Eine Schranke mit einem Warnschild vor Waldbrandgefahr
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Service Waldbrandgefahr: Was bedeuten die Gefahrenstufen und wie verhält man sich?

09. August 2022, 05:00 Uhr

Mit anhaltender Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr. Dann werden Warnstufen ausgerufen. Aber woher weiß man, welche Waldbrandwarnstufe gerade wo gilt? Und was bedeuten sie konkret?

Grundsätzlich gilt im Wald das freie Betretungsrecht, sagt Caroline Wertschütz vom Staatsbetrieb Sachsenforst. Das könne aber bei einer bestimmten Waldbrandgefahrenstufe durch Allgemeinverfügungen eingeschränkt sein. Diese Einschränkungen erlassen die Landkreise. So hatte zum Beispiel der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgrund der Waldbrände das Betreten des Waldes komplett für die Erholung untersagt, so Wertschütz.

Wo finde ich Informationen über aktuelle Waldbrandstufen in meinem Landkreis?

  • über die Waldbrand-App (in App-Stores frei verfügbar)
  • auf Waldbrandgefahren-Seiten, z.B. von Sachsenforst
  • Webseiten der Landkreise

Sachsens Wälder werden in Gefahrenklassen unterteilt

Aufgrund regionaler Unterschiede werden bei der Waldbrandgefährdung die sächsischen Wälder in folgende Waldbrandgefahrenklassen eingestuft:

  • Waldbrandgefahrenklasse A: Gebiete mit hoher Waldbrandgefahr
  • Waldbrandgefahrenklasse B: Gebiete mit mittlerer Waldbrandgefahr
  • Waldbrandgefahrenklasse C: Gebiete mit geringer Waldbrandgefahr

Durch Einstufung der Wälder in Waldbrandgefahrenklassen können die staatlichen und kommunalen Behörden und alle Waldeigentümer Vorsorgemaßnahmen im Rahmen des Sächsischen Gesetzes zu Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sowie des Waldgesetzes für Sachsen umzusetzen.

Wie oft und heftig es von 2008 bis 2021 in Sachsen gebrannt hat, erfahren Sie hier:

Was bedeuten die einzelnen Waldbrandgefahrenstufen?

Ob und welche Waldbrandgefahr wo herrscht, weisen die Forstbehörden aus. Dabei stimmen sie sich mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) ab. Aktuell sind das 13 Regionen in Sachsen. Für diese und die jeweils zugeordneten Gemeinden berechnet der Wetterdienst tagesaktuell die Waldbrandgefahrenstufen.

Die aktuelle witterungs-, standorts- und vegetationsabhängige Waldbrandgefahr wird seit 2013 in diesen Waldbrandgefahrenstufen dargestellt:

1 = sehr geringe Gefahr
2 = geringe Gefahr
3 = mittlere Gefahr
4 = hohe Gefahr
5 = sehr hohe Gefahr

Das bedeuten die Waldbrandgefahrenstufen

Waldbrandgefahr: Das bedeuten die Gefahrenstufen 1 bis 5.

Trockenheit
Waldbrandgefahrenstufe 2: Es gibt keine grundsätzliche Einschränkung beim Betreten des Waldes. Um Zündquellen zu vermeiden, ist erhöhte Vorsicht geboten. Fahrzeuge dürfen weiter auf Waldparkplätzen abgestellt werden. Wege mit trockener Bodenvegetation nur im unbedingten Notfall befahren. Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Trockenheit
Waldbrandgefahrenstufe 2: Es gibt keine grundsätzliche Einschränkung beim Betreten des Waldes. Um Zündquellen zu vermeiden, ist erhöhte Vorsicht geboten. Fahrzeuge dürfen weiter auf Waldparkplätzen abgestellt werden. Wege mit trockener Bodenvegetation nur im unbedingten Notfall befahren. Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
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Die Waldbrandgefahrenstufen für Sachsen werden im Rahmen des Waldbrandwarndienstes des DWD veröffentlicht. Berechnet werden die regionalisierten Waldbrandgefahrenstufen täglich für den aktuellen Tag und drei Folgetage anhand aktueller Wetter- und Prognosedaten. Die ausgelösten Waldbrandgefahrenstufen gelten bis zur nächsten Bekanntgabe durch den DWD.

Welche Verhaltensregeln gelten in sächsischen Wäldern?

Ganzjährig verboten in Sachsens Wäldern sind:

  • Rauchen
  • Grillen
  • Zünden von Lagerfeuern
  • das Nutzen von Himmelslaternen (seit dem Herbst 2009 in Sachsen verboten, Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen von bis zu 1.000 Euro geahndet werden)
  • das Abstellen von Autos mit aufgeheizten Katalysatoren auf trockener Vegetation
  • das Befahren von Waldwegen mit Motorfahrzeugen

Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeiten und muss mit Bußgeldern rechnen, die die unteren Forstbehörden der Landkreise und Großstädte aussprechen.

Im Brandfall ist umgehend die Feuerwehr, Telefon 112, zu informieren.

Das gilt bei Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5

In den am stärksten durch Waldbrand gefährdeten Kiefernwäldern in Nord- und Nordostsachsen wird bei hoher und sehr hoher Waldbrandgefahr (Stufe 4 und 5) empfohlen, die Wälder zu meiden. Sollte eine Wanderung trotzdem durch den Wald führen, sollte man die Hauptwege nicht verlassen.

Aktuelle Informationen bieten die Internetseiten der Landkreise beziehungsweise der Kreisfreien Städte und der Gemeinden.

Welche Regeln gelten aktuell in den Landkreisen?

Die Stadt Dresden, der Landkreis Sächsische-Schweiz-Osterzgebirge und der Landkreis Nordsachsen haben Allgemeinverfügungen zum Betreten der Wälder erlassen. Alle anderen kreisfreien Städte und Landkreise haben keine Regelungen verfügt. Auch die Landkreise Meißen und Bautzen, in denen die Waldbrandgefahrenstufe 4 gilt, haben kein Betretungsverbot erlassen.

Dresden

Es gilt seit dem 28. Juli ein zeitweiliges Betretungsverbot des Waldes bei den Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5. Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 30. September.

Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 gilt:

  • Freies Betreten des Waldes im Territorium der Landeshauptstadt Dresden ist verboten.
  • Öffentliche Straßen und Wege im Wald sowie nichtöffentliche Waldwege und zum Reiten ausgewiesene und gekennzeichnete Wege dürfen nicht verlassen werden.
  • Das Parken außerhalb von ausgewiesenen Parkflächen wird untersagt.


Bei Waldbrandgefahrenstufe 5 gilt:

  • Freies Betreten des Waldes im Territorium der Landeshauptstadt Dresden ist verboten.
  • Das Betreten der nichtöffentlichen Waldwege und der zum Reiten ausgewiesenen und gekennzeichneten Wege ist ebenfalls untersagt.
  • Die öffentlichen Straßen im Wald dürfen nicht verlassen werden.
  • Das Parken außerhalb von ausgewiesenen Parkflächen wird untersagt.


Bei Verstoß gegen die Betretungsregeln kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Die Allgemeinverfügung zur eingeschränkten Betretung von Wäldern im Landkreis wurde am 7. August aufgehoben. Ein Betretungsverbot besteht weiterhin für das Einsatzgebiet der Waldbrände in der Hinteren Sächsischen Schweiz. Dieses gilt bis auf Widerruf.

Das gilt in der Hinteren Sächsischen Schweiz:

  • Personen ist das Betreten des Waldes im Einsatzgebiet Hintere Sächsische Schweiz verboten, da dies für die Bekämpfung des Katastrophenfalles erforderlich ist.
  • Vom Betretungsverbot ausgenommen sind die im Einsatz befindlichen Kräfte, Waldbesitzer und die Personen, die im Wald beschäftigt werden und Personen bei der Ausführung behördlich angeordneter oder genehmigter Arbeiten.
  • Bei Verstoß gegen das Betretungsverbot kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.

Landkreis Nordsachsen

Das Betreten des Waldes ist bei Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5 seit Januar 2014 eingeschränkt.

Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 gilt:

  • Waldbesuchern ist das Betreten nur auf öffentlichen Straßen und Wegen im Wald sowie auf nichtöffentlichen Waldwegen und zum Reiten ausgewiesene und gekennzeichnete Wegen erlaubt.


Bei Waldbrandgefahrenstufe 5 gilt:

  • Freies Betreten des Waldes im Territorium des Landkreises Nordsachsen ist verboten.
  • Das Betreten der nichtöffentlichen Waldwege und der zum Reiten ausgewiesenen und gekennzeichneten Wege ist untersagt.
  • Die öffentlichen Straßen im Wald dürfen nicht verlassen werden.


Bei Verstoß gegen die Betretungsregeln kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Quelle: MDR (cw/ali)/sächsisches Umweltministerium

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | SACHSENSPIEGEL | 08. August 2022 | 19:00 Uhr

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