Die derzeitige Corona-Verordnung in Thüringen gilt vom 1. April bis zum 24. April. Mit dieser sind kleinere Änderungen in Kraft getreten.
Kontaktbeschränkungen in Thüringen nach Ostern
Menschen eines Haushaltes dürfen sich nur mit einer weiteren haushaltsfremden Person treffen - oder mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht.
- Kinder bis einschließlich 13 Jahren werden bei den Kontaktbeschränkungen nicht mitgezählt.
- Ehepartner und eingetragene Lebensgefährten, die getrennt leben, gelten als ein Haushalt.
- Kinderbetreuung: Bei der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren dürfen sich zwei feste Haushalte gegenseitig unterstützten.
Öffnungen
Die meisten Läden und Dienstleistungsangebote müssen weiterhin geschlossen bleiben. Aber es gibt Ausnahmen, die unter bestimmten Auflagen öffnen dürfen:
- Lebensmittelhandel einschließlich Bäckereien und Fleischereien, Getränke-, Wochen- und Supermärkte sowie Hofläden
- Reformhäuser
- Drogerien
- Sanitätshäuser
- Optiker und Hörgeräteakustiker
- Banken und Sparkassen
- Apotheken
- Filialen der Deutschen Post AG und Paketstellen von Logistikunternehmen
- Wäschereien und Reinigungen
- Tankstellen, Kfz-Handel, Kfz-Teile- und Fahrradverkaufsläden
- Tabak-, E-Zigaretten- und Zeitungsverkaufsstellen
- Tierbedarf
- Babyfachmärkte
- Kinderschuhgeschäfte
- Buchhandlungen
- Baumschulen, Gartenmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte
- Brennstoffhandel
- Fernabsatzhandel und Großhandel
Einzelhandelsgeschäfte, wie Bekleidungsläden oder Möbelhäuser, Sportstudios und Fitnesscenter sowie Freizeit-, Bildungs- und Kultureinrichtungen bleiben vorerst geschlossen.
Ab 12. April sind in Abhängigkeit von der Infektionslage in Geschäften des Einzelhandels Einkäufe mit Terminvergabe gestattet. Voraussetzung ist, dass die landesweite Corona-Inzidenz sieben Tage ununterbrochen unter 200 liegt. Kunden müssen einen negativen Corona-Test vorweisen. Auch ein Selbsttest ist möglich, allerdings muss dieser vor Ort unter Beobachtung von Mitarbeitern von Geschäften, Einrichtungen, Veranstaltern oder Dienstleistern durchgeführt werden.
Modellprojekte für Öffnung bei Inzidenz von unter 100
Zudem erlaubt die neue Verordnung sogenannte Modellprojekte in Regionen mit einer Inzidenz von unter 100. Diese müssen zeitlich begrenzt und mit dem Gesundheitsministerium sowie dem Landesdatenschutzbeauftragten abgesprochen sein.
Schulen und Kindergärten
Die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte können seit dem 12. März selbst über Schulschließungen entscheiden. Es gilt lediglich noch die Empfehlung, Schulen und Kitas ab einer Inzidenz von 150 dicht zu machen.
Zoos, Tierparks, botanische Gärten
Diese Einrichtungen dürfen ab dem 10. April öffnen, wenn sie eine Kontaktnachverfolgung gewährleisten können.
Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen müssen sich mindestens dreimal pro Woche testen lassen, Mitarbeiter bei Pflegediensten und Wohnformen für Menschen mit Behinderung mindestens zweimal pro Woche.
- Mitarbeiter müssen FFP2-Masken tragen.
- Besucher müssen sich auf Corona testen lassen und FFP2-Masken tragen.
- Ab einem Inzidenzwert von 100 darf nur ein/e Besucher/in pro Tag empfangen werden, diese Person darf täglich wechseln.
- Ab einem Inzidenzwert von 200 darf nur ein/e Besucher/in pro Tag empfangen werden, diese Person darf wöchentlich wechseln.
- Wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote in sind zulässig, eine Differenzierung zwischen geimpften und nicht geimpften Bewohnern ist nicht notwendig.
- Tagespflegeeinrichtungen dürfen öffnen, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert im jeweiligen Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt zuvor über sieben Tage hinweg unter 200 lag.
- Tagespflegeinrichtungen können den Zeitraum vom 1. bis 18. April dafür nutzen, den Betrieb so vorzubereiten, dass ab 19. April Gäste empfangen werden dürfen.
Bestattungen und Eheschließungen
Bestattungen und standesamtliche Eheschließungen sind auf maximal 25 Personen begrenzt.