Abtreibungsgegner der Aktion «40 Tage für das Leben» beten während der Fastenzeit bundesweit vor der Schwangerschaftsberatung Pro Familia.
Abtreibungsgegner vor der Schwangerschaftsberatung Pro Familia - das soll künftig verboten sein. Bildrechte: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Abtreibungsgegner Regierung will Schwangere vor Belästigungen schützen

24. Januar 2024, 14:54 Uhr

Die Bundesregierung will schwangere Frauen künftig vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner schützen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen.

Die Bundesregierung will Frauen künftig besser vor Belästigungen durch radikale Abtreibungsgegner schützen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne), wonach die sogenannten Gehsteigbelästigungen verboten werden.

Abstandsregel und Bußgeld für Abtreibungsgegner

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Frauen ungehindert eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen können und ungehinderten Zugang haben müssen zu Praxen, die Abbrüche vornehmen. Dazu ist eine Abstandsregel von 100 Metern zu Praxen oder Eingängen von Kliniken oder Beratungsstellen vorgesehen. In diesem Bereich sollen die Belästigungen der selbsternannten Lebensschützer verboten werden.

Dazu zählt, Schwangere und Mitarbeitende von Beratungsstellen, Kliniken oder Arztpraxen am Betreten der Gebäude zu hindern, Frauen gegen ihren Willen anzusprechen, sie einzuschüchtern und von einer Abtreibung abhalten zu wollen. Verstöße gegen die Verbote werden mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld sanktioniert.

Beratungsstellen wie jene von Pro Familia hatten immer wieder davon berichtet, dass ratsuchende Frauen und Beschäftigte von radikalen Abtreibungsgegnern belagert werden. Diese stehen beispielsweise vor den Einrichtungen, beten laut und halten dabei Schilder mit religiösen Motiven vor sich.

dpa, epd (yvo)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 24. Januar 2024 | 12:12 Uhr

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