Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet im Amtszimmer von Schloss Bellevue das Gesetz zur Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses des Rates der EU (Corona-Wiederaufbaufonds).
Die Union appelliert an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis nicht zu unterzeichnen und es somit noch zu stoppen. Bildrechte: picture alliance/dpa/Bundesregierung | Steffen Kugler

Teillegalisierung Union: Steinmeier soll Cannabis-Gesetz nicht unterzeichnen

23. März 2024, 17:08 Uhr

Der Bundesrat hat das Cannabis-Gesetz am Freitag passieren lassen. Doch die Kritik an dem Vorhaben ebbt nicht ab. Nun appelliert die Union an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, das Gesetz nicht zu unterzeichnen. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, der CDU-Politiker Tino Sorge, will so das Gesetz doch noch stoppen.

Nachdem der Bundesrat das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis am Freitag gebilligt hat, hat die Union an Bundespräsident Steinmeier appelliert, das Gesetz nicht zu unterzeichnen. 

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, hofft damit das Gesetz doch noch zu stoppen. "Das Gesetz sollte nach der chaotischen Debatte der letzten Wochen vorerst gestoppt werden. Zu groß ist die einstimmige Kritik sämtlicher Justiz- und Innenminister der Länder", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Samstag.

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Cannabis-Gesetz braucht noch Steinmeiers Unterschrift

In der Länderkammer kam trotz viel Kritik keine Mehrheit dafür zustande, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen und das Gesetz damit auszubremsen. Die Reform kann damit am Ostermontag in Kraft treten. Zuvor muss das aber noch von Bundespräsident Steinmeier unterzeichnet und amtlich verkündet werden.

Der Bundespräsident prüft Gesetze im Wesentlichen darauf, ob sie nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind. Nach überwiegender juristischer Meinung steht ihm daneben in engen Grenzen auch ein materielles Prüfungsrecht zu. Danach kann er die Unterschrift unter ein Gesetz verweigern, wenn dessen Inhalt ganz offensichtlich gegen das Grundgesetz verstößt. Jedoch gab es in der Vergangenheit nur acht Fälle, in denen das Staatsoberhaupt es ablehnte, ein Gesetz zu unterschreiben.  

AFP, dpa (lmb)

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Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL - Das Nachrichtenradio | 23. März 2024 | 07:30 Uhr

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