Nach Verfassungsschutz-Gutachten AfD setzt "Pro Chemnitz" auf "Unvereinbarkeitsliste"

05. November 2018, 14:32 Uhr

Die AfD hatte im September ein Gutachten in Auftrag gegeben, um einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu entgehen. Eine Arbeitsgruppe erarbeitet nun Verhaltensweisen für Mitglieder. Es gibt erste Konsequenzen.

Die AfD hat die Bürgerbewegung "Pro Chemnitz" auf ihre sogenannte "Unvereinbarkeitsliste" gesetzt. Das teilte der AfD-Bundestagsabgeordnete Roland Hartwig am Montag in Berlin offiziell mit. Zuvor hatte auch schon die "Tagesschau" darüber berichtet. Hartwig leitet eine vom AfD-Bundesvorstand eingesetzte "Arbeitsgruppe Verfassungsschutz".

 Schulterschluss in Chemnitz

Wer einer Organisation angehört, die auf dieser Liste steht, darf nicht Mitglied der AfD werden. Angehörige von "Pro Chemnitz" hatten sich im September einer Kundgebung in Chemnitz angeschlossen, die von den AfD-Landesverbänden Sachsen, Brandenburg und Thüringen organisiert worden war. Der Chef von "Pro Chemnitz", Martin Kohlmann, wird vom sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz als Teil der rechtsextremistischen Szene beobachtet. Zudem läuft gegen ihn ein berufsrechtliches Verfahren der Rechtsanwaltskammer Sachsen. Hintergrund sind Äußerungen im Prozess gegen die "Gruppe Freital".

AfD will keine "problematischen" Mitglieder  

Der AfD-Bundesvorstand hat sich am Montag auf einer Pressekonferenz zu den Ergebnissen des Gutachtens geäußert. AfD-Bundesvorsitzender Jörg Meuthen sagte dabei, er halte die Überlegungen für ungerecht, die AfD durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Die AfD werde sich aber "nicht in eine Welle von Ausschlussverfahren hineindrängen lassen". In der Summe sei "fehlende Gesetzestreue" kein Problem der AfD, sondern "bei den Altparteien zu suchen".

Meuthen räumte aber zugleich ein, dass seine Partei in den vergangenen Wochen mehrere problematische Mitglieder dazu bewegt habe, die Partei zu verlassen. Idealerweise gelinge es, Mitglieder, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellten, dazu zu bringen, die AfD aus freien Stücken zu verlassen, "das ist auch in den letzten Wochen bei einigen gelungen". Wo dies nicht möglich sei, müsse man ein Parteiausschlussverfahren anstrengen.

Was steht in dem Gutachten? Ein von der AfD bestellter Gutachter hat die Partei dringend vor der Verwendung von Begriffen wie "Überfremdung" und "Umvolkung" gewarnt, da diese Anhaltspunkte für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz liefern könnten. In einer Zusammenfassung des Gutachtens des Rechtswissenschaftlers Dietrich Murswiek wird den Parteimitgliedern empfohlen, Pauschalurteile wie "Flüchtlinge sind kriminell" oder "Altparteien sind korrupt", die bestimmte Gruppen herabwürdigen, zu vermeiden.

In den Auszügen aus dem Gutachten steht in einer Liste mit "Handlungsempfehlungen" außerdem: "Die Vermeidung von 'extremistischen Reizwörtern' wie 'Umvolkung', 'Überfremdung', 'Volkstod' oder 'Umerziehung'".

Quelle: MDR/dk/dpa

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 05.11.2018 | ab 12:00 Uhr in den Nachrichten

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