Hotelbewertung bei tripadvisor
Eine Hotelbewertung bei einem Online-Portal Bildrechte: imago/Schöning

Urteil BGH zu Hotelbewertung: Portal muss Gastkontakt nachweisen

02. September 2022, 17:03 Uhr

Wer ein Hotel auf einem Online-Portal bewerten will, muss Gast des Hotels gewesen sein. Der Bundesgerichtshof sieht jetzt das Portal in der Pflicht, das nachzuweisen. Andernfalls kann das Hotel darauf bestehen, dass die Bewertung gelöscht wird.

Hotels können sich von nun an leichter als gedacht gegen anonyme negative Bewertungen auf einem Reiseportal wehren. Das geht aus einem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 9. August hervor. Das Urteil war am Freitag auf der Website des BGH noch nicht veröffentlicht, jedoch vom Gericht bestätigt worden. Zuerst hatte das Fachportal "Legal Tribune Online" davon berichtet.

Online-Portal muss Echtheit des Gästekontakts überprüfen

Demnach reicht eine Rüge des Hotels aus, dass es den Gästekontakt gar nicht gegeben habe. Das Portal, auf dem die Bewertung erscheint, ist dann in der Pflicht, zu prüfen, ob es eine Berechtigung für die negative Bewertung gab. Geschieht dies nicht, darf das Hotel die fragliche Bewertung löschen lassen.

Schlechte Bewertungen für Ostsee-Ferienpark

Hintergrund für die Entscheidung ist ein Streit zwischen einem Ferienpark an der Ostsee, der auf einem großen Portal mehrere schlechte Bewertungen bekommen hat. Die Nutzer hatten nur einen Vor- oder Spitznamen und einmal Initialen angegeben.

Der Ferienpark hatte das Portal aufgefordert, die Bewertungen zu entfernen – im Buchungssystem lasse sich anhand der Angaben nicht eindeutig nachweisen, dass die Personen im fraglichen Zeitraum tatsächlich Gäste gewesen seien. Das Portal hatte das verweigert und darauf verwiesen, dass die Rezensenten recht detaillierte Bewertungen geschrieben hätten, zum Teil auch mit Fotos.

BGH bestätigt Urteil von Oberlandesgericht

Das Oberlandesgericht Köln urteilte, dass Portale die Verfasser kontaktieren müssen, um zu klären, ob sie wirklich selbst dort in Urlaub waren. Die Fotos ließen keine Rückschlüsse darauf zu, wer sie gemacht habe. Das Urteil wurde nun durch die Entscheidung des BGH bestätigt.

Aktenzeichen: VI ZR 1244/20

MDR AKTUELL (dpa/amue)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL Radio | 02. September 2022 | 17:00 Uhr

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