Maskenpflicht in Bussen und Bahnen Coronavirus: Sachsen-Anhalt hält am bisherigen Kurs fest

26. Oktober 2022, 17:58 Uhr

Sachsen-Anhalt hat neue Corona-Regeln beschlossen. Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt bestehen, in Innenräumen kommt sie vorerst aber nicht. Obwohl die Fallzahlen seit Sommerbeginn steigen, empfiehlt die Ständige Impfkommission die vierte Impfung weiterhin nur für bestimmte Personengruppen.

In Sachsen-Anhalt gelten verlängerte Corona-Regeln. Entgegen der ursprünglichen Forderung von CDU und FDP sehen die Regeln vor, dass die Maskenpflicht in Sachsen-Anhalts ÖPNV um einen weiteren Monat verlängert wird. Dort muss weiterhin ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Sozialministerin Petra Grimm-Benne sagte, damit bleibe man im bundespolitischen Kanon.

Gleichzeitig hat sich die Gesundheitsministerkonferenz gegen eine generelle Maskenpflicht in Innenräumen ausgesprochen. Das Tragen einer Maske wird lediglich dringend empfohlen. Grimm-Benne begründete diesen Schritt unter anderem damit, dass eine Maskenpflicht zusätzliche Kontrollen erfordern würde.

Vierte Impfung: Weiterhin nicht für alle empfohlen

Trotz der seit Sommerbeginn gestiegenen Corona-Fallzahlen hat die Ständige Impfkommission (Stiko) ihre Empfehlung bekräftigt, dass sich nur bestimmte Personen ein viertes Mal gegen Corona impfen lassen sollten. Die Begründung: Impfungen böten keinen Schutz vor einer Infektion, nur vor einem schweren Verlauf. Der Stiko-Vorsitzende Thomas Mertens sagte, es sei nicht denkbar, die breite Öffentlichkeit regelmäßig impfen zu lassen. Jeder werde sich absehbar immer mal wieder infizieren.

Die Stiko empfiehlt die zweite Boosterimpfung derzeit für:

  • besonders stark gefährdete Menschen
  • Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich
  • alle Personen über 60 Jahren
  • Bewohner und Betreute in Alten- und Pflegeheimen
  • Personen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Die Corona-Fallzahlen in Sachsen-Anhalt bleiben derzeit auf einem ähnlichen Niveau. Experten gehen davon aus, dass sie im Dezember stark ansteigen werden.

Höchste Inzidenz im Altmarkkreis Salzwedel

Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) in Sachsen-Anhalt derzeit bei 553,0 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Die höchsten Inzidenzen verzeichnen der Landkreis Altmarkkreis Salzwedel (779,4), die Stadt Halle (684,3) sowie das Jerichower Land (660,9). Am niedrigsten ist der Inzidenzwert im Landkreis Wittenberg (405,4) gefolgt vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld (436,8) und dem Burgenlandkreis (470,7).

Die Hospitalisierungsrate, also die Zahl der Menschen, die mit einer Corona-Infektion im Krankenhaus behandelt werden, pro 100.000 Einwohner, beträgt laut RKI derzeit 15,22. Der Wert war seit September leicht und ab Oktober stärker angestiegen. Seit dem 11. Oktober sank der Wert wieder.

Korrekturhinweis: In einer früheren Version des Artikels hieß es, im ÖPNV bestehe die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Die neue Verordnung sieht aber nur das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes vor, unter den etwa auch OP-Masken fallen. Für diesen Fehler bitten wir um Entschuldigung.

dpa, MDR (Leonard Schubert)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | 25. Oktober 2022 | 21:45 Uhr

4 Kommentare

MDR-Team am 28.10.2022

Hallo Shantuma,
wir sind für sachliche Hinweise zu Fehlern in unseren Angaben dankbar und gehen damit transparent um. Wenn in einem Artikel nachträglich inhaltliche Aussagen korrigiert werden, vermerken wir das. Manchmal rutschen uns aber auch Rechtschreib- oder Grammatikfehler durch, die wir dann ohne zusätzlichen Hinweis korrigieren.

Shantuma am 27.10.2022

Ein genereller Hinweis.

Man findet beim MDR kaum bis keine Hinweise was bei einem Text nachträglich geändert wurde.
Dies sollte man zum Zwecke der Transparenz aber sichtbar auflisten. Andere alternative Medien müssen dies aus journalistischer Sorgfalt her tun. Warum macht dies also der MDR nicht?

Shantuma am 26.10.2022

Im ÖPNV kann doch auch nicht kontrolliert werden.

"... dass die Maskenpflicht in Sachsen-Anhalts ÖPNV um einen weiteren Monat verlängert wird. Dort muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden. Kinder unter 14 Jahren dürfen stattdessen auch einen OP-Mundschutz tragen."

Ist eine Falsch-Nachricht!
Hier der Auszug aus der Achtzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.
"Besucher und Fahrgäste haben in den folgenden Einrichtungen in geschlossenen
Räumen auf Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen einen medizinischen Mund-Nasen-
Schutz nach § 1 Abs. 1 zu tragen:
1. Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs,
..."

Zur Definition eines Mund-Nasen-Schutzes:
"Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz im Sinne dieser Verordnung ist eine mehrlagige
Einwegmaske ( ... ; handelsüblich als OP-Maske,
Einwegmaske oder Einwegschutzmaske bezeichnet) oder eine partikelfiltrierende
Halbmaske (insbesondere eine FFP1-, FFP2- oder FFP3-Maske)."

Wünsche sind keine Realität, tut mir leid.

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