Mann sitzt auf der Couch mit Decke und Laptop auf dem Schoß und hält eine Thermometer und eine Teetasse in den Händen.
Wer kennt es nicht? Bei großen und kleinen medizinischen Fragen konsultieren die meisten Menschen erst einmal Dr. Google und Co. Das kann aber auch nach hinten losgehen. Bildrechte: IMAGO / Westend61

WISSEN-News Gefahr von Chatbots im Gesundheitsbereich

03. Juli 2023, 14:15 Uhr

Die Integration von Chatbots in Suchmaschinen birgt laut Experten im medizinischen Bereich Gefahren für die Patientensicherheit. Ihre Zulassung sollte daher gezielte Genehmigungskriterien erfüllen und von Aufsichtsbehörden überwacht werden.

Prof. Stephen Gilbert, Professor für Medical Device Regulatory Science am Else Kröner Fresenius Zentrum für Digitale Gesundheit an der TU Dresden weist in einem Nature-Medicine-Beitrag darauf hin, dass Chatbots im Gesundheitsbereich eine große Gefahr bergen können, weil der zugrundeliegende Ansatz von Large Language Models kein Modell einer medizinischen Grundwahrheit enthält. Daher sollten Rahmenbedingungen entwickelt werden, die die Patientensicherheit gewährleisten.

Sind Menschen krank, informieren sie sich meist vorab online über ihre Symptome, bevor sie ärztlichen Rat einholen. Suchmaschinen spielen daher oft eine wichtige Rolle bei Entscheidungsprozessen. Die bevorstehende Integration von Chatbots in Suchmaschinen könnte daher auf medizinischer Ebene gefährlich werden. LLM-Chatbos sind neuronale Netzwerke mit bemerkenswerten Konversationsfähigkeiten. Sie erzeugen menschenähnliche Reaktionen und führen interaktive Gespräche. Das Vertrauen von Menschen in die Antworten einer Suchanfrage können dadurch beeinflusst werden. Problematisch dabei ist, dass Chatbots auch gefährliche Informationen liefern können, wenn sie mit medizinischen Fragen konfrontiert werden. Aktuelle LLM-Chatbots erfüllen nicht die wichtigsten Prinzipien für KI im Gesundheitswesen. Dazu gehören Voreingenommenheitskontrolle, Erklärbarkeit, Aufsichtssysteme, Validierung und Transparenz.

Damit Chatbots einen Platz im medizinischen Repertoire einnehmen können, müssen sie mit höherer Genauigkeit konzipiert werden, wobei Sicherheit und klinische Wirksamkeit nachgewiesen und von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden müssen, schlussfolgert Gilbert in seinen Ausführungen.

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