1. Januar 2008 Recht auf Persönliches Budget

08. November 2023, 17:58 Uhr

Seit 2008 existiert in Deutschland ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Damit können Menschen mit Behinderungen zum Beispiel persönliche Assistentinnen und Assistenten bezahlen.

Das Persönliche Budget ermöglicht behinderten Menschen mehr Selbstbestimmung. Statt Sachleistungen zu bekommen, können sie Geld beantragen und sich damit die benötigte Hilfe selbst organisieren – wo, wie er oder sie will und vor allem auch mit wem. Erleichtern soll es auch das Leben in einer eigenen Wohnung. Das Budget muss er oder sie auch selbst verwalten.

Menschen, die Assistenzen über das Persönliche Budget anstellen, werden zu Arbeitgebenden. Eltern können das Budget für Kinder mit Behinderung beantragen. Beratung und Auskunft gibt zum Beispiel die Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget.