Anderes Verfahren geplant Keine neue Ausschreibung für Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragten

Seit 2018 wurde in Sachsen-Anhalt kein neuer Datenschutzbeauftragter des Landes mehr gewählt. Das Verfahren scheiterte mehrfach – und brachte Sachsen-Anhalt auch über die Landesgrenzen hinaus Kritik ein. Ein neues Verfahren soll die Stelle nun ohne Ausschreibung besetzen können.

Vorhängeschloss auf Computer-Tastatur
Durch Bewerbungen konnte bislang kein neuer Datenschutzbeauftragter des Landes ermittelt werden. Bildrechte: IMAGO/Zoonar

Die Stelle des Datenschutzbeauftragten in Sachsen-Anhalt soll nicht neu ausgeschrieben werden. Darauf hat sich die Landesregierung nach eigenen Angaben verständigt. Demnach bekommen die Fraktionen ein Vorschlagsrecht. Die nötige Gesetzesänderung soll am Donnerstag erstmals im Parlament behandelt werden.

Gleiche Qualifikationen gefordert – aber ohne Ausschreibung

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Guido Kosmehl, glaubt, dass es einen Wahlgang noch vor der Sommerpause geben könne. Man werde darauf achten, dass die Bewerberin oder der Bewerber geeignet sei und entsprechende Qualifikationen vorweisen könne. "Wir ändern nicht die Kriterien" so Kosmehl.

CDU-Fraktionschef Guido Heuer nannte als Zeitrahmen das erste Halbjahr. Die Koalition werde eine Person vorschlagen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Rüdiger Erben, sagte, man habe aktuell noch keinen Kandidaten im Blick. Die Oppositionsfraktionen kritisierten die geplante Änderung.

Wahl des Datenschutzbeauftragten gelingt seit 2018 nicht

Harald von Bose
Harald von Bose war 15 Jahre lang Landesdatenschutzbeauftragter. Bildrechte: dpa

Die Wahl des obersten Datenschützers im Landtag ist seit 2018 mehrfach wegen fehlender Mehrheiten gescheitert – zuletzt im Frühjahr und im Oktober 2022. Nach mehrfacher Verlängerung seiner Dienstzeit war der oberste Datenschützer Sachsen-Anhalts, Harald von Bose, Ende 2020 in den Ruhestand gegangen. Die Position ist seitdem nur kommissarisch besetzt, durch den Direktor der Geschäftsstelle, Albert Cohaus.

dpa, MDR (André Plaul)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 22. Februar 2023 | 15:00 Uhr

1 Kommentar

Ernie vor 14 Wochen

Ein Armutszeugnis sondergleichen. Da man die Wahl eines qualifizierten Bewerbers nicht hinbekommt, ändert man schnell das Gesetz. Bloß keine Transparenz. So kann man jetzt im Hinterzimmer der Fraktionen, ohne Öffentlichkeitsbeteiligung, schön kungeln. Da wird sich schon der oder die bewährte Parteisoldat/in finden, die noch mit dem hochdotiertem Job versorgt werden will. Keine Ausschreibung, keine Überprüfung der Qualifikation, keine Konkurrentenklage. Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt.... Bananenrepublik !

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