Ein Wassertropfen an einem alten Wasserhahn
In vielen Landkreisen in Sachsen wurde aufgrund der anhaltenden Trockenheit die Wasserentnahme verboten. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Wolfram Steinberg

Trockenheit In diesen sächsischen Landkreisen gilt ein Wasserentnahmeverbot

27. Juli 2023, 15:12 Uhr

Die Trockenheit dorrt Bäche, Flüsse und Teiche aus. Dazu lässt sie den Grundwasserspiegel sinken. Jetzt ziehen viele Landkreise in Sachsen die Reißleine und untersagen es, Wasser abzupumpen oder auch abzuschöpfen. In den Landkreisen Bautzen und Meißen ist das Abpumpen bereits seit 2019 verboten.

In Sachsen darf mittlerweile in mehreren Landkreisen kein Wasser aus einem oberirdischen Gewässer mehr abgepumpt werden. Damit reagieren die Landkreise auf die anhaltende Trockenheit.

Landkreis Mittelsachsen

Der Landkreis Mittelsachsen schränkt ab dem 27. Juli die Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern ein. Demnach ist es verboten, Wasser aus Flüssen, Bächen und Teichen abzupumpen. Die Maßnahme hat laut Landratsamt mit der Trockenheit und den damit verbundenen Niedrigwasserständen zu tun. Das Schöpfen mit Handgefäßen ist weiter erlaubt, solange das jeweilige Gewässer ausreichend Wasser führt. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 21. September beziehungsweise bis auf Widerruf. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss laut Landratsamt mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Landkreis Zwickau

Der Landkreis Zwickau verbietet seit dem 22. Juli die Wasserentnahme mit Pumpen und Schläuchen aus oberirdischen Gewässern. Grund dafür ist laut dem Landratsamt die anhaltende Trockenheit. Das Schöpfen mit Handgefäßen sei weiterhin erlaubt, soll allerdings nur höchst zurückhaltend genutzt werden. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 31. Oktober beziehungsweise bis auf Widerruf. Bei einem Verstoß drohen Bußgelder.

Erzgebirgskreis

Der Erzgebirgskreis verbietet ab sofort die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen für den eigenen Bedarf. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 31. Oktober oder bis auf Widerruf. Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen sei weiterhin erlaubt, solle aber nur sparsam genutzt werden. Wer sich nicht an das Verbot hält, müsse mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen.

Zudem bittet der Landkreis alle Haushalte, den Trinkwasserverbrauch auf das wirklich notwendige Maß zu beschränken und äußerst sparsam mit dem Wasser umzugehen. Außerdem solle das Waschen von Fahrzeugen, die großflächige Bewässerung von Gartenflächen sowie das Befüllen von Swimmingpools und Besprengen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Grünflächen, Spiel- und Sportplätzen, Terrassen und sonstigen Bauwerken möglichst unterbleiben. In der Zeit von 10 bis 19 Uhr sollte auch aus privaten Gartenbrunnen möglichst kein Wasser entnommen werden, so die Behörde.

Chemnitz

Die Stadt Chemnitz hat ein Verbot zur Wasserentnahme erlassen. Bis einschließlich 30. September ist es demnach verboten, Wasser mittels Pumpen oder Leitungen/Schläuchen aus oberirdischen Gewässern auf dem Gebiet der Stadt Chemnitz für den eigenen Bedarf zu entnehmen. Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen bleibt von der Allgemeinverfügung unberührt und ist bei ausreichender Wasserführung weiterhin zulässig. Ein Verstoß könne mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld bestraft werden.

Dresden

Wegen der Trockenheit hat die Untere Wasserbehörde Dresden ein Wasserentnahmeverbot ausgesprochen. Die Allgemeinverfügung gilt seit dem 14. Juli bis zum 15. Oktober, wie die Stadt mitteilte. Verboten ist damit das Abpumpen oder Schöpfen von Wasser aus kleinen Flüssen, Bächen, Teichen oder ähnlichen Oberflächengewässern. Wer sich nicht an das Verbot hält, müsse mit einem Bußgeld rechnen. Allein aus der Vereinigten Weißeritz und dem Lockwitzbach darf noch mit Handgefäßen Wasser geschöpft werden - dort reiche es noch für den Gemeingebrauch. Eine Beschränkung der Grundwasserbenutzung müsse noch nicht ausgesprochen werden, teilte die Stadt mit und bat darum, trotzdem sorgsam und sparsam mit dem Wasser umzugehen.

Vogtlandkreis

Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt im Vogtland seit dem 13. Juli ein Wasserentnahmeverbot. Das Landratsamt hat entschieden, dass Eigentümer und Anlieger kein Wasser mehr aus oberirdischen Gewässern abpumpen dürfen. Das Schöpfen mit Handgefäßen sei aber im überschaubaren Rahmen weiterhin zulässig. Dies sollte jedoch mit höchster Zurückhaltung erfolgen. Laut der Behörde können Verstöße mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro geahndet werden. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 16. Oktober, beziehungsweise bis auf Widerruf.

Landkreis Leipzig

Der Landkreis Leipzig hat die Wasserentnahme aus Flüssen, Seen und Brunnen bereits im Juni beschränkt. Wie das Landratsamt mitteilte, darf aus Gewässern wegen der anhaltenden Trockenheit kein Wasser beispielsweise mit Pumpen entnommen werden. Wasser aus Brunnen darf außerdem zwischen 10 und 18 Uhr nicht mehr benutzt werden, um öffentliche und private Grünflächen sowie Sportanlagen zu bewässern. Das Verbot gilt den Angaben zufolge auch für private Brunnen. Die Allgemeinverfügung des Kreises ist zunächst bis Ende September befristet.

Landkreis Nordsachsen

Auch der Landkreis Nordsachsen hat die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Seen bereits im Juni verboten. Anlieger dürften nicht mehr ihre Pumpen anwerfen, um Felder oder Gärten zu bewässern, teilte das Landratsamt mit. Die Allgemeinverfügung gelte bis zum 30. September, beziehungsweise bis auf Widerruf. Bei Verstößen könne ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro fällig werden.

Zudem bittet die Landkreisverwaltung alle Einwohner des Kreises Nordsachsen, sparsam mit allen Wasserressourcen umzugehen – auch mit Grundwasser, das zur Gartenbewässerung genutzt wird. Die sollte auf die frühen Morgen- und späten Abendstunden begrenzt werden, um die Verdunstung so gering wie möglich zu halten.

Landkreis Meißen

Seit 2019 hatte der Landkreis Meißen eine dauerhafte Regelung zum Wasserentnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern. Nun hat das Landratsamt eine neue Allgemeinverfügung in der Sache erlassen. Seit dem 22. Juli ist es demnach untersagt, aus Bächen, Flüssen und Seen mithilfe von Pumpen Wasser zu entnehmen. Das Verbot gilt bis einschließlich 31. Oktober 2023, beziehungsweise bis auf Widerruf. Bei Verstößen könne ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro fällig werden.

Grundsätzliches Wasserentnahmeverbot in Bautzen

Im Landkreis Bautzen hat man das Abpumpen aus den Gewässern gleich grundsätzlich geregelt. Seit 2019 ist die Entnahme von Wasser bis auf Widerruf verboten. Damals hatte der Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen, da die anhaltende Trockenheit und Wärme sehr niedrige Wasserstände zur Folge hatte. Hinzu kamen die Nachwirkungen der extremen Trockenheit im Jahr 2018. Da die Allgemeinverfügung nicht widerrufen wurde, gilt sie bis heute. Erlaubt ist lediglich die Entnahme des Wassers durch "Handgefäße". Bei Verstößen müsse mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro gerechnet werden.

MDR (ali)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 27. Juli 2023 | 14:30 Uhr

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