Parteienfinanzierung
Parteien erhalten knapp 180 Millionen Euro pro Jahr vom Staat Bildrechte: colourbox

Hintergrund Wie viel Geld Parteien vom Staat bekommen

24. Januar 2024, 07:20 Uhr

Parteien erhalten Geld vom Staat für ihre politische Arbeit. Für jede Wahlkampfstimme und jeden Euro Mitgliedsbeitrag zahlt die öffentliche Hand dazu. Doch es gibt Bedingungen.

Parteien haben laut Parteiengesetz Anspruch auf staatliche Finanzierung, wenn sie bei der letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent der Listenstimmen oder bei mindestens einer der letzten Landtagswahlen 1,0 Prozent erhalten haben.

Nach einer Änderung von Artikel 21 des Grundgesetzes sind von der staatlichen Finanzierung Parteien ausgeschlossen, die "nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden".

Geld für jede Wahlstimme und jeden Euro Mitgliedsbeitrag

Erfüllt eine Partei die Voraussetzungen, erhält sie für jede Stimme bei den jeweils letzten Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen eine Wahlkampfkostenerstattung von jährlich 1,00 Euro. Das gilt für die ersten vier Millionen Stimmen, für jede weitere darüber hinaus gibt es 0,83 Euro.

Zudem erhalten Parteien für jeden Euro an Mitgliedsbeiträgen 45 Cent. Auch für Spenden natürlicher Personen bis zu einer Gesamthöhe von 3.300 Euro pro Person und Jahr gibt es 45 Cent pro Euro.

Absolute und relative Obergrenzen der staatlichen Finanzierung

Die Ausgaben des Staats für die Parteienfinanzierung sind bei einer sogenannten absoluten Obergrenze gedeckelt. Übersteigt die Gesamtsumme der Ansprüche diese Grenze, werden die Zahlungen an die Parteien entsprechend proportional gekürzt. Die Obergrenze wird jährlich gemäß der Preisentwicklung angepasst und lag 2022 bei knapp 178,5 Millionen Euro. Der Versuch der damals schwarz-roten Koalition, die Grenze 2018 sprunghaft auf 190 Millionen Euro anzuheben, wurde vom Bundesverfassungsgericht im Januar 2023 wieder kassiert.

Neben der absoluten Obergrenze gibt es noch eine sogenannte relative für jede einzelne Partei. So dürfen die staatlichen Zuwendungen nicht die Summe der parteieigenen Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und unternehmerischer Tätigkeit übersteigen. Die Idee dahinter ist, dass Parteien nicht überwiegend vom Staat finanziert werden sollen.

Benachteiligt davon sind vor allem kleinere Parteien, die nur geringe Mitgliederzahlen, kaum Spender und keine nennenswerten sonstigen Einnahmen haben. So hätte beispielsweise die Satirepartei Die Partei im Jahr 2022 allein wegen ihrer Wahlergebnisse bereits einen Anspruch von mehr als 1,7 Millionen Euro aus der Parteienfinanzierung gehabt. Da sie aber nur rund eine Million Euro Eigeneinnahmen vorweisen konnte, wurde die Zuwendung auch bei dieser Summe gedeckelt. Noch ärger traf es die FAMILIE, die einen rechnerischen Anspruch von mehr als 320.000 Euro gehabt hätte, wegen mangelnder Eigeneinnahmen aber auf 75.000 Euro heruntergestuft wurde. Hinzu kam dann noch die allgemeine Kürzung für alle Parteien durch die absolute Obergrenze.

Verkauf von Gold und Geld

Bis Anfang 2016 konnten Parteien als Einnahmen auch Umsätze aus unternehmerischer Tätigkeit angeben.

Zwei Goldbarren mit den Autogrammen der beiden AfD-Spitzenpolitiker, Frauke Petry und Bernd Lucke liegen 2015 auf einem Veranstaltungsplakat.
2015 verkaufte die AfD Gold, um ihre Ansprüche aus der Parteienfinanzierung nicht zu verlieren. Bildrechte: picture alliance / dpa | Ingo Wagner

Das nutzte die AfD in ihrer Anfangszeit, indem sie Gold ankaufte und praktisch zum gleichen Preis wieder verkaufte. Den Verkaufspreis gab sie als Einnahme an und schaffte es damit, ihre Bilanz so hochzuschrauben, dass ihr keine Ansprüche aus der Parteienfinanzierung verloren gingen.

Die Satirepartei Die Partei setzte noch einen drauf und verkaufte 100-Euro-Scheine. Anfangs noch mit einem kleinen Aufpreis, später dann sogar für nur 80 Euro. Auch sie trieb damit die eigenen Einnahmen in die Höhe, um die volle Parteienfinanzierung zu erhalten. Daraufhin wurde zum 1. Januar 2016 das Parteiengesetz geändert. Nun zählen als Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit nur noch tatsächliche Gewinne. Mit einer Forderung nach Rück- und Strafzahlung scheiterte die Bundestagsverwaltung letztlich vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Indirekte Parteienfinanzierung

Neben der direkten gibt es auch eine indirekte Parteienfinanzierung. Parteien sind, sofern sie nicht von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen sind, von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Zudem können Spender einen Betrag bis zu 3.300 Euro jährlich steuerlich geltend machen.

Hinzu kommt, zumindest für Union, SPD, FDP, Grüne und Linke, die staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen. Diese beläuft sich inzwischen auf mehr als 600 Millionen Euro. Nach einem im November 2023 vom Bundestag verabschiedeten Gesetz werden nur Stiftungen gefördert, deren nahestehende Partei mindestens dreimal hintereinander in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten ist und die Stiftung für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv eintritt.

DPA, AFP, MDR (kos)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 23. Januar 2024 | 06:13 Uhr

Mehr aus Politik

Mehr aus Deutschland

Soldaten der Bundeswehr besprechen sich, vor der Suche am Ufer der Oste. 5 min
Bildrechte: picture alliance/dpa | Philipp Schulze
Volker Wissing spricht von Erfolgen in seiner Arbeit 1 min
Volker Wissing spricht von Erfolgen in seiner Arbeit Bildrechte: ARD
1 min 26.04.2024 | 13:57 Uhr

Bundesverkehrsminister Volker Wissing verteidigt die Änderung des Klimaschutzgesetzes – und sich selbst. Die Erzählung vom Verkehrsminister, der nichts tue, stimme nicht.

Fr 26.04.2024 13:27Uhr 00:31 min

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/video-wissing-verkehr-klima100.html

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Video