Klimaschutzpolitik Gericht: Klimapolitik der Bundesregierung ist rechtswidrig

30. November 2023, 20:41 Uhr

Die Bundesregierung unternimmt zu wenig, um den Ausstoß von Treibhausgasen in den Bereichen Verkehr und Gebäude zu senken. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg festgestellt und Sofortmaßnahmen gefordert. Geklagt haben BUND und Deutsche Umwelthilfe. Die Bundesregierung prüft das Urteil.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klimapolitik der Bundesregierung als rechtswidrig verurteilt. Die Richter gaben damit einer Beschwerde der Verbände BUND und Deutsche Umwelthilfe statt. Die Regierung müsse nach dem aktuellen Klimaschutzgesetz umgehend Sofortprogramme für die Sektoren Verkehr und Gebäude vorlegen, damit die erlaubten CO2-Mengen für 2024 bis 2030 eingehalten werden könnten. Das Gericht ließ eine Revision zu.

Klimaziele 2021 und 2022 klar verfehlt

Deutschland hatte in den Bereichen Verkehr und Gebäude sowohl 2021 als auch 2022 die Vorgaben zur Reduzierung von Treibhausgasen verfehlt. Das aktuelle Klimagesetz schreibt vor, dass das zuständige Ministerium in einem solchen Fall mit einem Sofortprogramm gegensteuern muss.

Die Umweltverbände warfen der Regierung vor, trotz deutlicher Überschreitungen der Emissionsvorgaben keine effektiven Gegenmaßnahmen ergriffen zu haben. Eine Aufforderung der Verbände, ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen, ließ die Regierung verstreichen.

Zwar hatte die Regierung im Oktober 2023 als Reaktion auf die zu hohen Emissionswerte ihr Klimaschutzprogramm ergänzt. Diese Korrektur fand beim Gericht jedoch keine Gnade. Die Vorsitzende Richterin Ariane Holle erklärte, das sei eher ein mittel- bis langfristiges Instrument. Das im Gesetz geforderte Sofortprogramm sei etwas anderes.

Verbände: Keine weiteren "Taschenspielertricks"

Die Vertreter der Bundesregierung hatten argumentiert, bei der Reduzierung von CO2 komme es nicht auf Einzelmaßnahmen in den jeweiligen Sektoren an, sondern auf die Gesamtsumme der Einsparungen. Gerade im Gebäudesektor wirkten die Maßnahmen erst zeitverzögert. Diese Reform des Klimagesetzes ist aber noch nicht beschlossen und ist sehr umstritten.

Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe sagte nach der Gerichtsentscheidung, das sei eine ganz eindeutige Aufforderung. Die Bundesregierung sollte nicht weiter versuchen, mit Taschenspielertricks um Maßnahmen herumzukommen. Jetzt müsse alles getan werden, was zumutbar sei und nichts koste. Manches bringe sogar Geld ein.

Regierung prüft Revision

Die Bundesregierung prüft, in Revision zu gehen. Das Klimaschutz- und Wirtschaftsministerium erklärte, man werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Das Bauministerium erklärte, man respektiere selbstverständlich die Entscheidung des Gerichts.

Das Klimagesetz schreibt eine Senkung der Treibhausgase bis 2030 um 65 Prozent vor im Vergleich zu 1990 vor. Im vergangenen Jahr betrug der Rückgang gut 40 Prozent.

dpa, Reuters, epd (luz)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 30. November 2023 | 10:00 Uhr

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