Beschluss im Bundeskabinett Bundesregierung will kritische Infrastruktur besser schützen
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07. November 2024, 10:24 Uhr
Die Bundesregierung hat das "Kritis-Dachgesetz" auf den Weg gebracht. Es soll dafür sorgen, dass sich Unternehmen der kritischen Infrastruktur besser auf Gefahren vorbereiten – wie Naturkatstrophen, Anschläge oder Sabotage.
- Betroffen sind Einrichtungen, die für die Gesamtversorgung in Deutschland wichtig sind.
- Grünen-Bundestagsfraktion sieht Nachholbedarf.
- Unternehmen müssen sogenannte Resilienzpläne aufstellen.
Die Bundesregierung will Deutschland besser gegen Sabotage, Terroranschläge und Naturkatastrophen wappnen. Das sogenannte Kritis-Dachgesetz soll festlegen, welche Infrastruktur-Einrichtungen unentbehrlich für die Versorgung der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung der Wirtschaft sind.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf zum besseren Schutz von kritischer Infrastruktur hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Dieser soll 1.400 bis 1.500 Unternehmen aus Bereichen wie Energie- oder Gesundheitsversorgung verpflichten, sich gegen Ausfälle zu schützen. "Wir machen Deutschland widerstandsfähiger und krisenfester", erklärte Innenministerin Nancy Faeser zu dem Entwurf aus ihrem Haus.
Nur große Einrichtungen betroffen
Wenn sich Betreiber nicht daran halten, sollen sie künftig mit Bußgeldern rechnen müssen. Das Gesetz schreibt ihnen unter anderem eine Registrierung sowie die Erarbeitung von Plänen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit vor. Außerdem sollen die Betreiber verpflichtet werden, Störfälle zu melden. "Wir müssen uns gegen Krisen- und Katastrophenfälle viel stärker wappnen als in der Vergangenheit", sagte Faeser. Der Handlungsbedarf sei durch die russische Aggression in Europa, Sabotageakte und Terroranschläge ebenso gewachsen wie durch Naturkatastrophen, die durch den Klimawandel an Häufigkeit zugenommen hätten.
Zur kritischen Infrastruktur (Kritis) im Sinne des Gesetzes zählen elf Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, öffentliche Verwaltung, Gesundheit, Ernährung, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik, Telekommunikation und Weltraum. Mit dem neuen Gesetz sollen den Betreibern erstmals sektorenübergreifend Vorgaben im Hinblick auf eine Stärkung der Resilienz dieser Infrastrukturen gemacht werden.
Zur kritischen Infrastruktur zählen Einrichtungen, die für die Gesamtversorgung in Deutschland wichtig sind und mehr als 500.000 Menschen versorgen. Zudem werden gegenseitige Abhängigkeiten berücksichtigt – beispielsweise sind Transportwege auch für die Versorgung mit Nahrungsmitteln essenziell.
Grüne sehen Nachbesserungsbedarf
Die Grünen-Bundestagsfraktion begrüßt zwar den Kabinettsbeschluss, sieht aber Nachbesserungsbedarf im parlamentarischen Verfahren. In einer Mitteilung heißt es: "Trotz zahlreicher erfolgreicher Angriffe auf Krankenhäuser, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen, die teils monatelang nicht erreichbar waren, sind wir von guten gesetzlichen Vorgaben, die einen einheitlichen Kritis-Schutz gewährleisten und klare Zuständigkeiten gewährleisten, leider noch immer ein gutes Stück entfernt." Das Gesetz ist auch im Bundesrat zustimmungspflichtig.
Der Digitalverband Bitkom wies darauf hin, dass 86 Prozent der Unternehmen der kritischen Infrastruktur in den vergangenen zwölf Monaten von analogen oder digitalen Angriffen wie Sabotage, Industriespionage oder Datendiebstahl betroffen waren. Wichtig sei, nicht nur die Unternehmen in den Blick zu nehmen, sondern auch alle Einrichtungen der Bundesverwaltung.
Unternehmen müssen "Resilienzpläne" aufstellen
Mit dem Kritis-Dachgesetz setzt Deutschland eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2023 um. Nach dem Beschluss in Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz Mitte kommenden Jahres in Kraft treten. Dann müssten sich zunächst die betroffenen Unternehmen und Einrichtungen bis zum 17. Juli 2026 registrieren. Sie werden verpflichtet, nach staatlichen Vorgaben sogenannte Resilienzpläne aufstellen, um ihre Schutzmaßnahmen darzustellen. Diese müssen bis spätestens Mai 2027 umgesetzt sein.
Afp,dpa (nvm)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 06. November 2024 | 13:15 Uhr