Wegen Pannen Ausschuss empfiehlt Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin

07. November 2022, 19:21 Uhr

In 431 Berliner Wahlbezirken soll die Bundestagswahl wiederholt werden. Das empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags. Dieser muss nun noch über die Wiederholung der Wahl abstimmen, seine Zustimmung gilt aber als sicher. Unklar ist noch, wann die Wiederholung stattfinden soll, da mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gerechnet wird.

Wegen etlicher Pannen soll die Bundestagswahl vom September vergangenen Jahres in Berlin in 431 Wahlbezirken wiederholt werden. Eine entsprechende Empfehlung an den Bundestag hat dessen Wahlprüfungsausschuss mit den Stimmen der Ampel-Vertreter beschlossen. Betroffen sind demnach 327 der 2.256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1.507 Briefwahlbezirke. Die Wiederholung soll mit Erst- und Zweitstimme erfolgen.

Bundestagswahl war in Berlin chaotisch verlaufen

Die Wahl soll in den Wahlbezirken wiederholt werden, wo sie 2021 aufgrund von Wahlfehler unterbrochen wurde, wo es erhebliche Verzögerungen gab oder wo Wähler wegen fehlender oder falscher Wahlzettel nicht gültig abstimmen konnten. Ein Wiederholungsgrund liegt auch vor, wenn Wahllokale noch nach 18.30 Uhr geöffnet waren.

Die Bundestagswahl am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel, weswegen Wahllokale vorübergehend geschlossen werden mussten. Vielerorts blieben die Wahllokale bis weit nach 18 Uhr geöffnet, um den Wartenden die Stimmabgabe zu ermöglichen.

Die Verwaltung war überfordert, weil parallel zum Bundestag auch das Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt wurden. Hinzu kam ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Der zeitgleich ausgetragene Berlin-Marathon erschwerte den Wahlhelfern die Arbeit, etwa das Nachliefern von Wahlzetteln, weil viele Straßen gesperrt waren.

Union hätte sich Wahlwiederholung in mehr Wahlbezirken gewünscht

"Die Wahlpannen dürfen nicht unter den Tisch gekehrt werden, sondern müssen Konsequenzen haben", begründete der Obmann der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, die Entscheidung. Die Wahl würde jedoch nur in den fehlerbehafteten Wahlbezirken wiederholt, "weil grundsätzlich für die Stimmen der Wählerinnen und Wähler der Vertrauensschutz gilt und jede Stimme zählt", erklärte er. Die Union wollte dagegen, dass in insgesamt rund 1.200 und nicht nur in 431 Wahlbezirken nachgewählt wird.

Über die Empfehlung muss nun noch der Bundestag entscheiden. Es gilt als sicher, dass er einen entsprechenden Beschluss fassen wird, voraussichtlich noch in dieser Woche. Dieser dürfte aber nach Einschätzung aus den Fraktionen anschließend vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten werden, sodass nicht klar ist, wann die Teilwiederholung der Wahl stattfinden wird.

dpa/AFP (jan)

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Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | MDR AKTUELL RADIO | 07. November 2022 | 19:00 Uhr

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