Impfen lassen oder nicht?
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in Leichter Sprache Das Gesundheits-Amt darf den Impf-Nachweis für Masern über-prüfen

05. Januar 2024, 14:54 Uhr

Was Masern sind

Die Masern sind eine schlimme Krankheit.
Meistens bekommen Kinder die Masern.
Deswegen gehören die Masern
auch zu den Kinder-Krankheiten.

Menschen mit Masern haben zum Beispiel:
    • hohes Fieber,
    • Schnupfen,
    • Hals-Entzündungen
    • oder stark juckenden Ausschlag.
Manchmal bekommen die Menschen
auch schwere Spät-Folgen von den Masern.

Die Masern sind sehr an-steckend.
Die Menschen können sich zum Beispiel anstecken über:
    • Husten,
    • Sprechen
    • oder über Niesen.

Deswegen müssen die Menschen zu Hause bleiben:
Wenn sie die Masern haben.
Damit sie keine anderen Menschen anstecken.

Die Eltern können ihre Kinder auch gegen Masern impfen lassen.
Dann bekommen die Kinder die Krankheit sehr oft nicht.

Warum manche Eltern ihre Kinder nicht impfen

Manche Eltern lassen ihre Kinder aber nicht impfen.
Denn die Eltern glauben:
Impfen ist schlimmer als die Krankheit.
Sie haben Angst vor einem Impf-Schaden.

Aber das ist falsch.
Denn es sterben mehr Menschen an Masern:
Als Menschen Impf-Schäden bekommen.
Und noch mehr Menschen bekommen nach den Masern:
    • Spät-Folgen
    • oder eine schwere Lungen-Entzündung.

Die Eltern der Kinder sagen aber:
Eine Impf-Pflicht ist verfassungs-widrig.
Das bedeutet:
Es ist nicht erlaubt:
Menschen zu einer Impfung zu zwingen.

Was das Gericht beschlossen hat

Das Verwaltungs-Gericht in Berlin hat nun aber gesagt:
Kita-Kinder und Schüler brauchen einen Impf-Nachweis für Masern.
Denn seit dem Jahr 2020 gibt es dafür ein Gesetz:
Ohne den Impf-Nachweis für Masern
dürfen die Kinder nicht in die Kita oder in die Schule.
Diesen Impf-Nachweis prüft das Gesundheits-Amt.
Und die Eltern müssen vielleicht 200 Euro Strafe zahlen:
Wenn kein Impf-Nachweis für Masern vorliegt.

Das Verwaltungs-Gericht in Berlin sagt:
Das Bundes-Verfassungs-Gericht in Karlsruhe
hat in dem Jahr 2022 ein Urteil gemacht.
Darin hat das Bundes-Verfassungs-Gericht gesagt:
Eine Impf-Pflicht bei Masern ist nicht verfassungs-widrig.
Deswegen ist es auch richtig:
Dass das Gesundheits-Amt den Impf-Nachweis für Masern prüft.

Über dieses Thema schreibt der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR AKTUELL RADIO | 25. September 2023 | 12:30 Uhr