Sohn erschlagen Axt-Prozess in Dessau-Roßlau: Verteidigung legt Revision gegen Urteil ein
Hauptinhalt
28. März 2025, 15:37 Uhr
Im sogenannten Axt-Prozess hat das Landgericht Dessau-Roßlau einen 62-Jährigen wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt. Weil sein Verteidiger Revision eingelegt hat, muss sich nun aber der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen. Der Beschuldigte soll seinen Sohn im Juli 2024 nach einem Streit mit einer Axt getötet haben. Er gab an, in Notwehr gehandelt zu haben – das Landgericht sah das anders.
Weil er seinen Sohn mit einer Axt erschlagen hatte, ist ein 62 Jahre alter Mann vom Landgericht Dessau-Roßlau zu elf Jahren Haft verurteilt worden – doch der Mann geht gegen das Urteil vor. Der Verteidiger des 62-Jährigen habe fristgerecht Revision eingelegt, bestätigte am Freitag ein Gerichtssprecher. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ob das Verfahren neu aufgerollt wird.
Beschuldigter soll mehrfach mit Axt auf Sohn eingeschlagen haben
Das Dessau-Roßlauer Landgericht hatte den Mann aus Kasachstan vor einer Woche wegen Totschlags zu der Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Die vorsitzende Richterin sah es als erwiesen an, dass er im Juli vergangenen Jahres seinen Sohn getötet hatte.
Mit einer Axt habe er nach einem Streit mindestens sechs Mal auf den Kopf seines Sohnes eingeschlagen. Anschließend habe er dem 33-Jährigen ein Messer in den Hals gerammt – so tief, dass die Klinge dabei abgebrochen war.
Richterin glaubt Angeklagtem nicht
Laut Gericht waren Vater und Sohn zum Zeitpunkt der Tat betrunken. Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit lägen nicht vor. Der Beschuldigte hatte im Prozess angegeben, von seinem Sohn attackiert und in Notwehr gehandelt zu haben. Diese Aussage sei eine reine Schutzbehauptung und von Beweisen widerlegt, so die vorsitzende Richterin. Der Mann sei aufbrausend und herrschsüchtig. Er habe über Jahre hinweg seine Familie terrorisiert, seine Frau und seine Kinder beleidigt, erniedrigt und gedroht, sie zu töten.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer zehn Jahre Haft gefordert, die Verteidigung fünfeinhalb Jahre sowie die Unterbringung des 62-Jährigen in einer Entziehungsanstalt.
dpa, MDR (Martin Krause; Karin Roxer, Norma Düsekow, Oliver Leiste, Marius Rudolph) | Erstmals veröffentlicht am 13. Januar 2025.
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 28. März 2025 | 06:30 Uhr