Ein Elektroauto lädt an einer Stromtankstelle.
Weil Batterien von Elektroautos teuer sind, gibt es diese auch zur Miete. Die Fernabschaltung der Aufladung ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen unzulässig. Der BGH will Ende Oktober ein Urteil fällen. Bildrechte: IMAGO / Future Image

Langwieriger Prozess Fernabschaltung von E-Autobatterien: BGH wohl auf Linie von Verbraucherzentrale Sachsen

28. September 2022, 22:41 Uhr

Darf der Vermieter einer Autobatterie eines Elektrofahrzeugs diese aus der Ferne sperren, wenn der Mieter Zahlungsrückstände hat? Damit beschäftigt sich der BGH nach einer Klage der Verbraucherzentrale Sachsen. Ein Urteil soll im Oktober fallen.

Die Fernsperrung einer Autobatterie durch den Vermieter nach einer außerordentlichen Kündigung könnte unzulässig sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) formulierte am Mittwoch bei der Verhandlung in Karlsruhe Zweifel an Verträgen der RCI-Bank, einer Renault-Tochter. Diese erlauben es, in solchen Fällen die Batterie zu sperren, sodass sie nicht mehr aufgeladen werden kann. Entschieden ist die Sache aber noch nicht, ein Urteil soll Ende Oktober fallen.

BGH in vorläufiger Einschätzung: Mieter unangemessen benachteiligt

Die Bank finanziert Autokäufe oder Leasing und vermietet die Batterien für die Elektroautos. Eine außerordentliche Kündigung spricht sie beispielsweise dann aus, wenn der Mieter mehrere Monate lang nicht gezahlt hat. Nach einer Frist von zwei Wochen kann die Batterie dann gesperrt werden.

Dagegen hatte die Verbraucherzentrale Sachsen schon vor Jahren geklagt. Sie will, dass die entsprechende Klausel für unwirksam erklärt wird. Vor dem Landgericht Düsseldorf (2019) und später Oberlandesgericht Düsseldorf (2021) bekam sie recht, die Bank zog daraufhin vor den BGH. Der dortige zwölfte Zivilsenat machte nun in einer vorläufigen Einschätzung deutlich, dass er die Klausel ebenfalls für unzulässig halten könnte. Die Mieter könnten hier unangemessen benachteiligt werden, sagte der Vorsitzende Richer Hans-Joachim Dose. Immerhin könnten sie das von ihnen gekaufte Auto ohne die Batterie nicht mehr nutzen - denn die Batterie eines anderen Herstellers könne nicht eingebaut werden.

Urteil des BGH soll am 26. Oktober fallen

Der Anwalt der Bank verwies darauf, dass einer Batteriesperre eine außerordentliche Kündigung vorangehe, die nur ausgesprochen werde, wenn der Mieter beispielsweise monatelang nicht zahle. Der Vermieter mache dann von seinem Recht Gebrauch, die Leistung einzustellen. Die Batterie würde sonst weiter abgenutzt. Bei einer anderen Regelung "wären vor allem vertragstreue Verbraucher die Leidtragenden", argumentierte er.

Die Anwältin der Verbraucherzentrale hielt dagegen, dass der Mieter einen zulässigen Grund dafür haben könne, vorübergehend nicht zu zahlen - wenn etwa Auto oder Batterie nicht richtig funktionierten. Normale Abnutzung sei ein "typisches Risiko des Vermieters", sagte sie.

Das Gericht stufte dieses Vorgehen als verbotene Eigenmacht des Anbieters ein, weil es einem Eingriff in fremden Besitz ohne das Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gleich kommt. Damit handelt es sich um eine Form von Selbstjustiz.

Claudia Neumerkel Juristin bei der Verbraucherzentrale Sachsen in einer Mitteilung vom November 2021

Der BGH will seine Entscheidung am 26. Oktober verkünden.

ADAC: Aktuell keine neuen E-Autos mit Batteriemiete

Laut ADAC werden aktuell keine neuen E-Autos mit Batteriemiete angeboten. "Renault hatte dieses als letzter Anbieter Ende 2020 abgeschafft", teilte ein Sprecher mit. Demnächst werde es das aber wohl wieder bei chinesischen und vietnamesischen Herstellern geben, unter anderem mit Batteriewechselkonzept. Wie häufig die Klausel zur Fernabschaltung angewendet wurde, konnte der Autoclub nicht beurteilen.

afp/dpa (dkö)

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