Nach Wahlchaos Gericht entscheidet über Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus
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16. November 2022, 08:37 Uhr
Das Berliner Verfassungsgericht verkündet am Mittwoch, ob die Wahl zum Abgeordnetenhaus wiederholt werden muss. Bei der Wahl im September vergangenen Jahres hatte es zahlreiche Pannen gegeben. Es fehlten Stimmzettel, Wahllokale wurden vorübergehend geschlossen oder blieben länger geöffnet. Bei einer öffentlichen Verhandlung vor einigen Wochen machte das Gericht bereits deutlich, dass es zu einer vollständigen Wiederholung der Wahl neigt.
Das Berliner Verfassungsgericht entscheidet am Mittwoch über eine mögliche Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl vom vergangenen Jahr. Bei der Wahl am 26. September 2021 hatte es zahlreiche Pannen gegeben: Es fehlten Stimmzettel und Wahlurnen, Wahllokale hatten zwischenzeitlich geschlossen, und wegen langer Schlangen waren etliche Wahllokale weit länger als 18 Uhr geöffnet.
Nach dem Wahltag gab es zahlreiche Beschwerden gegen das Wahlergebnis. Nach Angaben des Verfassungsgerichts gingen insgesamt 35 Einwände ein. Mit vier von ihnen befasste sich das Gericht bei einer öffentlichen Verhandlung am 28. September. Dabei handeltes es sich um die Einwände der Landeswahlleitung, der Senatsinnenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die Partei. Aus Sicht des Gerichts bildeten sie "alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit dem Wahlgeschehen" ab.
Gericht tendiert zu kompletter Annullierung der Wahl
In der öffentlichen Verhandlung machte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting deutlich, dass es bei der Abgeordnetenhauswahl eine Vielzahl von Wahlfehlern gegeben habe, die auch mandatsrelevant seien. Auch handele es sich bei den bekannten Wahlfehlern "nur um die Spitze des Eisbergs", sagte Selting. Nur eine komplette Wiederholung der Wahl könne zu einem verfassungskonformen Zustand bei der Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses führen.
Sollte das Gericht am Mittwoch tatsächlich eine Wiederwahl anordnen, müssen in Berlin innerhalb von 90 Tagen Neuwahlen stattfinden. Landeswahlleiter Stephan Bröchler erklärte bereits, wahrscheinlichster Termin dafür sei der 12. Februar.
Bundestagswahl in Berlin wird teilweise wiederholt
Am 26. September 2021 fanden in der Hauptstadt neben den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus auch die Bundestagswahl und die Abstimmung zu den Bezirksversammlungen statt. Bereits in der vergangenen Woche hatte der Bundestag beschlossen, dass die Bundestagswahl in Berlin teilweise wiederholt werden muss. In insgesamt 431 Wahlbezirken sollen die Bürgerinnen und Bürger noch einmal abstimmen.
Der Union geht diese Teilwiederholung nicht weit genug. Sie wollte in sechs der zwölf Berliner Wahlkreise komplett neu wählen lassen. Es gilt deshalb als wahrscheinlich, dass der Parlamentsbeschluss noch vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Damit ist unklar, wann die Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin tatsächlich stattfinden wird.
Erste zweite Wahlwiederholung auf Landesebene
In Deutschland hat es bisher erst einmal eine Wahlwiederholung auf Landesebene gegeben. Am 4. Mai 1993 erklärte das Hamburger Landesverfassungsgericht die Wahl zur Bürgerschaft und zu fünf von sieben Bezirksversammlungen in der Hansestadt vom 2. Juni 1991 für ungültig. Zur Begründung wurden schwerwiegende Verstöße bei der Aufstellung der Kandidatenliste für die Bürgerschaftswahl aufgeführt. Im September 1993 wurde neu gewählt, Die Abstimmung führte zu einer grundlegenden Verschiebung der Machtverhältnisse in der Hamburger Bürgerschaft.
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 16. November 2022 | 19:30 Uhr
Norbert 56 NRW am 17.11.2022
Hauptstadt der Pleiten und Pannen, da nützt auch kein " dat ist halt Berlin ". Das ist ein Ergebnis daraus, das Berlin immer wieder Zucker in den Allerwertesten geblasen wurde, auch zu Zeiten der Bonner Republik. Wofür den Professionalität oder rationales Handeln ? Zum Schluss hilft ja schon irgend jemand, und wenn nicht isses auch egal. Diese Arroganz des bunten Berliner Senats sagt doch schon alles, ein rotrotgrüner Filz der sich wie Pattex über die Stadt gelegt hat wird da noch lange nachwirken. Aber ein Wahlrecht so mit Füssen zu treten muss Konsequenzen haben, aber wenn die Berliner sich nicht im Februar anders entscheiden, dann haben Sie auch schlicht nichts besseres verdient...
Brigitte Schmidt am 17.11.2022
Wer Wahlen, das Herzstück einer Demokratie, derart schlampig geschehen läßt und die Aufklärung nicht betreibt der kann es mit Demokratie nicht so ernst meinen.
Bin nur gespannt, ob sich die Ereignisse auch in Wahlergebnissen bei der Wiederholung widerspiegeln.
Glaube aber nicht, ick kenn doch die Berliner...
Guter Schwabe am 16.11.2022
Heißt das jetzt nach dem Urteil (Wiederholung der Wahl) das der jetzige Senat weiter Entscheidungen treffen darf. Für Berlin und besonders für den Bund im Rat bis mal neu gewählt wird.