Kultur- und Bildungspolitik durch den Bund

Der Bund regelt die Kulturpolitik nur in den Bereichen auswärtige Kulturpolitik, Verlags- und Urheberrecht, die allgemeinen Rechtsverhältnisse für Presse, Film und Sozialversicherung und "Schutz des deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung". Zudem ist der Bund in der Kulturförderung aktiv, arbeitet dabei aber eng mit Ländern und Kommunen zusammen.

Allein das Bildungs- und Familienministerium beschäftigt sich mit bildungspolitischen Fragen. Kulturpolitik wird allerdings von mehreren Ministerien betrieben. Das Justizministerium ist zuständig für das Urheberrecht. Die Gesetze zur Künstlersozialversicherung werden vom Arbeitsministerium entworfen. Das Spenden- und Stiftungsrecht wiederum ist Sache des Finanzministeriums.

Erst seit 1998 gibt es einen zentralen Ansprechpartner des Bundes für Kultur: den Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien. Seitdem existiert auch wieder ein kulturpolitischer Ausschuss im Bundestag.

Der Bundeskulturbeauftragte unterstützt unter anderem Stiftungen, Festspiele, nationale Kulturfonds und die Denkmalpflege. Gefördert werden von ihm auch der Film und national bedeutsame Sammlungen von Kulturgut und Publikationen.