Landtag Heizungsgesetz: CDU scheitert mit Antrag auf Rüge für Thüringer Landesregierung

07. Juli 2023, 13:10 Uhr

Im Beirat des Bundesrates hat die Thüringer Landesregierung dafür gestimmt, die Frist für die Beratung des Heizungsgesetzes zu verkürzen. Die CDU-Fraktion im Landtag beantragte eine Rüge. Damit scheiterte sie. Zudem erhöhte der Landtag das Blinden- und Gehörlosengeld.

Die CDU-Fraktion ist im Thüringer Landtag mit dem Versuch gescheitert, der Landesregierung für ihr Handeln beim Heizungsgesetz im Bundesrat eine Rüge auszusprechen. Der CDU-Antrag wurde am Freitag in Erfurt nur von der AfD-Fraktion unterstützt. Linke, SPD und Grüne stimmten dagegen, die FDP enthielt sich. Damit wurde die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit für den kurzfristig eingereichten Dringlichkeitsantrag der CDU nicht erreicht.

Ramelow: Sie treten Verfassungsrechte mit Füßen

Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) äußerte sich in seiner Rolle als Landtagsabgeordneter entsetzt über das Verhalten der CDU. Die Union habe Informationen aus einem vertraulich tagenden Gremium öffentlich gemacht habe. "Sie treten Verfassungsrechte mit Füßen", sagte er.

Die von Ramelow geführte Thüringer Landesregierung hatte im ständigen Beirat des Bundesrates für eine Fristverkürzung bei der Beratung des geänderten Gebäudeenergiegesetzes gestimmt. Das Bundesverfassungsgericht stoppte den für Freitag geplanten Beschluss im Bundestag inzwischen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte wegen des engen Zeitplans im Gesetzgebungsverfahren einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt und war damit erfolgreich.

Ramelow sagte, es sei richtig, dass das Verfahren beim Heizungsgesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde. Nicht richtig sei, dass Informationen aus einem Gremium, das vertraulich tage, an die Öffentlichkeit gekommen sei.

Mehr Geld für Blinde, Gehörlose und Taubblinde

Zuvor hatte der Landtag am Freitag das neue "Sinnesbehindertengeldgesetz" beschlossen. Der Gesetzentwurf von Linke, SPD und Grünen wurde einstimmig vom Landtag angenommen. Es sollen die Zahlungen steigen, mit denen knapp 7.000 blinde, gehörlose und taubblinde Menschen in Thüringen für Nachteile im Alltag entschädigt werden.

Damit erhalten blinde Menschen monatlich 72 Euro mehr und damit 472 Euro. Für gehörlose Menschen steigt der Betrag von 100 auf 172 Euro, für taubblinde Menschen um 144 Euro auf 644 Euro monatlich. In der Debatte verwiesen Redner mehrerer Fraktionen darauf, dass die Zahlungen damit auf den bundesweiten Durchschnittswert angeglichen werden. Es geht um rund 5.000 blinde Menschen, 1.900 Gehörlose und etwa zwei Dutzend taubblinde Menschen.

MDR (dpa/co)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 07. Juli 2023 | 12:00 Uhr

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