Innenministerium Sachsen erleichtert wegen Energiekrise kommunales Haushaltsrecht

06. Oktober 2022, 14:45 Uhr

Die steigenden Kosten für Energie und Rohstoffe bringen auch die Kommunen in Sachsen in finanzielle Nöte. Um den Gemeinden mehr Flexibilität in der Haushaltsplanung zu ermöglichen, lockert das Innenministerium einige haushalterische Vorschriften.

Auf dieser Seite:

Sachsen erleichtert den Kommunen wegen der Lage auf dem Energiemarkt das kommunale Haushaltsrecht und lockert einige Bestimmungen. Wie das Innenministerium am Donnerstag mitteilte, sollen haushalterische Vorschriften für die Kommunen gelockert werden. Damit entfalle faktisch die Pflicht zum Verhängen von Haushaltssperren für die Kommunen.

Mehr Flexibilität für Kommunen

"Die aktuelle Energiekrise mit noch nie da gewesenen Preissteigerungen hat erhebliche Auswirkungen auf die Haushaltssituation der sächsischen Kommunen", sagte Innenminister Armin Schuster (CDU). Deshalb wolle man die Kommunen durch mehr Flexibilität beim haushalterischen Handeln unterstützen und in der Verwaltung für Entlastung sorgen.

Nur wenn wir zusammenstehen, können wir die Herausforderungen der Energiekrise bewältigen.

Armin Schuster (CDU) Innenminister Sachsen

Sparmaßnahmen werden Ausgaben nicht ausgleichen können

Schuster geht nach eigenen Aussagen von erheblichen Auswirkungen auf die Haushaltslage der Kommunen in den kommenden Jahren aus. Die Preissteigerungen in allen Bereichen würden zu Mehrausgaben führen, die auch durch konsequente Sparmaßnahmen nicht vollständig ausgeglichen werden könnten. "Zudem sind Einbrüche bei den Steuereinnahmen zu erwarten sowie geringere Einnahmen aus kommunalen Unternehmen, die bisher zur Finanzierung der Gemeinden verwendet werden konnten." Damit die Kommunen ihren Aufgaben auch in dieser besonderen Situation erfüllen könnten, bedürfe es Erleichterungen im Haushaltsrecht.

Ausgaben gegen Energiekrise können vorgenommen werden

Konkret entfällt etwa die Genehmigungspflicht für das Überschreiten des Höchstbetrages von Kassenkrediten. Aufsichtsbehörden sind dabei lediglich zu unterrichten. Auszahlungen für notwendige Kosten im Zusammenhang mit der Energiekrise können auch vorgenommen werden, wenn dadurch ein erheblicher Fehlbetrag entsteht. Die Pflicht zur Aufstellung einer Nachtragssatzung entfällt. Der Ergebnishaushalt muss nicht ausgeglichen sein. "Nur wenn wir zusammenstehen, können wir die Herausforderungen der Energiekrise bewältigen", so Schuster. Die neuen Regeln sind bereits seit Dienstag in Kraft, hieß es in der MItteilung des Ministeriums.

MDR (ben)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 06. Oktober 2022 | 15:00 Uhr

Mehr aus Sachsen