Mann unterschreibt auf dem Display eines Kartenlesegerätes
Bei der Bewertung der elektronischen Unterschrift müsse man großzügig sein, urteilte der Bundesgerichtshof. Bildrechte: imago/Panthermedia

Paketzustellung Wann ist eine elektronische Unterschrift rechtssicher?

11. Januar 2023, 16:25 Uhr

Viele kennen es: Unterschreiben wir bei der Zustellung eines Paketes, hat dies oft wenig mit unserer üblichen Unterschrift zu tun. Doch welche rechtliche Aussagekraft haben solche Unterschriften? Das wollte MDR AKTUELL-Nutzerin Vlora Wendalke wissen. Muss der Name beim Unterschreiben klar zu erkennen sein?

Was ist eigentlich eine Unterschrift? Über diese anscheinend einfache Frage haben sich die höchsten deutschen Richter schon mehrfach den Kopf zerbrochen. Zum Beispiel 2015 am Bundesgerichtshof. In einem Urteil hieß es damals, die rechtsgültige Unterschrift müsse individuelle und charakteristische Merkmale tragen und die Nachahmung erschweren.

Verbraucherzentrale: Name muss nicht klar lesbar sein

Ralf Reichertz ist Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Thüringen und sagt: "Es muss nicht eine Unterschrift sein, wo der Name klar lesbar ist. Die Unterschrift muss der Person klar zuordenbar sein. Wenn er immer so unterschreibt, dann ist sie ihm auch zuordenbar. Im Zweifel wird dann ja bei Schriftsätzen, die unterschrieben werden, auch ein Name oder eine Adresse stehen."

Der Bundesgerichtshof sagt aber zugleich: Bei der Bewertung der Unterschrift muss man großzügig sein. Schließlich variiert sie bei ein und derselben Person relativ stark.

Unterschrift bei Paketzustellung kein schriftlicher Vertrag

Nur: Die Unterschrift, die man beim Empfang eines Pakets auf einen Bildschirm krakelt, hat oft besonders wenig mit der persönlichen Signatur zu tun. Für solche Fälle schreibt der Gesetzgeber aber auch keinen schriftlichen Vertrag – oder im Juristendeutsch eine "Schriftform" vor – und verlangt deshalb auch keine Unterschrift. Man kann sie eher als selbstgewählte Maßnahme der Paketdienstleister verstehen.

Reichertz erklärt: "Das heißt, wenn ich irgendwo unterschrieben habe beim Paketdienstleister, dass ich das Paket erhalten habe, dann mache ich das, damit der Paketdienstleister den Nachweis erbringen kann, dass er das Paket tatsächlich ausgeliefert hat."

GLS: Unterschrift fungiert als Zustellnachweis

Das bestätigt der Paketdienstleister GLS auf Nachfrage von MDR AKTUELL. Ein Sprecher des Unternehmens schreibt: "Liegt eine Zustellungsreklamation vor, dient die digitalisierte Unterschrift des Empfängers als Zustellnachweis der Haustürzustellung. Unabhängig vom Vorliegen einer solchen Empfangsbestätigung initiiert GLS Germany in einem solchen Fall weitere Nachforschungsmaßnahmen wie zum Beispiel Fahrerbefragung, um den Vorgang im Interesse des Kunden individuell und schnellstmöglich zu klären."

Theoretisch lässt sich die digitalisierte Signatur leicht fälschen. In der Vergangenheit ist das auch schon passiert. 2018 wurde ein Paketbote in Augsburg wegen Fälschung beweiserheblicher Daten verurteilt. Er hatte einfach für die Empfänger unterschrieben. Solche Fälle, heißt es von der Verbraucherzentrale Thüringen, seien aber sehr selten.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 11. Januar 2023 | 06:00 Uhr

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