Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Christine Langenfeld (l-r), Sibylle Kessal-Wulf, Astrid Wallrabenstein und Doris König (Vorsitzende), verkündet das Urteil in Sachen „Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen“.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts. Bildrechte: picture alliance/dpa | Uli Deck

Geplante Gesetzesänderung Union und Bundesregierung verhandeln über Schutz des Bundesverfassungsgerichtes

28. März 2024, 11:45 Uhr

Die Ampel-Koalition verhandelt mit der Union über einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt inzwischen vor. Eine entsprechende Grundgesetzänderung soll noch in der laufenden Legislaturperiode kommen.

Die Bundesregierung verhandelt weiter mit der Union über einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Extremisten. Die CDU-/CSU-Fraktion im Bundestag bestätigte der Deutschen Presse-Agentur entsprechende Gespräche. Die "Rheinische Post" hatte zuvor von einer Einigung berichtet. Diese gebe es nicht. Weitere Gespräche seien nach Ostern geplant. Ziel sei eine Verständigung auf eine Grundgesetzänderung noch in der bis Herbst 2025 laufenden Amtszeit der Ampel-Regierung. Das sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Aufnahme ins Grundgesetz

Die "Rheinische Post" berief sich auf einen zwölfseitigen Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums. Demnach sollen wesentliche Punkte, wie etwa die Richterwahl, Amtszeiten und Altersgrenzen ins Grundgesetz übernommen werden. Eine Wiederwahl soll ausgeschlossen werden. Neu aufgenommen werden soll demnach der Passus: "Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden."

Änderungen bisher mit einfacher Mehrheit möglich

Bisher sind diese Punkte in einem normalen Gesetz geregelt und könnten vom Bundestag mit einfacher Mehrheit geändert werden. Eine Aufnahme ins Grundgesetz würde das ändern – Änderungen wären dann nur noch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit möglich. Die Diskussion über einen besseren Schutz der Justiz und insbesondere des Bundesverfassungsgerichts läuft seit Januar. Grund dafür ist die Sorge vor einer möglichen Einflussnahme der AfD. "Die traurige Erfahrung in Polen, in Ungarn und teilweise auch in Israel ist, dass Verfassungsgerichte schnell politische Angriffsziele sein können", sagte Buschmann. Es müsse gelingen, "die notwendigen Mehrheiten zu organisieren, um die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz stärker zu verankern".

dpa, AFP, reuters (mbe)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 28. März 2024 | 08:30 Uhr

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