Kolumne: Das Altpapier am 24. September 2024 Letzte Chance
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24. September 2024, 10:26 Uhr
Die deutsche Medienpolitik bekommt derzeit etwas, das sie kaum kennt: Lob. Ja, gerade besitzt sie sogar die Chance, krass schädliche Digital-Monopole abzumildern. So geht zumindest ein Appell. Außerdem: die Böhmermann-Schönbohm-Chose vor Gericht. Heute kommentiert Christian Bartels die Medienberichterstattung.
Das Altpapier "Das Altpapier" ist eine tagesaktuelle Kolumne. Die Autorinnen und Autoren kommentieren und bewerten aus ihrer Sicht die aktuellen medienjournalistischen Themen.
Was gute Medienpolitik (spätestens jetzt) tun müsste
Allerhand Bewegung gerade in der deutschen Rundfunk- und Medienpolitik. Sogar ungewöhnliches Lob erhält das in größeren Öffentlichkeiten selten beachtete Ressort von mehreren Seiten. Bevor das zitiert wird, erfordert aber noch ein dringlicher Appell Aufmerksamkeit. Eine letzte Chance könnte ergriffen werden, durch die Medienpolitik!
"Die Reform des Medienstaatsvertrags ist vielleicht die letzte Chance, die Auswüchse der digitalen Medienmonopole zu beseitigen",
schrieb Martin Andree, gemeinsam mit Co-Autor Karl-Nikolaus Peifer, in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Andree ist als recht unermüdlicher Rufer in der Wüste, der vor Gefahren warnt, wie sie speziell der historisch schön vielfältigen deutschen Medienlandschaft durch überwachungskapitalistische Plattformen drohen, Altpapier-bekannt. "Monopole der Plattformen: Gebt den Medien den Markt zurück!", heißt der aktuelle Text.
Die Lage sei günstig für entsprechende politische Schritte, da sowohl in den USA als auch in der EU Entscheidungen gegen die übermächtigen Konzerne fielen bzw. nach jahrelangen Rechtswegen abschließend bestätigt wurden (Altpapier). Und die Zahlen, die für solche Schritte sprechen, bereitet Andree wie immer eindrücklich auf:
"Die großen Technologiekonzerne dominieren die digitalen Medien: Google das Feld der Suchmaschinen (mit 88 Prozent Marktanteil), Meta das von Social Media (85 Prozent), Youtube bei Gratis-Video-on-Demand (78 Prozent). Unter diesen Bedingungen haben redaktionelle Inhalte oder unabhängige Anbieter kaum eine Chance. In den Ländern der westlichen Welt gehen in der digitalen Sphäre zwischen 70 und 90 Prozent aller Werbeinvestitionen an die größten US-Monopolisten, Tausende andere Anbieter müssen sich den winzigen Rest teilen. Die Redaktionen verlieren ihre Finanzierungsgrundlage – und das ausgerechnet in einem Augenblick, in dem unsere Demokratie gefährdeter ist als je zuvor."
Solche eindeutig schädlichen Monopole könnte, nein: müsste gute Medienpolitik angehen. Und so was wurde nicht nur immer mal wieder angekündigt, sondern wäre sogar realisierbar: "Die digitalen Monopole sind kein Schicksal. Wir könnten die digitalen Märkte ebenso für Wettbewerb öffnen, wie wir es auch erfolgreich mit den Telekommunikationsdiensten umgesetzt haben", schreiben Andree/Peifer. Überdies haben sie pragmatische Vorschläge formuliert, was genau Politik beschließen könnte. Wie Heiko Hilker in seinem Newsletter erwähnt, betreiben die beiden eine Webseite mit dem pfiffigen Titel mstv2go.de (Mstv. lautet ja Abkürzung für Medienstaatsvertrag). Dort werden diese Vorschläge noch präziser umrissen.
"Offene Standards und Interoperabilität" lautet einer, der sich also gegen die proprietären Standards richtet, mit denen die Konzerne "Nutzer an die jeweilige Plattform ... binden" und von sich abhängig machen. Nötig sei, dass "Creatoren" alle ihre "Inhalte wie Videos, Bilder, Texte nahtlos und beliebig von einer Plattform zu einer anderen teilen könnten". "Volle Outlink-Freiheit", lautet eine weitere Forderung. Sie gilt der Freiheit für "Links, die Nutzer außerhalb der Plattform führen". Solche Posts mit externen Links werden auf Facebook/ Insta/ X immer noch mehr diskriminiert, also in der Reichweite und Sichtbarkeit reduziert. "30 Prozent Marktanteilsobergrenze in demokratierelevanten Kategorien" lautet die wohl wichtigste Forderung:
"Als demokratierelevante digitale Mediengattungen sollen folgende Kategorien gelten: Gratis Video (als digitaler Nachfolger des Fernsehens, also Dienste wie die von Youtube, Tiktok etc.), digitale Audio-Anbieter (als digitale Nachfolger von Radio, also Apple Music, Spotify, etc.), Social Media (als typische digitale Nachfolge von Presse- und Printinhalten, wie etwa Facebook, Instagram), sowie zuletzt Suchmaschinen als Gatekeeper, welche in hohem Ausmaß eine Wächterfunktion für alle digitalen Mediengattungen besitzen."
Werden die Staatskanzleichefs und sonstigen Medienpolitik-Treibenden diese Challenge annehmen und die letzte Chance nutzen?
Was der Medienpolitik immerhin wohl gelingt
Äußerst unwahrscheinlich natürlich. Sie sind gewiss zufrieden, zuletzt im näherliegenden dicken Brett der Rundfunkanstalten-Reform gebohrt zu haben. Und der 20.-Jahrhundert-Reflex, Gefahr nicht etwa in der Überdominanz außereuropäischer Konzerne mit Quasi-Infrastrukturen zu sehen, sondern immer noch bei Springer, funzt weiterhin (Mathias Döpfner "verfügt ... über eine nicht dagewesene Machtfülle, die gefährlich sein kann", kommentierte gestern die "SZ"-Meinungsseite. Und zwar wegen Döpfners künftig ziemlich alleinigem Zugriff auf "Bild", "Welt", "Politico" und "Business Insider" ...).
Ja, die versammelte Medienpolitik kann sich sogar eines ausdrücklichen Lobs vom wohl gründlichsten Beobachter ihres Tuns erfreuen. Zwar hatte Helmut Hartung just, in der "FAZ", noch kritisiert, dass "das umstrittene ... Indexmodell" zum Rundfunkbeitrag und seiner Erhöhung anhand der Inflationsrate "durch die Hintertür doch eingeführt" werde. Doch nun würdigt er auf seiner Webseite medienpolitik.net, fast schon abschließend klingend, die Reformbemühungen:
"Bis die Effekte aus dem Reformpaket zu sehen sind, wird also noch viel Wasser den Rhein und die Oder hinabfließen. Doch das, was nun durch die Ministerpräsidenten beschlossen werden soll, ist mehr als vor zwei Jahren zu erwarten war. Über sechs Jahre hat es gebraucht, bis im September 2020 der Medienstaatsvertrag mit deutlich weniger Änderungen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio in Kraft treten konnte. Dass es jetzt anscheinend gelingt, in gut zwei Jahren einen tiefgreifenden Reformprozess einzuleiten, zeugt vom Willen, spürbar etwas zu ändern."
Auch aus anderen Ecken kommt Lob:
"Früher konnten sich ARD und ZDF sicher sein, dass die Partikular- und Standortinteressen der Länder schon dafür sorgen würden, dass in Sachen Rundfunkreform niemals alle 16 unter einen Hut kommen würden. Weshalb alle Ansagen nicht so heiß gegessen werden mussten. Das ist nun vorbei",
kommentierte Steffen Grimberg in der "taz". Nachdem sie von der ARD mit der mal wieder unerfüllten Ankündigung, irgendein Fernseh-Spartenkanal würde 2023 eingestellt, nochmals als Pudel begossen worden war, hat die Medienpolitik nun ja beschlossen, dass mindestens vier Fernsehsender wegfallen sollen, und rund 20 Radiosender (AP gestern).
Grimberg kleidet seine Betrachtung übrigens in phänomenal vorausschauende Äußerungen des kürzlich verstorbenen Lutz Hachmeister von anno 2008. Hätte damals in den Nuller Jahren, als die Medienwelt schon dynamisch in Bewegung, aber noch eine andere war (und als Deutschlands Medienkonzerne noch nicht so marginalisiert waren wie inzwischen, also jenseits der Öffentlich-Rechtlichen) die Medienpolitik ein bisschen auf das von Hachmeister in der Berliner Fasanenstraße als Thinktank gegründete Institut für Medien- und Kommunikationspolitik gehört, dann würde sich heute einiges anders darstellen. Aber das ist natürlich längst versickertes Rhein- oder Oderwasser.
Weniger Wellen = weniger Vielfalt?
"20 Radiowellen weniger, eine Reduzierung der TV-Spartenkanäle". Das klingt erst mal gut, wenn man nicht linear ARD-One, ZDF-Info und so was guckt, sondern dort gelaufene Sendungen, falls sie individuelles Interesse wecken, in irgendeiner Mediathek abruft. Weniger gut klingt's, wenn man spezielle Radiokanäle schätzt. Darauf machte Radio-Experte Stefan Fischer in der "Süddeutschen" (Abo) aufmerksam.
Und zwar mit dialektischen Volten. Erst mal lobte er das "ARD Radiofestival" (das gerade endete), um es anschließend wegen des "drastischen Verlusts an Vielfalt", den es ebenfalls immer bedeutet zu kritisieren: weil dann eben zehn ARD-Programme "über zweieinhalb Monate lang von 20 bis 24 Uhr alle dasselbe gesendet haben". Wobei das besonders Kritikwürdige jetzt erst mit dem Ende des Festivals 2024 käme, weil nämlich der alte Normalfall, dass all die Kultursender im Regelbetrieb Unterschiedliches senden, nicht mehr eintritt.
"Im Zuge der Sparmaßnahmen im öffentlich-rechtlichen Hörfunk wird es jetzt, da das ARD Radiofestival zu Ende gegangen ist, aus Spargründen dauerhaft viele Kooperationen und gemeinsame Sendestrecken zwischen 21 Uhr und Mitternacht geben – mit einem deutlich eingeschränkteren Exzellenzanspruch."
Dafür listet er viele konkrete Beispiele auf, etwa vom MDR ("Bei MDR Kultur wandert der Hörspieltermin montags von 22 Uhr vor auf 20 Uhr und wird im Zuge dessen von 90 auf 60 Minuten gekürzt"). Und bei dieser Reform, derzufolge "am 23. September ... die Kulturwellen der ARD enger zusammen"-rücken (ARD-PM), handelt es sich ja noch gar nicht um die eben im vorigen Abschnitt angekündigten künftigen Reformen. Wenn
"der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf 20 seiner mehr als 70 Hörfunkwellen verzichten soll... wird [das] auch die Kulturwellen betreffen, obwohl sie den öffentlich-rechtlichen Auftrag in besonderer Weise erfüllen",
schwant Fischer. Ja, genau. Welche Inhalte wegfallen, welche Programme bleiben, und ob es gelingen wird, vieles, das zum in der Tat wichtigen Kultur-Auftrag beiträgt, in nonlinearen Angeboten so zu erhalten, dass es auch von Menschen, die gerne Radio hören, gefunden wird – das wird eine ziemlich große Herausforderung für die Programmplaner. Und noch allerhand Streit, weit über die üblichen Standort-Fragen hinaus, auslösen.
Schönbohm, Böhmermann, "Bürgerrat"
Medienpolitik in all solchen Bedeutungen, das ist Ländersache. Die Bundespolitik hat andere Baustellen, bei denen freilich oft was mit Medien reingerät. Womöglich haben ein paar Beamte aus dem Bundesinnenministerium am vorigen Donnerstag in den Münchner Justizpalast geschaut. Da wurde die Sache Schönbohm gegen Böhmermann und gegen das ZDF (siehe allerhand Altpapiere) verhandelt. Es berichteten z.B. die "Welt", die "Süddeutsche" (Abo) am Samstag und die "FAZ" heute auch gedruckt.
Falls Sie es gerade nicht präsent haben: Schönbohm war der noch unter einer Merkel-Regierung berufene Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), den die neue Innenministerin Nancy Faeser offenbar gerne loswerden wollte. Nachdem Schönbohm im Herbst vor zwei Jahren in Jan Böhmermanns Show vielfältig und mit scharfen Vorwürfen durch den Kakao gezogen worden war, entließ Faeser ihn mit ausdrücklichem Bezug darauf. Wie wenig an den in der öffentlich-rechtlichen Show erhobenen Vorwürfen tatsächlich dran war, zeigte sich, auch dank Böhmermanns gewohnt schwungvoller Performance, vielen erst später.
Ein Urteil fiel in München noch nicht. Ende November soll es verkündet werden. Doch Tendenzen ließen sich erkennen. Der Vorsitzende Richter "sprach von einer 'im schweren Maße herabwürdigenden Tatsachenbehauptung'", notierte die "Welt" (und erwähnt die von Böhmermanns Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld GmbH verantwortete, immer noch anklickbare Anti-Schönbohm-Seite cyber-sicherheitsrat.ru).
"Für einen Unterlassungsanspruch spreche einiges. Denn auch wenn eine Satiresendung mit besonderen Stilmitteln arbeiten dürfe, so wäre Böhmermanns Argumentation 'relativ schwachbrüstig' geworden, hätte er alle für das Gericht wichtigen Umstände mit erwähnt",
schrieb die "SZ". Schmerzensgeld werde Schönbohm (der freilich auch auf einen anderen, äquivalent bezahlten Spitzenposten versetzt wurde, schon weil sich ihm nichts vorwerfen ließ) eher nicht bekommen – auch wegen "einer 'Klimaveränderung' ... – die öffentliche Wahrnehmung habe sich inzwischen zugunsten Schönbohms entwickelt". Und dass Faesers Ministerium häufiger falsche Entscheidungen trifft, insbesondere wenn es um Medien geht, ist ja auch in der breiteren Öffentlichkeit angekommen. Zuletzt zeigte sich das, beim bundesverwaltungsgerichtlich, okay: vorläufig, aber mit erheblicher Öffentlichkeitswirkung aufgehobenen "Compact"-Verbot. Wobei, gewisse Lernfähigkeit beweist das BMI inzwischen vielleicht doch.
"Wer will schon eine Plakette von solch einem halbstaatlichen 'Wahrheits-TÜV'? Dass das keine gute Idee ist, hat sogar Bundesinnenministerin Nancy Faeser begriffen ... Die Pressefreiheit, sagte sie, als sie das Gutachten des 'Bürgerrats' vor ein paar Tagen in Empfang nahm, sei ein hohes Verfassungsgut: 'Da würde ich mich als Staat nie einmischen.' Die Einführung eines Gütesiegels sehe sie kritisch",
zitierte Michael Hanfeld in der "FAZ" bemerkenswerte skeptische Faeser-Äußerungen. Bei der Übergabe eines Gutachtens der Bertelsmann-Stiftung bzw. eines von dieser berufenen "Forums gegen Fakes" fielen sie. Bei diesem "Forum" handelt es sich um einen "Bürgerrat", und bei den Empfehlungen um noch einen Aufreger (der z.B. die "NZZ" erregte; eine distanzierte Einordnung, die auch andeutet, dass die Idee der Bürgerräte nicht so schlecht ist, wie sie in Deutschland derzeit praktiziert wird, schrieb Timo Rieg gerade für "Telepolis").
Wobei bei Empfehlungen der Bertelsmann-Stiftung immer Beachtung verdient, erst recht in Medien-Dingen, dass dieser Stiftung nominell 80,9 Prozent des Bertelsmann-Konzerns gehören (der ja selber auch, ein bisserl zumindest, noch im Journalismus engagiert ist). Dem erwähnten Bürgerrat gehörten übrigens 120 Mitglieder an. Moment, 120, könnte man da nicht eine flotte öffentlich-rechtliche Fernsehshow draus machen, so wie die aufsehenerregende ARD-Sendung "Die 100"? Damit schwungvoll in den Altpapierkorb!
Altpapierkorb ("Die 100" & der NDR, RBB & Tierschutzpartei, Intendantengehälter, "Systemvertrag")
+++ Gestern ging's hier nochmals ausgiebig um die NDR-Vorwürfe, Kritik an seiner "Die 100"-Show würden bedeuten, dass Medien "das Gift der Desinformation und Verunsicherung" weitertragen. Hm. Diese Erzählung klänge überzeugender, wenn "Die 100" nicht im Hauptabendprogramm des reichsten öffentlich-rechtlichen Fernsehens der Welt gelaufen und von der Plasberg-Firma Ansager & Schnipselmann produziert worden wäre. Dass die Gästeauswahl in Talkshows und auch in solchen "Townhall"-Formaten stets kritisch betrachtet wird, nicht nur mit hehren Absichten, wissen professionelle Fernsehmacher wenigstens seit Jahren. Wäre es da nicht ihre Aufgabe, auch offenbar zufällig eingeladene Laienschauspieler, die trotz vielfältiger Medienerfahrungen nicht ahnen, was auf sie zukommen könnte, zu schützen? Hoffentlich zieht der NDR, auch wenn er öffentlich in einen seltsamen Angriffsmodus schaltete, zumindest intern Lehren aus diesem relativen Debakel. +++
+++ Im RBB "regiert schon wieder Hybris", lautet der letzte Satz im "FAZ"-Artikel (Abo) über die Brandenburg-Wahlberichterstattung. Vor allem ärgert Autor Jochen Zenthöfer, auf welch "unwürdige Weise" der RBB seinen "in letzter Minute" beim Bundesverfassungsgericht erzielten Sieg über die Tierschutzpartei, die in Wahlergebnis-Grafiken gerne nicht nur unter "Andere" aufgeführt worden wäre, beging.
+++ Trotz Reformstaatsvertrag, um die Gehälter für Rundfunkanstalten-Intendanten (die noch ja teilweise über Bundeskanzler-Niveau rangieren) zu begrenzen, braucht es lauter einzelne Bundesländer-Gesetze. In Nordrhein-Westfalen, dessen noch amtierender WDR-Intendant Buhrow der Spitzenverdiener überhaupt ist, wird an einem entsprechenden Passus im WDR-Gesetz gearbeitet, obwohl schon feststeht, dass Buhrow-Nachfolgerin Katrin Vernau mit einem "deutlich" niedrigeren Einstiegsgehalt anfangen wird. Das berichtet Voker Nünning bei mmm.verdi.de. +++
+++ "Systemvertrag"? "Der Systemvertrag ist das manifestierte Solidarprinzip"? Da führt ein langes, aber für Radiofreunde lesenswertes Interview in die Welt der DAB+-, also Digitalradios. Und in spezifisch nordrhein-westfälische Bemühungen, diese Medienform (bei der ja weiter unklar ist, ob sie zwischen UKW und Streaming auf einen grünen Zweig kommen wird) zu unterstützen. Diemut Roether befragte für "epd medien" den Düsseldorfer Medienwächter Tobias Schmid. +++
Das nächste Altpapier schreibt am Mittwoch René Martens.