Frau sitzt, in eine Decke gewickelt, vor einem Heizkörper und bläst in eine Tasse.
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Krisenunterstützung So sollen Studierende ans Energiegeld kommen

12. November 2022, 07:39 Uhr

Beschäftigte hatten sie meist schon zum September auf dem Konto, Rentner sollen sie zum Dezember bekommen - die Energiepauschale. 300 Euro sind an diese Personengruppe geflossen, zum Teil auch doppelt, etwa bei Rentnern mit Nebenjob. Doch eine große Gruppe wartet noch auf die versprochenen immerhin 200 Euro Energiegeld: Studierende und Berufsfachschüler. Nun gibt es einen Vorschlag für ein Gesetz und das steht drin.

Carolin Voigt, Reporterin, Redakteurin und Sprecherin
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Damit bald auch Studierende sowie Berufsschülerinnen und Berufsschüler von der Energiepauschale profitieren können, müssen die Regierungskoalitionen der Ampel einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Einen Vorschlag für einen solchen Gesetzentwurf hat nun das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ausgearbeitet. Er soll nun innerhalb der Bundesregierung und mit den Bundesländern abgestimmt werden. Der Entwurf liegt dem MDR vor.

Geld fließt voraussichtlich erst kommendes Jahr

Nach den Plänen sollen alle Studierenden Zugang zum Energiegeld haben, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Da das Gesetz erst zum Januar in Kraft treten soll, müssen sich Studierenden und Fachschüler aber bis zum kommenden Jahr gedulden.

Ausschlaggebend soll bei den Studierenden der Status der Immatrikulation sein. Damit können auch Studierende im Teilzeitstudium, im Dualen Studium, im Urlaubssemester und ausländische Studierende die 200 Euro beantragen. Nicht anspruchsberechtigt sind laut Entwurf hingegen Personen in einem Promotionsstudium.

Und ja, richtig gelesen: Das Geld kommt nicht automatisch aufs Konto, sondern muss beantragt werden. Die Beantragung soll laut Gesetzentwurf aber nicht länger als fünf Minuten dauern und über eine von Bund und Ländern gemeinsam zu erarbeitende "digitale Antragsplattform" laufen. Die Kosten dafür will der Bund tragen. Wann die Plattform online geht, wie sie heißen soll, welche Nachweise verlangt werden und andere Fragen müssen noch geklärt werden. Darum kümmert sich einem Sprecher des Bundesbildungsministeriums zufolge eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern. Dem Vernehmen nach soll die Seite aber sobald wie möglich im neuen Jahr startklar sein.

Wer bekommt das Geld und wie wird das festgestellt?

Für Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler ist ebenfalls der Stichtag 1. Dezember 2022 relevant. Sie müssen auf einen mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschluss hinarbeiten, um die Pauschale beantragen zu können. Anspruch haben auch Schülerinnen und Schüler, die zum Stichtag "in Fachschulklassen angemeldet waren, die den Besuch einer abgeschlossenen Berufsausbildung voraussetzen". Keinen Anspruch auf das Energiegeld haben Schülerinnen und Schüler, die an Vorbereitungskursen für Kollegs und Hochschulen teilnehmen.

Bislang war es noch ein Mysterium, wie der für die 200 Euro berechtigte Personenkreis ausgemacht werden soll. Hier sollen die prüfenden Länderstellen laut Entwurf an "im Bundesausbildungsförderungsgesetz genannte Ausbildungsstätten" anknüpfen, die bei den Ländern als "Ausbildungsstättenverzeichnisse" vorliegen. Die Länder sollen dann Stellen bestimmen, die für die Auszahlung des Geldes zuständig sind.

Mehrkosten für Bund von rund 660 Millionen Euro

Der Bund rechnet mit Kosten von rund 660 Millionen Euro im Jahr 2023. Laut Gesetzentwurf sind 2,85 Millionen Studierende und rund 450.000 Schülerinnen und Schüler anspruchsberechtigt. Die Kosten für das Energiegeld sollen die Länder zunächst auslegen und vom Bund bis spätestens 31. Dezember 2023 erstattet bekommen. Dabei entstehende Verwaltungskosten von rund 150.000 Euro will der Bund allein tragen.

Grundsätzlich soll jede Person die 200 Euro nur einmal erhalten. Der Gesetzentwurf konstatiert aber explizit: "Entlastungen, die im Rahmen anderer Gesetze gewährt wurden, stehen dem Anspruch nicht entgegen." Das kann durchaus so interpretiert werden, dass auch bei Studierenden und Fachschülern Doppelbezüge der Energiepauschale - etwa als Minijobber und Student - einkalkuliert sind und goutiert werden.

Die Sonderzahlung ist Teil des Anfang September von der Ampel vereinbarten dritten Entlastungspakets. Damals hieß es, Bund und Länder würden nun beraten, wie die Auszahlung schnell und unbürokratisch vor Ort erfolgen könne. Das stellte sich aber als komplizierter heraus als gedacht, denn es gibt keine zentrale Stelle, die von allen Studierenden und Fachschülern die Kontoverbindung hat.

Union kritisiert Tempo

"Die steigenden Energiepreise sind auch für junge Menschen in Ausbildung eine große Belastung", sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger dem MDR. Die FDP-Politikerin verwies darauf, dass für BAfög-Empfänger bereits höhere Bafög-Sätze und Heizkostenzuschüsse beschlossen wurden. Nun komme die Einmalzahlung für alle Studierenden und auch Fachschüler hinzu.

Die Unionsfraktion forderte von der Ministerin Klarheit, wann die 200 Euro auf den Konten der Studierenden landen. "Die Studierenden brauchen endlich Klarheit, damit sich niemand an Weihnachtsgeschenken verschuldet", sagte der bildungspolitischen Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek (CDU).

Quellen: dpa, (cvt)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | MDR AKTUELL RADIO | 23. September 2022 | 13:45 Uhr

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