Björn Höcke (l), Vorsitzender der Thüringer AfD, kommt zu Beginn seines Prozesses im Landgericht.
Björn Höcke (l), Vorsitzender der Thüringer AfD, hat Revision gegen das Urteil einlegen lassen. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa/AFP Pool | Ronny Hartmann

Landgericht Halle Höcke-Prozess: Alle Verteidiger legen Revision ein

22. Mai 2024, 18:12 Uhr

Zwei der drei Verteidiger von Björn Höcke (AfD) sind in der vergangenen Woche kurz nach dessen Verurteilung zu einer Geldstrafe in Revision gegangen. Nun hat auch der dritte Verteidiger Revision gegen das Urteil eingelegt. Der Fall wird jetzt abschließend am Bundesgerichtshof entschieden. Das Landgericht verurteilte den Rechtsextremen vor einer Woche wegen des Verwendens einer NS-Parole zu 13.000 Euro Strafe.

Alle Anwälte des Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke haben nun Revision gegen das Urteil des Landgerichts Halle eingelegt. Als dritter und letzter hat sich Verteidiger und Rechtsanwalt Ralf Hornemann angeschlossen. Die beiden anderen Verteidiger Ulrich Vosgerau und Philip Müllerhabe hatten bereits in der vergangenen Woche, kurz nach der Verurteilung Revision eingelegt.

Björn Höcke war am Dienstag zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er in einer Rede wissentlich eine verbotene Parole der SA benutzt hatte. Er hatte die Vorwürfe bis zuletzt zurückgewiesen.

Fall geht an Bundesgerichtshof

Durch die Revision geht der Fall nun an den Bundesgerichtshof. Dort wird das Urteil auf Gesetzesverletzungen überprüft. Dementsprechend werden nicht noch einmal Beweise erhoben. Durch das Einlegen von Rechtsmitteln wird das Urteil gegen den AfD-Politiker zunächst nicht rechtskräftig.

Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision

Die Staatsanwaltschaft gab am Mittwoch, 22. Mai, bekannt, ihrerseits auf eine Revision zu verzichten. Ein Sprecher sagte, im Schuldspruch sei das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft weitestgehend gefolgt.

In ihrem Schlussplädoyer hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten gefordert, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden solle. Zudem forderte sie, dass Höcke 10.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen müsse.

Transparenzhinweis: In einer früheren Version des Artikel haben wir irrtümlicherweise die Begriffe Revision, Widerspruch und Berufung synonym verwendet. Wir haben das korrigiert.

dpa, MDR (Leonard Schubert, Sebastian Gall)

Dieses Thema im Programm: MDR Aktuell | 16. Mai 2024 | 12:30 Uhr

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