Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Peter Frank, Thomas Offenloch, Astrid Wallrabenstein, Vizepräsidentin Doris König, Christine Langengeld, Rhona Fetzer und Holger Wöckel kommt in den Verhandlungssaal.
Die Ampel-Koalition will das Bundesverfassungsgericht besser schützen und erhält dafür Unterstützung aus der Union. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa Pool | Uwe Anspach

Extremistische Parteien Auch Union will Bundesverfassungsgericht besser vor Einflussnahme schützen

30. Januar 2024, 16:54 Uhr

Aus Sorge vor dem Erstarken extremer Parteien gibt es in der Ampel-Koalition Überlegungen, das Bundesverfassungsgericht stärker vor möglicher Einflussnahme und Entmachtung zu schützen. Vertreter der SPD- und FDP-Fraktion sprechen sich für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes aus. Die Union zeigt sich für den Vorschlag ebenfalls offen. Auch der deutsche Richterbund unterstützt das Vorhaben.

In der Ampel-Koalition gibt es Überlegungen, das Bundesverfassungsgericht stärker vor möglicher Einflussnahme zu schützen. Hintergrund ist das Erstarken extremer Parteien im Bund. Die Union hat wohlwollend auf den Vorschlag reagiert.

"Wir teilen die Sorge der parteipolitischen Einflussnahme auf die Justiz und insbesondere das Bundesverfassungsgericht. Dieses wichtige Thema sollte auf breiter Basis diskutiert werden", sagte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU), den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Auch der Deutsche Richterbund (DRB) hat sich für gründlich überlegte Änderungen ausgesprochen, um Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts auch in politisch schwierigen Zeiten abzusichern. "Die Ampel-Koalition sollte jetzt in einem ersten Schritt Vorschläge machen, wie sich das Bundesverfassungsgericht noch besser gegen politische Durchgriffe und Blockaden absichern lässt", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn am Dienstag.

Verfassungsgericht: CDU-Politiker warnt vor Blockade

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), sprach sich indes für eine unaufgeregte Debatte aus. "Ich warne einfach vor wie auch immer gearteten Schnellschüssen", sagte er am Dienstag in Berlin. Man könne in die Stärke des Bundesverfassungsgericht vertrauen.

"Es spricht viel dafür, das Gericht zu härten. Man muss aber aufpassen, dass es nicht verhärtet", warnte Frei. Er sehe derzeit nicht die Gefahr, dass eine politische Kraft im Bundestag und erst recht nicht im Bundesrat mehr als 50 Prozent bekommen könne. Sehr viel größer sei dagegen die Gefahr, dass eine Kraft eine Sperrminorität von einem Drittel der Stimmen erhalten könne.

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, hatte der "Welt am Sonntag" gesagt, dass eine Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht künftig eine Zweidrittel- statt eine einfache Mehrheit erfordern sollte.

Wesentliche Strukturen des Gerichts im Grundgesetz verankern

Bundesjustizminister Marco Buschmann bezeichnete Überlegungen zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts als "wertvolle Beiträge". "Als Demokraten haben wir die Verpflichtung, wachsam zu bleiben", sagte er. Dazu gehörten auch Überlegungen, wie das Grundgesetz und seine Institutionen bestmöglich vor verfassungsfeindlichen Einflüssen geschützt werden könnten. Das Bundesverfassungsgericht habe als Hüterin der Verfassung dabei eine "ganz besondere Stellung", betonte der FDP-Politiker.

Sein FDP-Parteikollege Stephan Thomae erklärte ebenfalls, man müsse Parlamentarismus und Verfassungsgerichtsbarkeit widerstandsfähiger gegen "Feinde der Demokratie" machen. Dazu sollten wesentliche Strukturen des Gerichts im Grundgesetz verankert werden. Dazu gehöre die Aufteilung des Gerichts in zwei Senate, die zwölfjährigen Amtszeit von Richtern und die Festlegung, dass das Gericht über seine Geschäftsverteilung und Arbeitsweise selbst entscheiden könne.

Stephan Thomae (FDP) spricht in der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag.
Stephan Thomae (FDP) will Hüter der Verfassung besser schützen. Bildrechte: picture alliance/dpa | Marco Rauch

Diese Regeln könnten dann nur noch mit Zweidrittel-Mehrheit geändert werden. Er warnte, dass das Verfassungsgericht andernfalls mit einer einfachen parlamentarischen Mehrheit "als einer der wichtigsten Kontrolleure der Macht und Hüter der Verfassung lahmgelegt" werden könnte. So könne theoretisch ein dritter Senat eingerichtet und die Geschäftsverteilung so geändert werden, "dass bestimmte Entscheidungen in diesem dritten Senat getroffen werden müssten".

Für eine Grundgesetzänderung, wie sie Fechner und Thomae im Sinn haben, ist eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig – die Regierungsfraktionen brauchen also die Zustimmung von CDU/CSU.

Union in Beratungen zu Schutz des Verfassungsgerichts einbezogen

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz ging daher auf die Union zu. "Es ist notwendig und richtig, jetzt zügig zu beraten und zu entscheiden, wie wir das für unsere Demokratie maximal wichtige Bundesverfassungsgericht besser schützen können", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Es sei wichtig, CDU und CSU von Anfang an voll in die Beratungen einzubeziehen. Die Union als größte Oppositionsfraktion im Bund und mit ihrer Verantwortung in zahlreichen Bundesländern sei "eine ganz entscheidende politische Kraft für das Gelingen dieses Prozesses".

Fechner führt Polen als Beispiel an

Johannes Fechner (SPD) spricht bei der Debatte im Bundestag
SPD-Politiker Johannes Fechner Bildrechte: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka

Fechner erklärte, dass man in Polen erlebt habe, wie schnell ein Verfassungsgericht lahmgelegt werden könne, wenn einfache Mehrheiten die Arbeitsweise des Gerichts ändern könnten. Schon vermeintlich unproblematische Änderungen ermöglichten eine Blockade: etwa die Vorgabe, alle Anträge nach Eingangsdatum abzuarbeiten. Oder die Vorgabe, alle Entscheidungen ausführlich zu begründen. "Das kann dann dazu führen, dass das Verfassungsgericht nicht mehr dazu kommt, verfassungswidrige Gesetze aufzuheben."

dpa (das,smk)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 30. Januar 2024 | 06:30 Uhr

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