Grundsteuer-Bescheide Mehr als 30.000 Einsprüche bei Finanzämtern eingegangen

03. März 2023, 18:27 Uhr

In den sächsischen Finanzämtern sind bis Ende Januar mehr als 30.000 Einsprüche gegen die neuen Grundsteuer-Bescheide eingegangen. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Norbert Mayer hervor. Bis 31. Januar wurden demnach rund 1,4 Millionen Grundsteuer-Erklärungen abgegeben, was einer Quote von 75 Prozent entspricht. Mayer kritisierte die neue Grundsteuer als dreiste Abzocke, die das Wohnen zusätzlich verteuere. Zudem habe die sächsische Regierung ein "Bürokratie-Monster" in die Welt gesetzt.

Symbolbild Grundsteuer - Eigenheim unter einer Lupe
Bis Ende Januar 2023 mussten Haus- und Wohnungsbesitzer auch in Sachsen eine Grundsteuererklärung abgeben. Die Steuer soll beispielsweise anhand der Größe und Nutzung der Grundstücke neu berechnet werden. (Symbolbild) Bildrechte: imago/PantherMedia / Andriy Popov

In Sachsen müssen die Finanzämter rund zwei Millionen Immobilien und Grundstücke neu bewerten. Die neue Grundsteuer wird ab 1. Januar 2025 fällig. Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) hatte die Einreichungsquote in einer Mitteilung gelobt: "Auf die Sachsen ist Verlass", so der Minister. Laut Vorjohann ist die Grundsteuer "eine laufende, verlässliche Einnahmequelle der Kommunen". Die Landtags-AfD will nun mit einem Antrag erreichen, dass bis Ende September 2023 keine Bußgelder bezüglich der Grundsteuer fällig werden.

Grundsteuer in Sachsen - mehr zu Frist, Pflicht und Bußgeld Grundstücks- und Immobilieneigentümer sind in ganz Deutschland dazu verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung hat in Sachsen am 31. Januar geendet. Das Enddatum war schon einmal hinausgeschoben worden.

Wer die Frist verpasst, werde nochmals an die Abgabe erinnert, hatte Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann im Januar angekündigt. Wird die Erklärung trotzdem nicht nachgereicht, könnten auch Bußgelder ausgesprochen werden. Die kommunalen Finanzämter würden dann die Schätzungen für die Grundsteuer übernehmen. Diese "sind meistens für die Steuerpflichtigen nicht optimal", sagte Vorjohann weiter.

Quelle: Finanzministerium Sachsen

MDR (wim)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 03. März 2023 | 15:00 Uhr

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