Ein Eimer wird in Wasser getaucht.
Auch mit dem Eimer oder der Gießkanne darf in vielen Regionen kein Wasser mehr geschöpft werden. Bildrechte: Colourbox.de

Öffentlicher Raum Wasserentnahme aus Flüssen, Seen und dem Grundwasser

27. Juni 2022, 10:39 Uhr

Darf man Wasser aus dem Fluss entnehmen, um den Garten zu gießen? Und wie steht es mit dem Anlegen eines Brunnens? Volkmar Kölzsch ist Rechtsanwalt und hat sich auf Gartenrecht spezialisiert. Beim MDR Garten beantwortet er regelmäßig Zuschauerfragen zum Thema "Gartenrecht".

Darf man zum Gießen Wasser aus öffentlichen Gewässern entnehmen?

Das unterliegt dem Ortsrecht, das heißt, in jeder Stadt, Gemeinde oder jedem Landkreis gelten eigene Regeln. Zuständig ist die jeweilige Untere Wasserbehörde. Bei ihr bekommt man Auskunft, ob Wasser aus Flüssen oder Seen entnommen werden darf - oder nicht. Das Schöpfen mit Handgefäßen, das heißt Eimern oder Gießkannen, ist beispielsweise laut Thüringer Wassergesetz an Flüssen und anderen Gewässern in der Regel erlaubt – zumindest sofern genug Wasser vorhanden ist.

In regenarmen Jahren jedoch kann die Entnahme im öffentlichen Interesse verboten werden, um die angespannte Wassersituation nicht noch mehr zu verschärfen. Das Entnahmeverbot besagt, dass die Wasserentnahme aus Gewässern mittels Pumpen und Schläuchen verboten ist. Das regeln die von Trockenheit besonders betroffenen Landkreise in sogenannten Allgemeinverfügungen. Meist beinhalten diese Verfügungen auch die Aufforderung, die Wasserentnahme mittels Eimern oder Gießkannen zu unterlassen. Es gilt dann auch ein sogenanntes Schöpfverbot.

Egal, ob es trocken ist oder nicht: Talsperren, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen, bilden immer eine Ausnahme. Wer dort mit Hilfe von Pumpen oder Schläuchen Wasser abzweigen möchte, benötigt stets eine Genehmigung.

Darf ich auf meinem Grundstück einen Brunnen bohren?

Auch in diesem Fall variieren die rechtlichen Regelungen von Ort zu Ort. Jedoch muss das Anlegen eines Brunnens der jeweiligen Unteren Wasserbehörde immer angezeigt werden. Handelt es sich nur um einen einfachen Ramm- oder Schlagbrunnen, dessen Wasser zum Gießen genutzt wird, reicht diese Anzeige in der Regel aus. Dafür müssen Fristen eingehalten werden, die ebenfalls variieren können – meist zwischen zwei und vier Wochen vor Beginn der Bohrarbeiten. Unter Umständen fallen außerdem Kosten für die Anzeige an. Möchte man jedoch mehr als nur den Garten wässern und einen professionellen Bohrbrunnen anlegen, um Brauch- oder sogar Trinkwasser zu gewinnen, ist oft eine Genehmigung einzuholen.

Kosten und Nutzen eines Brunnenneubaus sollten stets sorgfältig abgewogen werden. Es lohnt sich in der Regel nur dort, wo der Grundwasserspiegel nicht allzu tief ist. Die Behörden veröffentlichen im Internet hydrologische Karten mit dem Wasserstand der jeweiligen Gegend. Ein Brunnenbau erfordert also einen recht umfassenden Vorlauf. Insbesondere bei tieferen Brunnen sollten Fachfirmen hinzugezogen werden.

Ein nicht gemeldeter Gartenbrunnen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann Bußgelder nach sich ziehen. Ein illegaler Brauch- oder Trinkwasserbrunnen hingegen ist keine Ordnungswidrigkeit, hier werden unter Umständen Geldstrafen im vier- bis fünfstelligen Bereich fällig.

Darf ich einen alten Brunnen wieder betreiben?

Erwirbt man ein Grundstück mit einem bereits bestehenden Brunnen, empfiehlt Rechtsanwalt Volkmar Kölzsch bei der Unteren Wasserbehörde nachzufragen, ob der Brunnen registriert und damit legal angelegt worden ist. Auch eine Wiederinbetriebnahme muss in der Regel der Behörde gemeldet werden.

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 31. Mai 2022 | 21:00 Uhr