Ein Mann zündet sich einen Joint an.
Ein Mann zündet sich einen Joint an. Die Thüringer CDU fordert die Landesregierung auf, die geplante Legalisierung von Cannabis noch zu bremsen. (Symbolfoto) Bildrechte: picture alliance/dpa | Hannes P Albert

Drogenpolitik Thüringer CDU: Landesregierung soll Cannabis-Legalisierung bremsen

03. März 2024, 16:27 Uhr

Lassen die Länder im Bundesrat das Cannabis-Gesetz passieren oder bremsen sie das Verfahren noch ab? Die oppositionelle CDU-Fraktion in Thüringen hat klare Vorstellungen, wie sich Rot-Rot-Grün verhalten soll. Die Landesregierung hat sich bisher noch nicht öffentlich positioniert.

Die rot-rot-grüne Landesregierung soll sich nach dem Willen der Thüringer CDU-Fraktion im Bundesrat gegen das Gesetz zur kontrollierten Freigabe von Cannabis aussprechen.

Einen der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Antrag hat die Fraktion für die nächste Landtagssitzung Mitte März eingereicht. Darin wird die Landesregierung zudem aufgefordert, die Suchthilfe in Thüringen mit einer langfristigen Präventionskampagne zu den Risiken von Cannabis zu beauftragen.

"Cannabis legalisieren, aber vor Süßigkeiten warnen - die Ampel pflegt weiter ihre moralischen Doppelstandards", kritisierte der CDU-Gesundheitspolitiker Christoph Zippel. Gerade für Jugendliche seien die gesundheitlichen Risiken erheblich, insbesondere mit Blick auf bleibende Hirnschäden und psychische Erkrankungen.

CDU hofft im Bundesrat auf Vermittlungsausschuss

Nach dem Bundestagsbeschluss für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis muss das umstrittene Gesetz voraussichtlich am 22. März die letzte Hürde im Bundesrat nehmen. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, die Länderkammer könnte prinzipiell aber den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen. 

Neben der Kritik von Medizinverbänden, Rechtsexperten und Innenpolitikern sind auch aus den Bundesländern Einwände laut geworden, dass die Legalisierung und die verbundenen Umstellungen schon zum 1. April greifen. Mit dem CDU-Antrag soll die Landesregierung dazu aufgefordert werden, einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen oder zu unterstützen. Die rot-rot-grüne Thüringer Landesregierung hat noch nicht öffentlich erklärt, welche Position sie im Bundesrat zum Gesetz bezieht.

Was ist der Vermittlungsausschuss? Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert.

Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind.

Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden.

Quelle: www.bundestag.de

Was plant Bundesregierung bei Legalisierung von Cannabis?

Erlaubt werden soll von April an für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Zum 1. Juli sollen Clubs zum nicht kommerziellen Anbau möglich werden. Der öffentliche Konsum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden - konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. 

CDU: Regelungen nicht kontrollierbar

Neben den Gesundheitsgefahren besteht das Gesetz aus Sicht der CDU-Fraktion auch nicht den Praxistest. "Die beschlossenen Regelungen sind schlicht nicht kontrollierbar und werden jede Vollzugsbehörde vor unlösbare Aufgaben stellen", monierte Zippel. Notwendig seien langfristige Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.

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MDR (rom)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 03. März 2024 | 15:00 Uhr

18 Kommentare

goffman vor 7 Wochen

Wer geht zum Dealer und erwirbt Drogen unklarer Herkunft und Zusammensetzung, wenn er das Zeug legal erwerben kann? Der Handel bleibt zudem auch weiterhin verboten.
Möglich, dass Jugendliche Cannabis von älteren Freunden erhalten - so wie sie aktuell auch Alkohol und Tabak bekommen, aber die Anzahl an illegalen und unkontrollierten Bezugsquellen für Minderjährige wird trotzdem sinken, Prävention, Aufklärung und Hilfsangebote ausgebaut werden.

Throwz vor 7 Wochen

Es geht hier um die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken. Wenn Sie schreiben "alle anderen brauchen es nicht", so ist das Ihre persönliche Einzelmeinung. Es steht Ihnen jedoch nicht zu, anderen Menschen vorzuschreiben, ob sie lieber ein Glas Wein trinken, oder einen Joint rauchen wollen. Es geht hier lediglich um das Ende der Kriminalisierung Unschuldiger.
Zudem schließen Sie von der maximal freigegeben Menge pro Monat auf den Konsum. Das ist grundlegend falsch. Nur weil Sie unbegrenzt Alkohol kaufen und lagern dürfen, würde Ihnen wohl auch niemand vorwerfen den kompletten Monat betrunken zu sein und eine vorliegende Suchtproblematik bescheinigen.
Diese ganzen hysterischen Unionsargumente entziehen sich jeder Realität und sollen lediglich Angst schüren.

Erna vor 7 Wochen

Ich bin klar gegen das Gesetz und die Freigabe. Zu den unendlich vielen Punkten nur kurz zwei Anmerkungen.

Kranke bekommen es jetzt bereits kontrolliert auf Rezept und dies ist auch gut so. Alle anderen brauchen es nicht.

Das Thema Straßenverkehr ist bis jetzt noch nicht geklärt. Wie kann man da bereits ein Gesetz verabschieden? Bei Alkohol gilt man ab 1,6 Promille als möglicher Alkoholiker auch wenn man außerhalb des Straßenverkehrs erwischt wird und muss seine Fahreignung nachweisen. Bei Cannabis hat man sich auf keine konkreten Werte bisher geeinigt. Wenn man aber 50 Gramm je Monat zulässt und 25 Gramm zum "Eigenbedarf" dabei haben darf heißt dies nichts anderes als den ganzen Monat bekifft zu sein. Insofern müssten auch solche Personen ihre Fahreignung nachweisen müssen, da offensichtlich eine Sucht vorliegt.

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