Bundespolizisten nehmen in Görlitz Ukrainer, darunter Frauen und Kinder, in Empfang.
Sachsen will den Zuzug an weiteren Ukrainern erstmal senken. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Danilo Dittrich

Verteilungsschlüssel Sachsen will derzeit keine Ukrainer mehr aufnehmen

25. November 2023, 04:00 Uhr

Sachsen hat seine Aufnahmequote für Ukrainer übererfüllt und möchte derzeit keine Neuankömmlinge mehr aufnehmen. Der Landkreis Bautzen hat indessen schon die Ausnahmen definiert.

Neu ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine sollen nicht mehr in Sachsen aufgenommen, sondern in andere Bundesländer weitergeleitet werden. Das Land habe seine Aufnahmequote erreicht, so die Landesdirektion. Mit Stand 24. November hat Sachsen laut der Behörde 289 Menschen aus der Ukraine mehr aufgenommen als er laut bundesweitem Verteilschlüssel hätte aufnehmen müssen.

Fast 60.000 ukrainische Flüchtlinge in Sachsen

Die Flüchtlinge werden automatisch Bundesländern zugewiesen, die unterdurchschnittlich viele Menschen aufgenommen haben. Die Situation könne sich kurzfristig wieder ändern. In diesem Jahr seien bislang 6.321 Flüchtlinge aus der Ukraine in Sachsen registriert worden, teilte die Landesdirektion mit. Laut Ausländerzentralregister halten sich insgesamt knapp 60.000 ukrainische Schutzsuchende im Freistaat auf.

Die Geflüchteten werden über ein System namens "Free" auf die Bundesländer verteilt. Ein Ausgleich zwischen den Ländern nach bestimmten Quoten soll verhindern, dass Schulen, Kindergärten, medizinische Einrichtungen und Unterkünfte überlastet werden. Laut Landesdirektion ist es in der Vergangenheit bereits mehrfach vorgekommen, dass Sachsen mehr Ukrainer aufgenommen hat, als es gemäß der Quote hätte aufnehmen müssen.

Ukrainer mit Job und Wohnung dürfen weiterhin kommen

Aus dem Landkreis Bautzen gab es schon konkrete Hinweise zum weiteren Vorgehen. Per Pressemitteilung informierte das Landratsamt: "Bis auf Weiteres werden nur noch Ukrainer vom Ausländeramt registriert, deren Kernfamilie 1. Grades (Vater, Mutter, Kinder) bereits im Landkreis Bautzen aufgenommen bzw. registriert wurde."

Weiterhin aufgenommen würden auch Ukrainer, die sowohl über einen Arbeitsvertrag als auch über eine selbstorganisierte Wohnung verfügten. "Die Wohnung muss per Mietvertrag oder Wohnungsgeberbescheinigung nachgewiesen werden", hieß es in der Mitteilung. In allen andere Fällen werde von einer Vorsprache im Ausländeramt abgeraten.

MDR (sat)

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