Denkmalschutz Abgerissene Villa in Dresden muss wieder aufgebaut werden
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24. Mai 2023, 06:50 Uhr
Es inzwischen fast ein Jahrzehnt her, als ein Haubesitzer am Blasewitzer Elbufer eine Villa abriss. Doch die Konsequenzen bleiben nicht aus. Denn der Abriss geschah eigenmächtig und entgegen den Bestimmungen des Denkmalschutzes.
Eine 2014 im Dresdner Stadtteil Tolkewitz abgerissene Villa muss nach einem Gerichtsurteil an gleicher Stelle vom Eigentümer wieder aufgebaut werden. Grund: Das Gebäude stand unter Denkmalschutz, für den Abriss lag keine Genehmigung vor.
Parallel wurde zu dem Verfahren über die "denkmalschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung" eine Klage des Eigentümers abgewiesen, heißt es in einer Mitteilung aus dem Dresdner Rathaus. Der Eigentümer wollte eine Baugenehmigung erzwingen, um auf dem nun freien Baufeld ein Mehrfamilienhaus zu errichten. Es bestehe die Pflicht zum Wiederaufbau an gleicher Stelle, erklärte das Gericht.
Eigentümer riss neobarocke Villa einfach ab
Schon Ende der 1990-er Jahre hatte der Eigentümer den Abriss der neobarocken Villa am Blasewitzer Elbufer beantragt. Doch der Denkmalschutz sagte Nein. Das bis dahin gut erhaltene Gebäude verfiel, es gab mehrere Feuer durch mutmaßliche Brandstiftungen und 2014 riss der Eigentümer die Villa einfach ab.
In einem ersten Verfahren unterlag die Stadt Dresden mit ihrer Wiederherstellungsanordnung zunächst vor Gericht. Diesmal hatte sie ihre Forderung offenbar besser begründet. Was der Wiederaufbau der Villa kostet und ob er überhaupt erfolgen wird, ist weiter unklar, denn noch ist der Rechtsweg nicht ausgeschöpft.
Klepsch: Denkmalschutz wurde Geltung verschafft
Nach Ansicht der Stadt ist die Pflicht zur Wiederherstellung ein wirksames Mittel, den Belangen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege Geltung zu verschaffen. Das Gericht habe mit seiner Entscheidung unterstrichen, dass man sich durch eine ungenehmigte Zerstörung eines Kulturdenkmals nicht seiner denkmalschutzrechtlichen Pflichten entledigen könne, erklärte Kulturbürgermeisterin Annekatrin Klepsch (Linke).
Das Verwaltungsgericht unterstrich, dass der Verantwortliche sich nicht durch eine ungenehmigte Zerstörung eines Kulturdenkmals seiner denkmalschutzrechtlichen Pflichten entledigen könne.
Klepsch verwies auf "generalpräventive Auswirkungen" der Entscheidung für all jene Eigentümer, die auch mit dem Gedanken spielen, ein Kulturdenkmal ohne erforderliche Genehmigung abzureißen oder abreißen zu lassen.
MDR (ama)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 23. Mai 2023 | 15:30 Uhr