwei Stunden Medien konsumieren, was Manfred Krupp, Intendant des Hessischen Rundfunks und Vorsitzender der ARD/ZDF-Medienkommission, in der oben verlinkten Pressemitteilung zu folgender Forderung motiviert:

"Wer für diese Generationen relevant bleiben will, muss ihnen attraktive Informations- und Unterhaltungsangebote auf ihren Plattformen machen - und dabei inhaltlich und gestalterisch mit den Erwartungen des Publikums und den Standards des Marktes Schritt halten."

Das freut die Verlage sicher sehr, zu hören. Andererseits sind die gerade eh schon so auf Zinne, dass es darauf nun auch nicht mehr ankommt.

Zum anderen interessiert die Frage, wie stark Streamingdienste dem Kernangebot der Fernsehsender, also dem Bewegtbild, im Netz auf die Pelle rücken. 18 Prozent der Befragten gaben an, mindestens einmal in der Woche eine Mediathek zu nutzen - im Vorjahr waren es noch 22 Prozent. Für die Streaming-Dienste ging es derweil von 12 auf 23 Prozent hinauf (der ausführliche Artikel aus der Studie zum dem Thema findet sich hier).

"Im Vergleich zum klassischen Fernsehen spielen jedoch die Streamingdienste in der Gesamtbevölkerung eine geringe Rolle", heißt es dazu wiederum in der Pressemitteilung zur Studie, doch sowohl Uwe Mantel bei DWDL ("…wird das Kleinreden der vergleichsweise neuen Konkurrenten also bei einer Fortsetzung dieses Wachstums schon in absehbarer Zeit zunehmend schwer fallen") als auch Stefan Winterbauer bei Meedia ("Interessant sind solche Verschiebungen freilich trotzdem") erkennen hier eher ein "Whatever you need to tell yourself".

Tatsächlich macht es einem die Studie aber schwer, klassisches Fernsehen mit Netflix & Co. zu vergleichen. Oder wüssten Sie auf Anhieb, was "Mediatheken der Fernsehsender" von "Fernsehsendungen zeitversetzt" oder "live fernsehen im Internet" unterscheidet, die alle als eigene Kategorien im Unterschied zu "Video-Streamingdienste wie Netflix, Watchever, Maxdome" ausgewiesen werden?

Hinzu kommen andere Unschärfen, auf die die Studie hinweist, etwa:

"Generell ist die Abfrage nach Fernsehsendungen schwierig, weil die Herkunft von Videoinhalten oftmals nicht mehr bekannt ist. In diesem Kontext lässt sich vermuten, dass sich der Begriff 'Fernsehsendung' in den Augen mancher Zuschauer wandelt und Inhalte von unterschiedlichen Absendern vermischt werden."

Wirklich klar ist aus meiner Sicht nur, dass man fürs Fernsehen keinen Fernseher braucht, und dass die öffentlich-rechtlichen Sender natürlich ins Netz müssen, wenn sie ihrem Auftrag gerecht werden und Menschen erreichen wollen. Die Frage ist nur, in welcher Form das geschieht - oder wie Dennis Horn im WDR-Blog Digitalistan formuliert (wo Sie übrigens auch erfahren können, was die Studie über den vermeintlichen Podcast-Boom (Spoiler: "Audio bleibt Nische") und Twitter ("ist für Nerds") zu sagen hat):

"(A)us Sicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für mich ein weiterer Beleg dafür, warum es einen zeitgemäßen digitalen Auftrag braucht."

(Ja, diese Kolumne erscheint bei mdr.de. Nein, dieser Satz stände hier auch sonst.)

Altpapierkorb (abgehörte Journalisten, Xavier und die Medien, "Babylon Berlin")

+++ Um ihre Ermittlungen gegen die linke Szene rund um den Fußballverein BSG Chemie Leipzig voranzutreiben, hat sich die Staatsanwaltschaft Dresden nicht sonderlich für die Rechte von Journalisten in diesem Land interessiert und allein 130 Mal Gespräche eines Journalisten der Leipziger Volkszeitung mit dem Verein abgehört. Auch Mitarbeiter des Nachrichtenmagazins Der Spiegel, der Bild-Zeitung sowie der Leipziger Internetzeitung waren betroffen, wie die Antwort auf eine kleine Anfrage im sächsischen Landtag belegt. "Wir waren schon entrüstet, als wir von dem Vorgang hörten. Aber jetzt, diese hohe Zahl an abgehörten Telefonaten, steht erst recht in keinem Verhältnis zum Ermittlungsgegenstand", zitiert die LVZ ihren Chefredakteur Jan Emendörfer. Die taz hat die dazugehörige epd-Meldung.

+++ Donald Trump hat getwittert, und da es was mit "Fernsehsendern, die eh nur Fake News verbreiten, sollte man die Lizenz entziehen" ist, sei es auch hier erwähnt (Tweet, Agenturmeldung bei Zeit Online).

+++ Das ZDF konnte in seiner Wettervorhersage nach dem "heute journal" vor einer Woche nicht konkret vor Sturmtief Xavier warnen, weil diese dafür zu früh aufgezeichnet worden war, erklärt Stefan Niggemeier bei Übermedien. Auch bei Zapp gab es gestern Sturmnachlese, allerdings zu der Frage, warum zerzauste Außenreporter mit wehendem Puschelmikro live von der Stumfront berichten müssen, und ob das etwa etwas mit Quoten zu tun haben könnte.

+++ Der Axel-Springer-Verlagistnichtderrichtigebegriff möchte sich neu strukturieren und Print und Online klarer trennen, aber ersteres Geschäftsfeld in jedem Fall behalten, hat Gregory Lipinski für Meedia aus einem "Tuesday Townhall Talk" mit Mathias Döpfner und seinen Mitarbeitern herausgelesen.

+++ Wie es dem munter vor sich hin dümpelnden Spiegel Daily geht, ergründet ebenfalls für Meedia Marvin Schade.

+++ Morgen startet bei Sky endlich die Serie, mit der dieser Tage vom Stuttgarter Flughafenterminal bis zur Prenzlauer Berger Supermarkteinfahrt alles zuplakatiert ist. Aus diesem Anlass hat Peer Schader für DWDL Tom Tykwer, Henk Handloegten und Achim von Borries interviewt und erfahren, dass "Babylon Berlin" "quasi wie ein zwölfstündiger Film" funktioniert und "Kostümbildner Pierre-Yves Gayraud selbst die Komparsen bis zur Unterwäsche mit zeitgenössischer Kleidung ausgestattet (hat), weil sich die Leute dann ganz anders bewegen". Auf der Medienseite der FAZ (0,45 Euro bei Blendle) rezensiert Andreas Kilb: "Es dauert eine Weile, bis man sich an Volker Bruchs Rath gewöhnt hat, der wie eine Fallada-Figur mit Dienstpistole aussieht. Noch länger dauert es, bis man in die Wolke ekstatischer Melancholie eintaucht, die die Musik von Tykwer und Johnny Klimek über die Bilder breitet. Aber wenn der Moment der Immersion endlich da ist, wirkt er so enthemmend wie der Kick, den Gereon Rath aus der Flüssigkeit in den braunen Glasröhrchen zieht, mit denen er sein Kriegszittern bekämpft."

+++ Bei Sky wird derweil schon an der nächsten Serie gedreht. Die spielt wieder in Berlin, aber in einer Version, die ein Meteor-Einschlag übrig gelassen hat. Im Herbst 2018 soll "Acht Tage" anlaufen. Felix Hackenbruch war für den Tagesspiegel am Set.

+++ Der Rechtsausschusses im EU-Parlament hat untersuchen lassen, ob man auf dieser Ebene nicht vielleicht auch so ein Leistungsschutzrecht gebrauchten könnte. Aber: "Die Studie kommt zum Schluss, dass die Bedenken bezüglich der eher ungewissen Folgen des LSR für Presseverlegers berechtigt sind, und viele der Probleme, mit denen Presseverleger konfrontiert sind, mit viel weniger umstrittenen Interventionen gelöst werden können." Es berichtet Netzpolitik.org.

+++ "Die US-Nachrichtenagentur AP lässt beispielsweise Quartalsberichte von Unternehmen vollautomatisch in Meldungen umwandeln. Seit der Umstellung wird nicht mehr über 400, sondern über knapp 4000 Firmen berichtet. Die Journalisten gewinnen 20 Prozent an Arbeitszeit." Solche und weitere Trends des Roboterjournalismus hat Sebastian Jannasch für die Medienseite der SZ von einer Konferenz in Berlin mitgebracht.

+++ "Wie normal ist es, dass die Polizei ohne Not Journalisten belästigt, oder gar schädigt? Und inwieweit ist es erlaubt, dass ein Journalist Menschen bei einer Gesetzesübertretung begleitet und so selbst das Gesetz bricht, sei es beim Eindringen auf ein Privatgelände oder beim Überschreiten einer Staatsgrenze?" Diesen Fragen geht bei @mediasres Ralf Hutter nach.

Neues Altpapier gibt es morgen wieder.