#blickzurück: Kalenderblatt der Geschichte Das geschah am 1. September

01. September 2022, 05:00 Uhr

1939: Beginn des Zweiten Weltkrieges

Am 1. September 1939 überfällt die deutsche Wehrmacht Polen. Ein deutsches Schulschiff befeuert ein polnisches Munitionslager in der Freien Stadt Danzig. Es ist die erste offizielle Kriegshandlung im Zweite Weltkrieg. Um den Überfall auf Polen zu rechtfertigen, behauptet die NS-Propaganda polnische Soldaten hätten den deutschen Rundfunksender Gleiwitz in Schlesien angegriffen. Mehrere SS-Männer hatten am Abend des 31. August einen polnischen Überfall auf den Sender inszeniert. Es fallen Schüsse, ein Mann stirbt. Hitlers Antwort darauf lautet:

Seit 5:45 Uhr wird zurückgeschossen.

Adolf Hitler Rede vor dem Deutschen Reichstag 1. September 1939

Der deutsche Angriff auf Polen ist bereits lange im Voraus geplant worden. Adolf Hitler will mit der Annektierung weiterer Gebiete in Osteuropa "Lebensraum" für Deutsche schaffen und europaweit die nationalsozialistische Rassenideologie umsetzen. Innerhalb von vier Wochen nimmt die Wehrmacht in einem "Blitzkrieg", Polen ein. Am 3. September treten die Großmächte England und Frankreich in den Krieg gegen Deutschland ein. Der daraus resultierende Weltkrieg wird sechs Jahre dauern. Schätzungsweise 60 Millionen Menschen kommen ums Leben.

1941: "Judenstern" wird zur Pflicht im Dritten Reich

Am 1. September 1941 erlässt die NS-Führung eine Polizeiverordnung, nach der alle Jüdinnen und Juden im Reichsgebiet fortan einen gelben Stern zu tragen haben:

(1) Juden [...], die das sechste Lebensjahr vollendet haben, ist es verboten, sich in der Öffentlichkeit ohne einen Judenstern zu zeigen. (2) Der Judenstern besteht aus einem handtellergroßen, schwarz ausgezogenen Sechsstern aus gelbem Stoff mit der schwarzen Aufschrift 'Jude'. Er ist sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks fest aufgenäht zu tragen.

Der Reichsminister des Innern "Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden" vom 1. September 1941

Die Verordnung tritt am 19. September 1941 in Kraft. Ungefähr 200.000 Menschen im Reichsgebiet sind von ihr betroffen. Wer sich dem Erlass widersetzt, muss mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe rechnen. Innerhalb weniger Tage stellt die Berliner Fahnenfabrik Geitel und Co. fast eine Million "Judensterne" her, für die die Juden je zehn Pfennig pro Stück zu zahlen haben.

Zeitgleich ergeht mit der Verordnung das Verbot für Juden, ihre Wohnungen zu verlassen. Der Erlass ist eines von zahllosen Beispielen für die enorme gesellschaftliche Ausgrenzung, die Menschen jüdischer Abstammung im Dritten Reich erleben und die im Holocaust gipfelt. Noch im Oktober 1941 fahren die ersten Deportationszüge in die Vernichtungslager.

1956: Erster Blitzer vorgestellt

Am 1. September 1956 beginnt die Internationalen Polizeiausstellung in Essen, auf der die Firma Telefunken den weltweit ersten Blitzer vorstellt. Das "Verkehrsradargerät zur Geschwindigkeitsüberwachung" trägt die Bezeichnung VRG 2. Der fernsehgroße Kasten sendet elektromagnetische Wellen aus, die von vorbeifahrenden Autos reflektiert werden. Mit Hilfe des Doppler-Effekts kann der Kasten die Frequenz der reflektierten Strahlung und damit die Geschwindigkeit des Fahrzeugs feststellen. Überschreitet das Auto das Tempolimit, wird die Aufnahme mit Blitz ausgelöst.

Eine steigende Zahl von Verkehrstote und der Wunsch nach mehr Sicherheit initiieren die flächendeckende Einführung der Radargeräte. Ab 1958 geht der Blitzer in die Serienproduktion. 1959 wird zwischen Düsseldorf und Ratingen die erste Radarfalle aufgestellt. In der DDR werden ab den 1970er-Jahren Blitzer auch auf den Transitstrecken eingesetzt, um an zusätzliche Devisen zu gelangen.

1985: Wrack der Titanic entdeckt

Am 1. September 1985 gelingt es einem französischen Forscherteam um den Unterwasserarchäologen Robert Ballard, das Wrack der Titanic aufzuspüren. Es befindet sich in 3.800 Metern Tiefe südöstlich vor Neufundland. Das Schiff ist in drei Teile zerbrochen und mittlerweile dem Verfall durch metallfressende Bakterien ausgesetzt. Bis heute zieht die Titanic Touristinnen und Touristen an, die für hohe Summen Taucherkundungen zum Wrack buchen. Einige Stücke der Titanic sind im National Maritime Museum in Greenwich in London ausgestellt.

Die Titanic galt seinerzeit als unsinkbares Wunderwerk des Schiffbaus. Am 15. April 1912 kollidierte das Passagierschiff auf seiner Jungfernfahrt von Southampton nach New York mit einem Eisberg und sank. Rund 1.500 Menschen an Bord starben.

1991: Blüm verspricht mehr Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

Bundesarbeitsminister Norbert Blüm verkündet 1991, mehr Geld für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) in den neuen Bundesländern zur Verfügung zu stellen. Für die ABM sind ursprünglich drei Milliarden D-Mark zugesichert worden. Der Bund werde im Jahr 1992 zusätzliche drei Milliarden Mark aus dem Gemeinschaftswerk "Aufschwung Ost" beisteuern, berichtet kurz darauf die linke Tageszeitung "Neues Deutschland".

Bei einer ABM erhalten öffentliche und gemeinnützige Organisationen finanzielle Unterstützung, um Arbeitslosen eine befristete Beschäftigung zu bieten und ihnen so den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichten. Laut Bundeszentrale für politische Bildung sind im gesamten Jahr 1991 mehr als drei Millionen Ostdeutsche arbeitslos oder unterbeschäftigt.

Um die Arbeitsmarktsituation in Ostdeutschland zu entspannen, werden unzählige neue ABM-Stellen geschaffen. Gibt es 1991 noch durchschnittlich 183.000 ABM-Beschäftigte, sind es 1992 bereits 388.000. Die ABM erhält jedoch auch Kritik: Nur jeder zehnte ABM-beschäftigte schaffe es zurück in den regulären Arbeitsmarkt, berichtet der "Spiegel" 1996.

2006: Grünes Gewölbe wiedereröffnet

Nach 15 Jahren Restaurierung wird 2006 das historische Grüne Gewölbe im Dresdner Residenzschloss wiedereröffnet. Seitdem ist es Besucherinnen und Besuchern wieder möglich, die Kunstsammlung zu besichtigen. Die Ausstellungsräume sollen den ursprünglichen Zustand der Sammlung abbilden. Sie umfasst Exponate aus der Renaissance und dem Klassizismus. Die Restaurierung des Grünen Gewölbes kostet den Freistaat 45 Millionen Euro.

Das Juwelenzimmer im Historischen Grünen Gewölbe im Dresdner Schloss der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden
Das Juwelenzimmer im Historischen Grünen Gewölbe im Dresdner Schloss der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Kahnert

Der sächsische Kurfürst und polnische König August der Starke hatte zwischen 1723 und 1730 einen zusätzlichen Flügel an sein Schloss anbauen lassen, um seine Kuntschätze dort unterzubringen. Bereits ab 1724 war der Anbau für die Öffentlichkeit zugänglich. Beim Bombenangriff auf Dresden am 13. Februar 1945 wurden große Teile des Residenzschlosses zerstört, das Grüne Gewölbe blieb jedoch größtenteils erhalten.

Besucher 2006 im Silbervergoldeten Zimmer des Grünen Gewölbes im Dresdner Schloss.
Besucher während der Wiedereröffnung des Grünen Gewölbes im Dresdner Schloss. Bildrechte: IMAGO / momentphoto/Robert Michael

Schlagzeilen macht das Grüne Gewölbe, als im November 2019 mehrere Täter in das Residenzschloss einbrechen und kostbare Exponate aus den Ausstellungen stehlen - darunter den "Sächsischen Weißen", ein Diamant mit 48 Karat. Die Tätet werden alle gefasst. Den letzten der sechs Hauptverdächtigen nimmt die Polizei am 19. August 2021 fest.

2011: Kampfhundegesetz in Thüringen

Am 1. September 2011 tritt in Thüringen ein neues Gesetz in Kraft, das Auflagen für die Haltung bestimmter Kampfhunde-Rassen vorsieht. Es führt eine "Rasseliste" ein, die angib,t welche Hunderassen das Land als gefährlich einstuft, darunter zum Beispiel der Pitbull-Terrier und der American Staffordshire-Terrier. Halterinnen und Halter dieser Rassen müssen sich den Besitz dieser Hunde genehmigen lassen und eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abschließen. Für die Hunde gilt Leinen- und Maulkorbpflicht.

Mit dem neuen Gesetz reagiert die thüringische Landesregierung auf einen Vorfall an Pfingsten 2010. Eine Dreijährige war damals von vier Kampfhunden attackiert und tödlich verletzt worden. Die Tante des Mädchens, die gleichzeitig auch die Hundebesitzerin war, hatte ihre Aufsichtspflicht verletzt.

2018 schafft die Landesregierung die Liste aufgrund der anhaltenden Kritik von Tierschützen wieder ab. Seitdem können Hunde erst nach Verhaltensauffälligkeiten als gefährlich eingestuft werden.