Landgericht Dresden "Sachsensumpf": Hauptanklagepunkte gegen Aufklärer fallengelassen

08. Mai 2018, 07:32 Uhr

Überraschende Wendung im Prozess um den sogenannten "Sachsensumpf": Die beiden Beschuldigten sollen nach dem Willen der Generalstaatsanwaltschaft nicht mehr wegen Verfolgung Unschuldiger beziehungsweise Beihilfe zu dieser Straftat verurteilt werden.

Restzweifel nach einem Jahr Verhandlung

Allerdings beantragte Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt am Montag in seinem Plädoyer hohe Geldstrafen, weil beide Angeklagte vor einem Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages die Unwahrheit gesagt haben sollen. Die frühere Referatsleiterin im Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) soll 12.000 Euro - 120 Tagessätze zu 100 Euro - zahlen, ein inzwischen pensionierter Polizist 6.000 Euro. Zuvor hatte Schmidt den Hauptanklagepunkt überraschend fallenlassen. Es gebe nach mehr als einjähriger Verhandlung Restzweifel daran, ob die vormalige Leiterin des Referates "Organisierte Kriminalität" im LfV vorsätzlich handelte, als sie bei der Erstellung eines Behördenzeugnisses für die Generalstaatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht gegen hochrangige Juristen begründete.

"Gewisser Verfolgungseifer"

Zu Beginn des Prozesses im März 2017 war ihr vorgeworfen worden, ihre Erkenntnisse nur auf Basis von Gerüchten und Vermutungen formuliert zu haben. Schmidt sah bei der heute 59 Jahre alten Frau zwar einen "gewissen Verfolgungseifer" vor allem hinsichtlich sexueller Straftaten. Es habe seinerzeit aber auch Hektik bei der Zusammenstellung des Materials gegeben - nicht zuletzt wegen des großen medialen Interesses. Auch den Beihilfe-Vorwurf gegen den mitangeklagten Kriminalhauptkommissar, der als Quelle von Anschuldigungen gedient hatte, hielt der Oberstaatsanwalt folgerichtig nicht mehr aufrecht.

"Ich habe ein reines Gewissen. Ich bin unschuldig"

Die Verteidigung der 59-Jährigen hatte in dem Prozess stets die Auffassung vertreten, dass ihre Mandatin schon deshalb nicht wegen Verfolgung Unschuldiger verurteilt werden könne, weil die Verfolgung von Straftaten gar nicht zu ihren Aufgaben gehörte. Sie habe lediglich Daten übermittelt. "Ich habe ein reines Gewissen. Ich bin unschuldig", hatte die Frau zu Prozessbeginn gesagt. Zugleich sah sich die Verteidigung in ihrem Agieren eingeschränkt, weil die Angeklagte keine umfassende Aussagegenehmigung vom Geheimdienst erhielt und Akten zudem gesperrt blieben. Die beiden Verteidiger des Ex-Polizisten plädierten auf Freispruch. Gleiches wurde für das Plädoyer der Verteidigung der früheren Referatsleiterin erwartet.

Problematisch könnte für die beiden Angeklagten im Fall einer Verurteilung die Höhe der beantragten Geldstrafe sein. Denn ab 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft, was Konsequenzen für Pensionsansprüche mit sich bringen kann.

Quelle: MDR/dk/dpa

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 07.05.2018 | ab 19:00 Uhr in den Nachrichten

Mehr aus der Landespolitik

Mehr aus Sachsen