FAQ Heizkostenzuschuss wird ab Ende September ausgezahlt

06. September 2022, 19:01 Uhr

Die Energiepreise steigen. Um entgegenzuwirken, will der Bund Bedürftige entlasten und einen einmaligen Heizkostenzuschuss von mindestens 270 Euro überweisen. Bis Ende September soll Sachsen-Anhalt dafür eine entsprechende Verordnung erstellen, damit klar ist, wie die Berechtigten das Geld bekommen. MDR SACHSEN-ANHALT hat hier die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Ab Ende September will Sachsen-Anhalt den Weg für die Auszahlung des Heizkostenzuschusses freimachen. Eine Verordnung soll dann regeln, welche Behörden die einmalige Unterstützung des Bundes auszahlen. So sollen bestimmte Personengruppen bei den stark gestiegenen Energiekosten entlastet werden.

Ab wann wird in Sachsen-Anhalt der Heizkostenzuschuss ausgezahlt?

Die Auszahlung des einmaligen Heizkostenzuschusses soll in Sachsen-Anhalt Ende September beginnen. Das teilte das Ministerium für Infrastruktur MDR SACHSEN-ANHALT mit. Berechtigt sind Personen, die durch Wohngeld, BAföG, Ausbildungsgeld oder AFBG (Aufstiegs-Fortbildungs-Förderungs-Gesetz) gefördert werden.

Die dazu erforderliche Rechtsgrundlage hat das Kabinett am 30. August 2022 beschlossen. An einer dazugehörigen Verordnung wird derzeit noch gearbeitet. Sie wird im entsprechenden Amtsblatt zu finden sein, so das Ministerium weiter.

Was muss ich als Berechtigter in Sachsen-Anhalt tun, um den Zuschuss zu bekommen?

Nichts. Die Auszahlung erfolgt automatisch, so das Ministerium für Infrastruktur Sachsen-Anhalt. Ein gesonderter Antrag muss demzufolge nicht gestellt werden.

Einige Bedingungen gibt es dennoch, die erfüllt werden müssen: Einen Zuschuss erhalten nur die Personen automatisch, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 Wohngeld, Bafög, Ausbildungsgeld oder Hilfen nach AFBG bezogen haben. Was noch erfüllt sein muss und wer auch Anspruch auf einen Zuschuss hat, ist im Heizkostenzuschussgesetz des Bundes zu finden.

Wie viel Geld wird ausgezahlt?

Laut Ministerium für Infrastruktur Sachsen-Anhalt ergibt sich die Höhe des Zuschusses aus dem Heizkostenzuschussgesetz.

Für Wohngeldempfänger ist die Höhe des Zuschusses nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder gestaffelt. Sie erhalten mindestens 270 Euro, bei einem Zwei-Personen-Haushalt 350 Euro. Für jeden weiteren Mitbewohner sind weitere 70 Euro vorgesehen. Bafögempfänger, Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld und andere Berechtigte erhalten einmalig 230 Euro.

Wie kommt das Geld auf mein Konto?

Die Auszahlung erfolgt automatisch und parallel zur Auszahlung der jeweiligen Transferleistung. Überwiesen wird das Geld von den jeweiligen Wohngeldstellen, Studentenwerken usw., so das Ministerium für Infrastruktur Sachsen-Anhalt. Laut diesem hängt es auch von den jeweiligen Stellen ab, ob das Geld schon im September oder erst im Oktober überwiesen wird.

Wie viele Menschen profitieren in Sachsen-Anhalt von dem Zuschuss?

In Sachsen-Anhalt profitieren von dem Zuschuss laut Ministerium für Infrastruktur rund 26.000 Haushalte, die Wohngeld beziehen, rund 12.000 Anspruchsberechtigte auf Bafög und rund 1.000 Anspruchsberechtigte, die einen Anspruch auf AFBG haben. Das sind in Sachsen-Anhalt rund 39.000 Personen.

Insgesamt profitieren laut Bundesregierung 2,1 Millionen Menschen von dem Zuschuss. Das sind ungefähr so viele Menschen, wie Sachsen-Anhalt Einwohnerinnen und Einwohner hat.

Soll der Zuschuss in Sachsen-Anhalt einmalig bleiben?

Da die Energiepreise stark gestiegen sind, sollen mit dem aktuellen Heizkostenzuschuss die Betroffenen bei den entstandenen finanziellen Lasten der vergangenen Heizperiode zwischen Oktober 2021 und März 2022 entlastet werden.

Laut Ministerium für Infrastruktur Sachsen-Anhalt wird derzeit auf Bundesebene auch die Einführung eines weiteren einmaligen Heizkostenzuschusses diskutiert. Konkrete Informationen darüber liegen dem Ministerium allerdings noch nicht vor.

Gibt es ähnliche Programme, die die Bürger entlasten bei den steigenden Energiepreisen?

Ja, es gibt neben dem Heizkostenzuschuss auch die sogenannte Energiepreispauschale. Diese beträgt 300 Euro und ist steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert.

Anspruchsberichtigt sind Personen, die laut Einkommenssteuergesetz in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, als selbstständige Arbeit oder Arbeitnehmer arbeiten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

MDR (Maximilian Fürstenberg)

Dieses Thema im Programm: MDr aktuell | 06. September 2022 | 21:45 Uhr

2 Kommentare

jackblack am 07.09.2022

Hallo MDR- wie verhält es sich laut Entlastung 3 mit dem Zuschuss von 415,- ???

DanielSBK am 06.09.2022

Weg mit dieser Ampel!

Die 190€ Netto sind ein Witz für jeden Leistungsträger/Arbeitnehmer hier!!

Bei einer Teuerung von 1000% für Energie!

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