Auf einem mit einem Weihnachtsbaum geschmückten Gefängnisflur schließt ein Justizvollzugsbeamter eine Zellentür ab
Das Justizministerium in Sachsen hat für 48 Inhaftierte eine Weihnachtsamnestie genehmigt. Bildrechte: picture alliance / Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa | Jan Woitas

Freiheit geschenkt Weihnachsamnestie: 48 Gefangene in Sachsen früher aus Haft entlassen

11. Dezember 2022, 17:39 Uhr

Bis 2019 war der Freistaat das einzige Bundesland neben Bayern ohne "Weihnachtsamnestie". Mit dem Wechsel von CDU zu Grünen an der Spitze des Justizministeriums führte auch Sachsen die vorzeitige Begnadigung von einer Freiheitsstrafe ein - aber nicht für jeden Gefangenen.

Durch eine Weihnachtsamnestie haben 48 Straftäter in Sachsen das Gefängnis vorzeitig verlassen können. Wie das Justizministerium mitteilte, kamen sie bereits Mitte November frei. Bei den Betreffenden handelt es sich den Angaben zufolge um Menschen, die zu weniger als zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurden und das Gefängnis spätestens am 5. Januar hätten verlassen können.

Weihnachtsamnestie gibt es seit 2020

Damit jährt diese Art der Weihnachtsamnestie zum dritten Mal. Bis 2019 kamen in Sachsen nur Gefangene vorfristig frei, deren Haft zwischen dem 22. Dezember und 2. Januar endete. Seit dem Wechsel von CDU zu Grüne an der Spitze des Justizministeriums gilt die Weihnachtsamnestie für mehr Straftäter.

MDR-Reportage:

Bis Heiligabend können sich, bei entsprechender Voraussetzung, die Tore noch für weitere Inhaftierte früher als gedacht öffnen, wenn ihre Haft bis zum 5. Januar 2022 regulär enden würde, wie eine Ministeriumssprecherin sagt. Der erlassene Strafrahmen beträgt maximal 50 Tage oder - bei den Fällen einer Ersatzfreiheitsstrafe, wenn zu Geldstrafen Verurteilte nicht zahlen können - 50 Tagessätze.

Vorzeitige Entlassung nicht bei schweren Verbrechen

Die Voraussetzungen für ein früheres Haftende sind streng. Wegen besonders schwerer Straftaten Verurteilte sind generell davon ausgenommen, ebenso im Vollzug auffällige Gefangene. Zudem müssen medizinische Versorgung, Unterkunft und Lebensunterhalt sicher sein, Betroffene einverstanden sein und Gefangene in Ersatzhaft den Großteil der Strafe verbüßt haben.

Die Resonanz auf die Amnestie ist nach Ministeriumsangaben "durchaus positiv". Es sei nicht nur ein Zeichen für Nächstenliebe und Mitgefühl, sondern auch eine Möglichkeit, das Fest zur Wiederintegration in Familie und soziales Umfeld zu nutzen. Zudem könnten vorzeitig Entlassene vor den Feiertagen noch wichtige Behördengänge, Arztbesuche oder Therapie- und Vorstellungsgespräche erledigen.

MDR (ama)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 10. Dezember 2022 | 11:00 Uhr

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