
Schutz von Innen Landtag verabschiedet Gesetz zur Verfassungstreue
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20. März 2024, 19:12 Uhr
Sicherheitsbehörden in Sachsen müssen vor Neueinstellungen bei der Polizei und im Justizvollzugsdienst und bei Beförderungen in leitende Positionen künftig den Verfassungsschutz fragen. Die AfD sieht darin ein Instrument zur "Unterdrückung unliebsamer politischer Einstellungen"; die Linke zieht Parallelen zum Radikalenerlass.
Mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU, Grünen und SPD hat der Sächsische Landtag das Gesetz zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst verabschiedet. AfD und Linke votierten dagegen. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Sicherheitsbehörden wie Polizei und Justizvollzugsdienst vor Neueinstellungen und Beförderungen in leitende Positionen eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz stellen müssen. Außerdem werden Polizisten in geschlossenen Einheiten verpflichtet, Kennzeichen an ihrer Uniform zu tragen.
Mit dem Gesetz stärke Sachsen die Wehrhaftigkeit der Demokratie, sagte Innenminister Armin Schuster in der Debatte. "Die Polizei muss intern vertrauen können und sich Vertrauen von außen erarbeiten." Das gehe nur, wenn die Beamten auf dem Boden der Verfassung stehen, erklärte der CDU-Politiker. Die Polizei sei kein Spiegelbild der Gesellschaft, sondern eine Auswahl der Besten. Sie hätten besondere Befugnisse wie das Tragen von Waffen oder die Aufgabe, die öffentliche Ordnung zu schützen.
Strenge Regeln für Abfrage
Es sei schwer, bereits eingestellte Verfassungsfeinde in den Sicherheitsbehörden wieder loszubekommen, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Albrecht Pallas. "Mit dem neuen Gesetz kommen wir vor die Lage."
Für die Abfrage beim Verfassungsschutz gelten strenge Regeln. Betroffene würden über die Ergebnisse der Abfrage informiert und könnten sich gegebenenfalls juristisch gegen eine Nichteinstellung wehren.
Grüne: Wir dulden keine Verfassungsfeinde
Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Valentin Lippmann, sprach von einem Kampf nach Innen, der begonnen habe. "Wir dulden keine Verfassungsfeinde im Staatsdienst." Diejenigen, die Staatsgewalt ausüben, müssten über jeden Zweifel erhaben sein. Die im Gesetz mitverankerte Kennzeichnungspflicht für Polizisten in geschlossenen Einheiten schütze die Rechte der Bürger und bewahre Polizeibedienstete vor pauschalen Vorwürfen und Verdächtigungen.
Für die AfD ist das Gesetz weder verhältnismäßig noch erforderlich. Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Sebastian Wippel, sagte, laut sächsischem Beamtengesetz könnten schon jetzt Bedienstete wegen verfassungswidrigen Verhaltens freigestellt werden. "Es geht nicht um Verfassungstreue, sondern um die Unterdrückung bei der Koalition unbeliebter politischer Einstellungen in der Beamtenschaft," meinte Wippel.
Köditz: Gefahr von Rechtsaußen
Kritik kam auch von der Linken. "Das Gesetz ist nachvollziehbar in Zeiten, in denen Verfassungsfeinde sich anschicken, die neuen Dienstherren zu werden," sagte die innenpolitische Sprecherin der Partei, Kerstin Köditz. Es werde aber nicht benannt, dass diese von Rechtsaußen kämen, "und nur von Rechtsaußen." Das vorhandene Personal im öffentlichen Dienst werde nicht überprüft. Köditz sprachen von einer Rückkehr zum Radikalenerlass und gab auch zu bedenken, dass der Verfassungsschutz nur wenige bis keine Daten über junge Menschen habe. Außerdem mahnte sie datenschutzrechtliche Bedenken an, weil auch Profile der Überprüfungskandidaten in den Sozialen Medien herangezogen werden sollen.
MDR (jaku)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | MDR SACHSENSPIEGEL | 20. März 2024 | 18:00 Uhr