Der Mitarbeiter eines Krankenhauses erhält seine erste Impfdosis.
Die Impf-Nachweispflicht für Mediziner und Pfleger soll Ende Dezember auslaufen. Bildrechte: IMAGO / photonews.at

Bundesgesundheitsministerium Corona-Impfpflicht im Gesundheitsbereich soll zum Jahresende auslaufen

22. November 2022, 12:19 Uhr

Die Corona-Impfpflicht für Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen soll voraussichtlich zum Jahresende auslaufen. Das Gesundheitsministerium begründete dies mit der Ausbreitung einer neuen Immunflucht-Variante des Coronavirus. Die Covid-Impfungen könnten dessen Übertragung nur noch begrenzt verhindern.

Die Corona-Impfpflicht für das Personal in Kliniken und Pflegeheimen soll voraussichtlich Ende des Jahres auslaufen. Als Grund gab das Bundesgesundheitsministerium an, dass die Covid-Impfungen eine Übertragung des Coronavirus nur noch begrenzt verhindern könnten. Begründet wurde dies damit, dass zum Jahreswechsel die Omikron-Sublinie BQ1.1 oder ähnliche Varianten das Infektionsgeschehen dominieren würden. "Deshalb entfällt für die einrichtungsbezogene Impfpflicht die medizinische Begründung."

Immunflucht-Variante breitet sich aus

Seit einigen Wochen breitet sich nach Angaben des Robert Koch-Instituts die sogenannte Immunflucht-Variante BA.5-Sublinie BQ.1.1 in Deutschland aus. In der zweiten Novemberwoche lag ihr Anteil bei acht Prozent. Die Coronavirus-Variante kann die Immunabwehr besser umgehen als seine Vorgängerversionen. Auch die Ansteckung sowie die Übertragungsintensität ist dem RKI zufolge bei der BA.5-Sublinie BQ.1.1 höher.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte zuletzt offengelassen, ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausläuft oder verlängert wird. An der Regelung hatte es immer wieder Kritik gegeben, unter anderem wegen des Aufwands bei der Durchsetzung der Impfpflicht.

Impf-Nachweispflicht von Anfang an umstritten

Die einrichtungsbezogene Impf-Nachweispflicht sieht vor, dass Mitarbeiter in Gesundheit und Pflege seit dem 15. März einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen. Geschieht dies nicht, muss dies an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieses prüft den Fall und entscheidet über das weitere Vorgehen. Möglich sind Sanktionen von Bußgeldern bis zu einem Tätigkeitsverbot. Bis zum Abschluss der Prüfung ist aber eine Weiterbeschäftigung der Betroffenen grundsätzlich möglich.

Die Nachweispflicht über eine Covid-Impfung war von Anfang an umstritten. Im Oktober forderten Bayern, Sachsen und Thüringen ein Ende der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht. Zuletzt schloss sich auch die Pflegebevollmächtigte des Bundes, Claudia Moll (SPD), dieser Forderung an.

AFP (dni)

MDR AKTUELL

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL Radio | 22. November 2022 | 11:30 Uhr

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