Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin ist eine elektronische Patientenakte ePA dargestellt
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Die elektronische Patienten-Akte: Eine Akte über die Gesundheit von einem Menschen

20. März 2024, 11:23 Uhr

Die elektronische Patienten-Akte

In einer Akte wird etwas auf-geschrieben.
In der Patienten-Akte hat ein Arzt
wichtige medizinische Informationen über einen Menschen.
Zum Beispiel:
    • Röntgen-Bilder,
    • Blut-Werte;
    • Arzt-Berichte,
    • oder Impf-Ausweise.

Bisher ist es so:
Dass die meisten Informationen verteilt sind
bei den verschiedenen Ärzten.
Zum Beispiel:
    • Die Informationen zu den Zähnen
      sind beim Zahn-Arzt.
    • Und die Informationen zu den Impfungen
      sind beim Haus-Arzt.

In Zukunft sollen die Ärzte die Informationen
in einer elektronischen Patienten-Akte speichern können.
Dann hat ein Mensch alle seine Informationen
in einer Akte gesammelt.

Die Abkürzung für elektronische Patienten-Akte ist: ePA.

Seit vielen Jahren wird an der ePA gearbeitet

Bisher können die Menschen die ePA freiwillig nutzen.
Aber bisher machen das nur ganz wenige Menschen.

Der Gesundheits-Minister von Deutschland heißt:
Karl Lauterbach.
Karl Lauterbach möchte,
dass viele Menschen die ePA benutzen.
Deshalb hat Karl Lauterbach ein neues Gesetz gemacht.
Und das neue Gesetz sagt:
Wenn ein Mensch nicht Nein sagt,
dann bekommt der Mensch automatisch die ePA.
Aber der Mensch muss die ePA dann trotzdem nicht benutzen.

Bis 15. Januar 2025 haben Kranken-Versicherte noch Zeit,
sich für oder gegen die ePA zu entscheiden

Wenn ein Mensch die ePA haben möchte,
dann muss der Mensch nichts weiter tun.
Der Mensch bekommt die ePA automatisch.
Das passiert im Jahr 2025.

Aber wenn ein Mensch die ePA nicht haben möchte,
dann muss der Mensch zu seiner Krankenversicherung sagen:
Nein, ich möchte keine ePA haben.
Dann bekommt der Mensch auch keine ePA.

Schon jetzt kann ein Mensch die ePA benutzen.
Das geht am besten:
    • mit einem Smart-Phone
    • oder mit einem Tablet.
Alle gesetzlichen Kranken-Kassen
haben dafür eine besondere App.
Ein Mensch kann die ePA aber auch an einem Computer benutzen.
Und auch ganz ohne einen Computer.
Das ist dann aber schwieriger.

Wie bekomme ich die ePA?

Bisher ist es so:
Ein Mensch muss sich selbst darum kümmern,
dass die ePA frei-geschaltet wird.
Dafür muss sich ein Mensch
bei seiner Kranken-Kasse registrieren.
Das ist zum Beispiel möglich:
    • in der App von der Kranken-Kasse auf dem Handy
    • oder in einer Filiale von der Kranken-Kasse.

Im Moment gibt es noch technische Probleme

Im Moment können noch nicht alle Daten gespeichert werden.
Und wenn die Daten noch nicht digital sind,
dann muss ein Mensch die Informationen
selbst scannen und hoch-laden.

Wer kann die Daten und Dokumente sehen?

Die Daten und Dokumente können gesehen werden von:
    • Arzt-Praxen,
    • Krankenhäuser,
    • Apotheker,
    • Pflege-Einrichtungen
    • und andere medizinische Einrichtungen.
Die Kranken-Kassen sollen die Daten nicht einfach sehen können.

Außerdem sollen nur die Versicherten festlegen können:
    • Wer die Dokumente ansehen kann.
    • Welche Dokumente ein anderer Mensch ansehen kann.
    • Wie lange ein anderer Mensch die Dokumente ansehen kann.

Ein Mensch kann auch eine andere Person bitten,
dass die Person die Patienten-Akte verwaltet.
Das bedeutet: Die andere Person kümmert sich darum,
was in der Patienten-Akte gespeichert wird.

Über dieses Thema schreibt der MDR auch in schwerer Sprache: